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Urteil_Bundesgerichtshof
07. Oktober 2013

Besondere Gestaltung von Keksstangen darf nicht nachgeahmt werden

Urteil des OLG Köln vom 28.06.2013, Az.: 6 U 183/12 Es ist zu unterlassen, Verpackungen von Produkten sowie selbst Produktgestaltungen, die aufgrund ihrer Ausgestaltung oder bestimmter Merkmale vom Verkehr einem bestimmten Hersteller zugeordnet werden, nachzuahmen und anzubieten. Insoweit stellt es sich auch als unlauter dar, Keksstangen, die auf Grund ihrer besonderen Gestaltung sich von vielen alltäglichen, dem Verbraucher bekannten Produktformen im Keks- und Süßwarenbereich unterscheiden, nachzuahmen.

Nicht maßgeblich ist, ob Originalprodukt und Hersteller von den angesprochenen Verkehrskreisen namentlich benannt werden können.
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30. September 2013

Telefonwerbung für DSL-Produkte

Urteil des BGH vom 20.03.2013, Az.: I ZR 209/11 Auch Mitbewerber und Verbände können Verstöße gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 und Abs. 3 UWG verfolgen.
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30. September 2013

CEPS-Pipeline

Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 92/11 a) Wird bei der Veräußerung eines nur einmal vorhandenen Gegenstandes (Unikats) durch die öffentliche Hand auf ein bedingungsfreies Bieterverfahren verzichtet, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein für das Kaufobjekt tatsächlich gebotener Preis beihilfefrei ist. Vielmehr muss dann eine objektive Wertermittlung erfolgen. b) Ein Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot führt weder nach Unionsrecht noch nach deutschem Recht zwingend zur Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrags, durch den eine Beihilfe gewährt wird. Ist Beihilfeelement ein zu niedriger Kaufpreis, reicht es zur Beseitigung des rechtswidrig erlangten Wettbewerbsvorteils aus, wenn vom Beihilfeempfänger die Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem vereinbarten und dem höheren beihilfefreien Preis zuzüglich des bis zur Rückforderung entstandenen Zinsvorteils verlangt wird.
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30. September 2013

Hard Rock Cafe

Urteil des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 188/11 a) Nach Umsetzung des Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG ins deutsche Recht besteht der lauterkeitsrechtliche Schutz aus § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 5 Abs. 2 UWG neben dem individualrechtlichen Schutz aus dem Markenrecht. b) An dem Grundsatz, dass in Fällen der Irreführung eine Verwirkung des Unterlassungsanspruchs im Allgemeinen ausscheidet, wird jedenfalls für die Fallgruppe der Irreführung über die betriebliche Herkunft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG nicht festgehalten (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 25/80, GRUR 1983, 32, 34 = WRP 1983, 203 - Stangenglas I). c) Soweit Nummer 13 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG die Absicht des Werbenden voraussetzt, über die betriebliche Herkunft zu täuschen, reicht es aus, dass der Werbende mit bedingtem Vorsatz handelt, also eine Täuschung von Verbrauchern für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.
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30. September 2013

Prüfsiegel ohne Prüfung irreführend

Urteil des OLG Koblenz vom 27.03.2013, Az.: 9 U 1097/12 Die Bewerbung eines Produkts mit dem Prüfsiegel der Deutschen Hochdruck-Liga ist irreführend, wenn das Produkt tatsächlich nicht geprüft wurde. Auch die Erteilung des Prüfsiegels für das Vorgängermodell, das nicht baugleich mit dem jetzigen beworbenen Modell ist, rechtfertigt nicht dessen Verwendung darauf.
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30. September 2013

An Kinder gerichtete Lock-Werbung der Firma Müller unlauter

Urteil des KG Berlin vom 15.01.2013, Az.: 5 U 84/12 Eine Werbeanzeige auf der Internetseite „Spielen“ für Kinder, die selbst wie ein Spiel aufgebaut ist, kann dann unlauter sein, wenn das Spiel nicht ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet ist, oder aber zumindest bei Kindern ab sieben Jahren keine Wahrnehmung als solche erwartet werden kann.
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24. September 2013

Werbeanzeige muss hinreichende Identitätsbestimmung enthalten

Urteil des OLG Rostock vom 27.03.2013, Az.: 2 U 21/12 Gestaltet ein Reiseunternehmen seine Printwerbung so konkret, dass der Adressat sich allein aufgrund dieser bereits für den Kauf einer Reise entscheiden kann, geht die Werbeanzeige über eine sog. Aufmerksamkeitswerbung hinaus und es liegt eine konkrete "Aufforderung zum Kauf" und damit ein Angebot i.S.d. § 5a UWG vor. In diesem Fall darf sich der Werbende nicht darauf beschränken, im Rahmen seiner Printwerbung lediglich auf die Website zu verweisen, auf der sich alle Angaben seines Reiseunternehmens befinden.
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