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Urteil_Bundesgerichtshof
22. September 2014

Ausdrücklicher Hinweis auf die beschränkte regionale Verfügbarkeit eines Telekommunikationstarifs erforderlich

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.07.2014, Az.: 6 U 133/13

Ist ein Telekommunikationstarif nur regional verfügbar, genügt es in einer Werbung nicht, ausschließlich in einer Fußnote auf diesen Umstand hinzuweisen, selbst wenn der Fußnotentext mit einem Hinweis zur Preisgestaltung beginnt. Erfolgt kein weiterer Hinweis auf die Beschränkung, liegt eine Irreführung über wesentliche Merkmale der Dienstleistung vor.

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22. September 2014

Irreführende Werbung für wissenschaftlich nicht bestätigte Therapiemethoden

Urteil des LG Dortmund vom 13.05.2014, Az.: 25 O 124/14

Die Werbung eines Arztes für bestimmte Therapiemethoden (hier: Softlasertherapie und Magnetfeldtherapie) ist irreführend und somit unzulässig, wenn die beworbene therapeutische Wirksamkeit der Behandlungen nicht wissenschaftlich belegt oder umstritten ist. Bei einem durchschnittlichen Verbraucher wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Therapie handle, die für die genannten Anwendungsgebiete wissenschaftlich bestätigt und klinisch geprüft sei. Bei einer von einem Arzt betriebenen Werbung geht der Verbraucher - anders als bei der Werbung von Heilpraktikern und Homöopathen - davon aus, dass die Behandlungsmethoden auf Erkenntnissen der klassischen Schulmedizin beruhen.

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17. September 2014

Mitfahr-Dienst Uber wettbewerbswidrig

Beschluss des LG Frankfurt a.M. vom 25.08.2014, Az.: 2-03 O 329/14

Die Vermittlung entgeltlicher Personenbeförderung über Apps an Fahrer ist rechtswidrig, wenn diese Fahrer nicht im Besitz einer offiziellen Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz sind. Eine Ausnahme davon gilt nur in den Fällen, in denen das verlangte Entgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht überschreitet.

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15. September 2014

„Sponsored by“ für die Kenntlichmachung einer Anzeige nicht ausreichend

Urteil des BGH vom 06.02.2014, Az.: I ZR 2/11

Ein von einem Unternehmen bezahlter redaktioneller Beitrag in einer Zeitung ist deutlich mit dem Wort "Anzeige" zu bezeichnen. Die Kenntlichmachung der Beiträge mit unscharfen Begriffen wie "sponsored by" reicht nicht aus, um den Anzeigencharakter der Veröffentlichungen zu verdeutlichen. Der werbliche Charakter einer Veröffentlichung muss für einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen Leser vielmehr bereits auf den ersten Blick erkennbar sein.

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12. September 2014

Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln nach der Health-Claims-Verordnung

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.08.2014, Az.: 14c O 138/13

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist gegenüber dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vorrangig zu beachten, da in der HCVO der Wille zur abschließenden Regelung im Sinne einer Vollharmonisierung zum Ausdruck kommt. Insofern sind gesundheitsbezogene Angaben dann grundsätzlich verboten, wenn sie nicht in der Verordnung explizit aufgenommen wurden. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der Angabe "Ginkgo + B-Vitamine + Cholin - B-Vitamine und Zink für Gehirn, Nerven und Konzentration und Gedächtnis" ist zulässig, wenn durch die Gestaltung der Umverpackung dem Verbraucher deutlich gemacht wird, dass die beworbene Wirkung lediglich von verschiedenen B-Vitaminen und Zink ausgeht und gerade nicht von Inhaltsstoffen des Ginkgo-Baumes.

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12. September 2014

Google muss im Impressum erreichbare E-Mail Adresse vorhalten

Urteil des LG Berlin vom 28.08.2014, Az.: 52 O 135/13

Gemäß § 5 TMG muss Google als ein geschäftsmäßig handelnder Telemedien-Diensteanbieter in seinem Impressum u.a. eine E-Mail-Adresse angeben, die dem Verbraucher eine unmittelbare Kommunikation mit dem Diensteanbieter ermöglicht. Diesen Anforderungen genügt Google als Diensteanbieter jedoch nicht, wenn bei Anfragen unter der in seinem Impressum angegebenen E-Mail-Adresse lediglich eine automatisierte Antwort versendet wird, der zufolge Anfragen unter dieser E-Mail-Adresse weder gelesen, noch zur Kenntnis genommen werden, sondern vielmehr darum gebeten wird, Anfragen über konkrete Kontaktformulare zu den jeweiligen Produkten des Anbieters zu stellen.

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12. September 2014

Zur Herkunftstäuschung beim Verkauf von Frischmilch

Urteil des OLG Stuttgart vom 04.07.2013, Az.: 2 U 157/12

Der Vertrieb von Frischmilch unter dem Namen einer deutschen Region ist eine Irreführung wegen geographischer Herkunftstäuschung, wenn die Milch zwar größtenteils von ebendieser Region stammt, nicht aber dort abgefüllt wird. Der Durchschnittsverbraucher geht bei einer solchen Produktbezeichnung von einer gewissen Nähe zum Erzeugnis aus. Gerade bei Produkten, deren geographische Herkunft die Kaufentscheidung beeinflussen können, ist eine Täuschung über diese wettbewerbswidrig. Es ändert die Bewertung insbesondere nicht, dass der Milchhersteller Inhaber einer Marke mit Namen der betreffenden Region ist. Obwohl die Region ein eingetragener Markenname ist, so verliert sie dennoch nicht ihre Bedeutung als geographische Angabe.

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12. September 2014

Das Führen akademischer Ehrengrade aus dem Ausland ohne Angabe der verleihenden Stelle ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Stuttgart vom 18.03.2014, Az.: 12 U 193/13

Wer als Anwalt einen ausländischen Ehrentitel führt, ohne genaue Angaben darüber zu machen, von welcher Stelle dieser verliehen wurde, der ruft einen Irrtum über seine wissenschaftliche Qualifikation hervor und handelt wettbewerbswidrig. Dies ergibt sich daraus, dass ein akademischer Titel beim angesprochenen Verkehrskreis besonderes Vertrauen in die intellektuellen und beruflichen Fähigkeiten seines Träger hervorruft. Die unzulässige Titelverwendung ist daher geeignet, die Interessen der Mitbewerber zu beeinträchtigen. Zwischen Anwälten besteht auch dann ein Wettbewerbsverhältnis, wenn sie in verschiedenen Fachbereichen tätig sind, da unabhängig von der Spezialisierung eine Dienstleistung im Rechtsbereich angeboten wird.

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11. September 2014

Unzulässige Gestaltung des Vorgangs bei Flugbuchungen

Urteil des LG Berlin vom 29.07.2014, Az.: 15 O 413/13

Ein Buchungssystem für Flüge eines Online-Reisevermittlers verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, wenn die Kunden durch eine irreführende Gestaltung des Buchungsvorgangs sowie unsachliche Warnhinweise in Form von "Popup-Fenstern" zum Abschluss von Reiseversicherungen verleitet werden. Der Hinweis auf die tägliche Anzahl von Flugverspätungen und die Warnung vor hohen Stornokosten, die nach ausdrücklicher Entscheidung gegen einen Reiseschutz erscheinen, schaffen eine Drohkulisse, die mit der Realität nicht übereinstimmt.

Die für bestimmte Zahlungsmittel erhobene Servicepauschale muss im Übrigen bereits beim ersten Buchungsschritt ausgewiesen und in den Flugpreis eingerechnet werden.

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10. September 2014

Impressum eines Immobilienmaklers muss Angaben zur Aufsichtsbehörde enthalten

Urteil des LG Leipzig vom 12.06.2014, Az.: 05 O 848/13

Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis stellt eine Marktverhaltensregel dar, die dem Schutz von Verbrauchern durch unzuverlässige Personen dient. Verfügt ein Immobilienmakler nicht in eigener Person über eine entsprechende Gewerbeerlaubnis, so stellt dies einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar. Das Impressum des Internetauftritts des Maklers muss Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde enthalten, um Verbrauchern zu ermöglichen, die Verlässlichkeit des Maklers zu überprüfen und sich im Fall von Beanstandungen an die Aufsichtsbehörde zu wenden.

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