Ausgabe von Zigaretten mit Wareausgebautomaten zulässig

Ein Supermarktbetreiber aus München hatte Zigarettenpackungen in einem Warenausgabeautomaten angeboten, wogegen ein Verbraucherverband Klage eingelegt hatte, da dieser der Meinung war, dass dadurch die Warnhinweise vollständig abgedeckt werden würden, was gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen würde. Diese Sichtweise lehnte das Gericht ab, weil der Kunde genug Zeit hat die Warnhinweise zu lesen, während er die Schachtel auf das Kassenband legt. Außerdem müsse das deutsche Tabakerzeugnisgesetz unionskonform ausgelegt werden, wodurch ebenfalls kein Verstoß ersichtlich wird.