Wettbewerbswidrige Abwerbung über XING
Urteil des LG Heidelberg vom 23.05.2012, Az.: 1 S 58/11
Es ist wettbewerbswidrig, wenn im Rahmen des XING-Netzwerkes der Versuch unternommen wird, Mitglieder abzuwerben und hierbei gleichzeitig der Arbeitgeber in unzulässiger Weise herabgesetzt wird.Neue Personenkraftwagen
Kostenlose Fahrstunden wettbewerbswidrig
Urteil des LG Siegen vom 23.02.2012, Az.: 1 O 194/10
Das Angebot eines Fahrlehrers für kostenlose Fahrstunden im Rahmen eines Dorffestes ist wettbewerbswidrig. Der Fahrlehrer verletzt seine ihm obliegenden Sorgfaltspflichten, wenn er im öffentlichen Verkehrsraum Jugendliche ohne Fahrerlaubnis fahren lässt und diese Fahrstunden auch nicht innerhalb eines Fahrausbildungsverhältnisses stattfinden.
Einkauf Aktuell
Urteil des BGH vom 15.12.2011, Az.: I ZR 129/10
a) Das für den Staat bestehende Gebot, sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse zu betätigen, stellt insoweit, als es den Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher bezweckt, eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar. b) Der in § 29 Abs. 2 WpÜG geregelte formale Beherrschungsbegriff kann nicht mit dem Begriff der Abhängigkeit im Sinne des § 17 AktG oder anderer Bestimmungen gleichgesetzt werden, die an die materielle Beherrschung anknüpfen.Bauheizgerät
Urteil des BGH vom 15.12.2011, Az.: I ZR 174/10
a) Schlägt der Abmahnende dem wegen eines Wettbewerbsverstoßes Abgemahnten in einer vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung das Versprechen einer Vertragsstrafe vor, die unabhängig von einem Verschulden verwirkt sein soll, kann dies ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig ist. b) Die Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes ist nicht allein deshalb missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig, weil eine frühere Abmahnung wegen eines gleichartigen Wettbewerbsverstoßes missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig war und sich die spätere Abmahnung ausdrücklich auf die frühere Abmahnung bezieht.Werbung für Sitzmöbel aus „Textilleder“ wettbewerbswidrig
Irreführende Werbung mit inzwischen revidiertem Testergebnis
Axel-Springer-Verlag muss fiktive Lizenz zahlen
Einschränkungen für Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
Urteil des LG Wiesbaden vom 07.12.2011, Az.: 11 O 29/11
Die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel darf nur durch Apotheken erfolgen. Die Versendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln kann auch durch Logistik-Unternehmen geschehen. Allerdings darf nicht der Anschein erweckt werden, dass das Logistik-Unternehmen die Arzneimittel vertreibt und nicht die dahinter stehende Apotheke.