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Urteil_Bundesgerichtshof
12. März 2020 Top-Urteil

Nur Wetterwarnungen dürfen kostenlos und werbefrei angeboten werden

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Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 12.03.2020, Az.: I ZR 126/18

Das Angebot von Wettberichten in der „WarnWetter-App“ des Deutschen Wetterdiensts (DWD) ist als geschäftliche Handlung anzusehen. Bei den Regelungen, welche Leistungen der DWD gegen Vergütung und welche er entgeltfrei erbringen darf, handelt es sich um sog. Marktverhaltensregelungen, deren Verletzung wettbewerbswidrig ist. Demnach darf der DWD nur Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei anbieten. Für alle darüber hinaus gehende Informationen muss der DWD entweder eine Vergütung verlangen oder die App über Werbeeinnahmen finanzieren.

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02. März 2020

Händler sind verpflichtet Produktbeschreibungen auf Amazon regelmäßig zu überprüfen

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 05.12.2019, Az.: 6 U 182/18

Im Falle eines Streits zweier Händler, die auf Amazon gemeinsam dieselbe Produktbeschreibung nutzten, urteilte nun das OLG Frankfurt a. M., dass es Händlern zugemutet werden kann, diese regelmäßige zu überprüfen. Im konkreten Fall klagte ein Händler wegen Markenverletzung nach § 14 MarkenG, nachdem der Beklagte Artikel seiner eigenen Marke auf der Plattform zum Verkauf anbot, ohne das Angebot ausreichend von der Marke des Klägers abzugrenzen.

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14. Februar 2020

Ausgabe von Zigaretten mit Wareausgebautomaten zulässig

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Urteil des OLG München vom 25.07.2019, Az.: 29 U 2440/18

Ein Supermarktbetreiber aus München hatte Zigarettenpackungen in einem Warenausgabeautomaten angeboten, wogegen ein Verbraucherverband Klage eingelegt hatte, da dieser der Meinung war, dass dadurch die Warnhinweise vollständig abgedeckt werden würden, was gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen würde. Diese Sichtweise lehnte das Gericht ab, weil der Kunde genug Zeit hat die Warnhinweise zu lesen, während er die Schachtel auf das Kassenband legt. Außerdem müsse das deutsche Tabakerzeugnisgesetz unionskonform ausgelegt werden, wodurch ebenfalls kein Verstoß ersichtlich wird.

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12. Februar 2020

Wettbewerbsrecht: Zuvorkommen auf dem inländischen Markt

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.12.2019, Az.: 6 U 83/18

Wird ein Produkt zunächst nur im Ausland vertrieben, ist der Zeitpunkt des Eintritts in den inländischen Markt für den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz (§ 4 Nr. 3 UWG) maßgeblich. Demnach fehlt es bereits an einer Nachahmung, wenn das beanstandete Produkt vor dem klägerischen Erzeugnis auf dem inländischen Markt angeboten wurde. Das Zuvorkommen auf dem inländischen Markt ist in diesem Fall grundsätzlich keine gezielte Behinderung (§ 4 Nr. 4 UWG) des Wettbewerbs.

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30. Januar 2020

Einseitige Abänderung von Fernwärmeverträgen unwirksam

Urteil des LG Hamburg vom 29.11.2019, Az.: 312 O 577/15

Ein Fernwärmeunternehmer hatte Schreiben versendet, in denen eine einseitige Änderung der Preisregelungen gegenüber den Kunden angekündigt wurde. Einer Klage dagegen wurde vom Gericht stattgegeben, da das Unternehmen zur einseitigen Abänderung der Preisänderungsregelung nicht befugt war. In dem Schreiben wurde nämlich der Anschein erweckt, dass eine eindeutige Rechtslage zu diesem Thema bestehe, was in Wirklichkeit nicht der Fall war, da das Unternehmen nur seine eigene Rechtsansicht zum Ausdruck brachte. Dies war für die Kunden durch die Formulierung des Schreibens nicht erkennbar und dadurch irreführend.

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27. Januar 2020

Thermomix-Hersteller muss Kunden einen anstehenden Modellwechsel nicht ankündigen

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Urteil des LG Wuppertal vom 09.01.2020, Az.: 9 S 179/19

Der Hersteller eines Thermomix hatte ein berechtigtes Interesse, das aktuelle Modell ohne Hinweise auf einen Modellwechsel abzusetzen, selbst wenn das neue Gerät bereits in den Startlöchern stand. Es besteht nämlich keine Aufklärungspflicht des Herstellers, wenn es sich bei dem vertriebenen Produkt zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht um ein Auslaufmodell handelt. Darüber hinaus besteht keine uneingeschränkte Hinweispflicht, wenn – wie im vorliegenden Fall – noch mehrere Monate zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Ankündigung des Modellwechsels liegen.

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21. Januar 2020

Werbung für zahlende Kunden auf Profilen von Basiskunden unzulässig

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Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 06.12.2019, Az.: 25 O 13978/18, 25 O 13979/18, 25 O 13980/18

Drei Ärzte klagten erfolgreich gegen die Online-Ärztebewertungsplattform Jameda. Diese legte für die Kläger ohne deren Einverständnis Profile als nichtzahlende Basiskunden an, woraufhin die Kläger deren Löschung beantragten. Auf den Profilen dieser Basiskunden werden von zahlenden Ärzten verfasste Fachartikel mit einem Link, der zu ihrem Profil führt, veröffentlicht. Zur Folge könnte dies haben, dass potentielle Patienten sich aufgrund des Artikels nicht für den Basiskunden, sondern für den Verfasser des Artikels entscheiden. Die zahlenden Ärzte würden dadurch einen „verdeckten Vorteil“ gegenüber den Basiskunden, die ohne Einwilligung aufgenommen wurden, erlangen. Sofern zahlenden Kunden kein „verdeckter Vorteil“ gewährt wird und Jameda ihre Stellung als „neutraler Informationsmittler“ nicht einbüßt, wird das Jameda-System jedoch grundsätzlich von der Rechtsordnung gebilligt.

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03. Januar 2020

Schutzumfang der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“

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Urteil des EuGH vom 04.12.2019, Az.: C‑432/18

Die Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ ist als Gesamtbezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen einzutragen und genießt entsprechenden Schutz. Sofern es um den Schutz der einzelnen Begriffe „Aceto“ und „Balsamico“, also um die Bestandteile, die sich nicht auf die geografische Herkunft des Erzeugnisses beziehen, geht, vereint der EuGH einen solchen Schutz. Der EuGH kam folglich zu dem Ergebnis, dass allein die Verwendung des Begriffs „Balsamico“ zur Benennung eines Essigs eines deutschen Herstellers nicht gegen den Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnungen (EG) Nr. 510/2006 und (EU) Nr. 1151/2012 verstoße.

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03. Januar 2020

Pressebeitrag kann unlautere Werbung sein

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.08.2019, Az.: 6 W 64/19

Die Veröffentlichung eines Artikels über die Spendentätigkeit eines örtlichen Unternehmens stellt eine geschäftliche Handlung zu dessen Gunsten dar. In vorliegendem Fall war der Artikel fast wortgleich mit einer früheren Pressemitteilung des Unternehmens und entbehrte damit zusätzlicher Information. Der Artikel hätte daher als Anzeige oder Werbung gekennzeichnet werden müssen. Weil dies jedoch nicht geschah wurde der Leser über dessen kommerziellen Hintergrund getäuscht und die geschäftliche Handlung war unlauter. Nicht von Belang ist dabei, ob der Journalist von dem Unternehmen bezahlt wurde oder nicht.

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23. Dezember 2019

Maracujasaft ist nicht gleichbedeutend mit Maracujanektar

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Urteil des OLG Rostock vom 25.09.2019, Az.: 2 U 22/18

Die Bezeichnung eines Maracujanektars als Maracujasaft in einem Werbeprospekt ist objektiv unrichtig und damit unlauter. Denn es gibt bekannte Unterschiede zwischen einem Saft und einem Nektar, wie etwa die mögliche Zufügung von Zucker und Honig bei einem Nektar. Diese Unterscheidung ist Kunden von Lebensmittelmärkten auch bekannt, sie benutzen die Begriffe Saft und Nektar keineswegs als Synonym. Dass das Bild des Fruchtnektars im Prospekt abgedruckt wurde ist unerheblich, da von der Verpackung her nicht auf einen Fruchtnektar geschlossen werden kann. Ob in diesem Fall eine Zu- oder Draufgabe zu einem anderen Produkt besteht, ist nicht entscheidend, weil die Unterscheidung keinen Einfluss auf die Unlauterkeit haben würde.

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