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Urteil_Bundesgerichtshof
30. Januar 2020

Einseitige Abänderung von Fernwärmeverträgen unwirksam

Urteil des LG Hamburg vom 29.11.2019, Az.: 312 O 577/15

Ein Fernwärmeunternehmer hatte Schreiben versendet, in denen eine einseitige Änderung der Preisregelungen gegenüber den Kunden angekündigt wurde. Einer Klage dagegen wurde vom Gericht stattgegeben, da das Unternehmen zur einseitigen Abänderung der Preisänderungsregelung nicht befugt war. In dem Schreiben wurde nämlich der Anschein erweckt, dass eine eindeutige Rechtslage zu diesem Thema bestehe, was in Wirklichkeit nicht der Fall war, da das Unternehmen nur seine eigene Rechtsansicht zum Ausdruck brachte. Dies war für die Kunden durch die Formulierung des Schreibens nicht erkennbar und dadurch irreführend.

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27. Januar 2020

Thermomix-Hersteller muss Kunden einen anstehenden Modellwechsel nicht ankündigen

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Urteil des LG Wuppertal vom 09.01.2020, Az.: 9 S 179/19

Der Hersteller eines Thermomix hatte ein berechtigtes Interesse, das aktuelle Modell ohne Hinweise auf einen Modellwechsel abzusetzen, selbst wenn das neue Gerät bereits in den Startlöchern stand. Es besteht nämlich keine Aufklärungspflicht des Herstellers, wenn es sich bei dem vertriebenen Produkt zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht um ein Auslaufmodell handelt. Darüber hinaus besteht keine uneingeschränkte Hinweispflicht, wenn – wie im vorliegenden Fall – noch mehrere Monate zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Ankündigung des Modellwechsels liegen.

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21. Januar 2020

Werbung für zahlende Kunden auf Profilen von Basiskunden unzulässig

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Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 06.12.2019, Az.: 25 O 13978/18, 25 O 13979/18, 25 O 13980/18

Drei Ärzte klagten erfolgreich gegen die Online-Ärztebewertungsplattform Jameda. Diese legte für die Kläger ohne deren Einverständnis Profile als nichtzahlende Basiskunden an, woraufhin die Kläger deren Löschung beantragten. Auf den Profilen dieser Basiskunden werden von zahlenden Ärzten verfasste Fachartikel mit einem Link, der zu ihrem Profil führt, veröffentlicht. Zur Folge könnte dies haben, dass potentielle Patienten sich aufgrund des Artikels nicht für den Basiskunden, sondern für den Verfasser des Artikels entscheiden. Die zahlenden Ärzte würden dadurch einen „verdeckten Vorteil“ gegenüber den Basiskunden, die ohne Einwilligung aufgenommen wurden, erlangen. Sofern zahlenden Kunden kein „verdeckter Vorteil“ gewährt wird und Jameda ihre Stellung als „neutraler Informationsmittler“ nicht einbüßt, wird das Jameda-System jedoch grundsätzlich von der Rechtsordnung gebilligt.

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03. Januar 2020

Schutzumfang der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“

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Urteil des EuGH vom 04.12.2019, Az.: C‑432/18

Die Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ ist als Gesamtbezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen einzutragen und genießt entsprechenden Schutz. Sofern es um den Schutz der einzelnen Begriffe „Aceto“ und „Balsamico“, also um die Bestandteile, die sich nicht auf die geografische Herkunft des Erzeugnisses beziehen, geht, vereint der EuGH einen solchen Schutz. Der EuGH kam folglich zu dem Ergebnis, dass allein die Verwendung des Begriffs „Balsamico“ zur Benennung eines Essigs eines deutschen Herstellers nicht gegen den Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnungen (EG) Nr. 510/2006 und (EU) Nr. 1151/2012 verstoße.

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03. Januar 2020

Pressebeitrag kann unlautere Werbung sein

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.08.2019, Az.: 6 W 64/19

Die Veröffentlichung eines Artikels über die Spendentätigkeit eines örtlichen Unternehmens stellt eine geschäftliche Handlung zu dessen Gunsten dar. In vorliegendem Fall war der Artikel fast wortgleich mit einer früheren Pressemitteilung des Unternehmens und entbehrte damit zusätzlicher Information. Der Artikel hätte daher als Anzeige oder Werbung gekennzeichnet werden müssen. Weil dies jedoch nicht geschah wurde der Leser über dessen kommerziellen Hintergrund getäuscht und die geschäftliche Handlung war unlauter. Nicht von Belang ist dabei, ob der Journalist von dem Unternehmen bezahlt wurde oder nicht.

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23. Dezember 2019

Maracujasaft ist nicht gleichbedeutend mit Maracujanektar

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Urteil des OLG Rostock vom 25.09.2019, Az.: 2 U 22/18

Die Bezeichnung eines Maracujanektars als Maracujasaft in einem Werbeprospekt ist objektiv unrichtig und damit unlauter. Denn es gibt bekannte Unterschiede zwischen einem Saft und einem Nektar, wie etwa die mögliche Zufügung von Zucker und Honig bei einem Nektar. Diese Unterscheidung ist Kunden von Lebensmittelmärkten auch bekannt, sie benutzen die Begriffe Saft und Nektar keineswegs als Synonym. Dass das Bild des Fruchtnektars im Prospekt abgedruckt wurde ist unerheblich, da von der Verpackung her nicht auf einen Fruchtnektar geschlossen werden kann. Ob in diesem Fall eine Zu- oder Draufgabe zu einem anderen Produkt besteht, ist nicht entscheidend, weil die Unterscheidung keinen Einfluss auf die Unlauterkeit haben würde.

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09. Dezember 2019

Transparente Flugpreise: Endpreis darf Sonderrabatte nicht enthalten

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Urteil des OLG Dresden vom 29.10.2019, Az.: 14 U 754/19

Eine Angabe zu Flugpreisen auf einer Internetseite, die unter Einrechnung eines Rabattes erfolgt, der nur bei einer bestimmten Zahlungsart gewährt wird, ist intransparent und verstößt gegen Artikel 23 Abs. 1 S.1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008. Danach ist der zu zahlende Endpreis stets auszuweisen und muss alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte beinhalten. Wird bei einer Zahlung mit einer bestimmten Geldkarte ein Rabatt in genau der Höhe einer sogenannten „Service Fee“ gewährt, die bei jeder Flugbuchung erhoben wird und somit vorhersehbar ist, ist die Servicegebühr zumindest für einen großen Teil der Verbraucher auch unvermeidbar. Die Servicegebühr ist somit in den Endpreis miteinzubeziehen.

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26. November 2019

Schutzumfang von Unternehmenskennzeichen

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Beschluss des OLG Frankfurt vom 08.08.2019, Az.: 6 W 57/19

Die Unternehmenskennzeichen zweier Unternehmen sind sich laut OLG Frankfurt zu ähnlich. Da zwischen den Kennzeichnungen „LS Plan GmbH“ und „L Plan GmbH“ Zeichenähnlichkeit besteht und beide Unternehmen in derselben Branche und Stadt tätig sind, lässt sich eine Verwechslungsgefahr der beiden Unternehmen nicht verneinen, so das Gericht. Allerdings war die „LS Plan GmbH“ als erste im Handelsregister eingetragen, weshalb ihr ein prioritätsälteres Unternehmenskennzeichenrecht nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG zusteht. Daher muss die „L Plan GmbH“ es zukünftig unterlassen, diese Kennzeichnung zu verwenden.

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25. November 2019

Umpacken importierter Arzneimittel widerrechtlich

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Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 11.10.2019, Az.: 6 U 142/19

Ein Medikamenten-Importeur packte, nachdem er pflichtmäßig einen deutschen Beipackzettel beigelegt hatte, die importierten Medikamente in neue Verpackungen mit neuen Sicherheitsmerkmalen um. Die Inhaberin der Markenrechte an dem Medikament untersagte dies, da sie auch die Rechte an der Originalverpackung hält. Das Gericht bestätigte, dass das Umpacken gegen die Markenrechte der Klägerin verstößt und stellte auch fest, dass ein derartiges Umpacken nicht von der EU-Fälschungsschutzrichtlinie gefordert wird.

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25. November 2019

Verkauf von Backwaren an Sonntag nicht wettbewerbswidrig

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Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 17.10.2019, Az.: I ZR 44/19

An zwei Sonntagen hatte ein Backwarenvertreiber in zwei seiner Filialen Brote und unbelegte Brötchen verkauft, was die Klägerin als wettbewerbswidrig erachtete, da es gegen das Ladenschlussgesetz verstoße. Diese Ansicht lehnte das Gericht ab, da sich in den Filialen auch Cafés befinden, weshalb es sich um ein Gaststättengewerbe handelt. Die Brote und Brötchen dürfen somit gemäß des Gaststättengesetzes auch an Sonntagen im Straßenverkauf abgegeben werden. Nach Art und Menge durfte der Verkäufer der Waren auch davon ausgehen, dass diese zum alsbaldigen Verzehr genutzt wurden.

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