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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

31. Juli 2015

Bezeichnung „Schmuddelkind der Bankenbranche“ als unlautere Herabsetzung

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 18.06.2015, Az.: 6 U 46/14

Die Bezeichnung einer Privatbank als "Schmuddelkind der Bankenbranche" durch einen Brancheninformationsdienstverlag, der sich als "publizistisches Sprachrohr" zahlreicher Sparkassen und Genossenschaftsbanken bezeichnet, stellt eine wettbewerbswidrige Äußerung dar, da ein wettbewerbsrechtliches Verhältnis zwischen den Beteiligten besteht. Entscheidend ist der Drittabsatzförderungszusammenhang, der vorliegend darin besteht, die Privatbank durch die abschätzige Bezeichnung gegenüber den Mitbewerbern zu schwächen, wobei es unerheblich ist, ob sich die Förderung auf ein konkretes Unternehmen bezieht.

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31. Juli 2015

Bezeichnung „Creditsafe“ hinreichend unterscheidungskräftig

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Urteil des OLG Hamburg vom 09.04.2015, Az.: 3 U 59/11

Das Firmenschlagwort "Creditsafe" bzw. "creditsafe" verfügt über hinreichende Unterscheidungskraft und unterliegt daher dem Namensschutz nach § 12 BGB, auch wenn die Unterscheidungskraft aufgrund ihres deutlich beschreibenden Gehalts als unterdurchschnittlich anzusehen ist. Die Registrierung eines solchen Domainnamens, der zum Zeitpunkt der Anmeldung in keinerlei Rechte eingreift, stellt eine eigentumsfähige, geschützte Position dar und genießt das Prioritätsrecht, sodass gegen diesen zu einem späteren Zeitpunkt nicht wegen unrechtmäßiger Namensanmaßung vorgegangen werden darf.

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30. Juli 2015

Kein Rechtsverstoß durch Werbeblocker-Programm „Adblock Plus“

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Urteil des LG Hamburg vom 21.04.2015, Az.: 416 HKO 159/14

Werbeblocker mit Whitelist-Funktion stellen keine wettbewerbswidrige Behinderung von Online-Angeboten dar, die sich durch die geblockte Werbung finanzieren. Eine Verantwortlichkeit von Adblocker scheidet aus, da letztlich der Nutzer der Software über die Filterung der Werbung entscheidet.

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27. Juli 2015

Werbecharakter von postalischer Briefwerbung darf nicht verschleiert werden

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Urteil des LG Braunschweig vom 19.03.2015, Az.: 21 O 726/14

Bei Werbung, die per Briefpost zugesandt wird, ist erforderlich, dass der Werbecharakter für den Empfänger nach Öffnung des Briefes sofort offensichtlich ist, da andernfalls eine unlautere Verschleierung des Werbecharakters gegeben ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die äußere Gestaltung vortäuscht, dass es sich um ein behördliches Schreiben handelt und dieser erzeugte Eindruck nach Öffnen des Umschlags aufrecht erhalten wird, weil die innenliegende Werbung optisch und inhaltlich einem amtlichen Bescheid ähnelt, z.B. aufgrund des Schrifttyps oder dem vermittelten Eindruck der Höchstpersönlichkeit der Mitteilung.

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24. Juli 2015 Top-Urteil

„Trade-in-Programm“ von Amazon verstößt gegen die Buchpreisbindung

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Pressemitteilung Nr. 125/2015 zum Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14

Der Internetversandhändler amazon.de hat mit seinem „Trade-in- Programm“ zur Jahreswende 2011/2012, welches dem Kunden beim Eintausch zweier gebrauchter Bücher einen Einkaufsgutschein von 5€ gewährte, gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Ein solches Gutscheinscheinsystem vermehrt das Vermögen des Buchhändlers nicht um die Höhe des gebundenen Preises, da seitens des Kunden keine entsprechende Gegenleistung erfolgt, welche dem Wert des Rabattes entspricht. Somit liegt ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor.

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23. Juli 2015

Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen zulässig

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Urteil des OLG Stuttgart vom 02.07.2015, Az.: 2 U 148/14

Die Ankündigung eines Unternehmens, Rabattgutscheine anderer Marktteilnehmer einlösen zu können, ist nicht unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 10 UWG, auch wenn einzelne Unternehmen namentlich genannt werden. Die Entschlussfreiheit des Verbrauchers, der einen solchen Gutschein erhält bleibt unberührt, da er noch nicht dem Unternehmen als Kunde zuzurechnen ist, das den Gutschein ausgegeben hat.

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23. Juli 2015

Forderung auf Leistung aufgrund eines „Cold Calls“ unzulässig

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Urteil des AG Bonn vom 23.06.2015, Az.: 109 C 348/14

Ob bei einem Werbeanruf ohne Einwilligung des Angerufenen (sog. „Cold Call“), der eine Verletzung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs darstellt, ein wirksamer Vertrag mit daraus resultierenden Forderungen des Anrufers zustande gekommen ist, kann dahingestellt bleiben, da der unerlaubt Angerufene dem Anrufer jedenfalls einen eigenen Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe entgegenhalten kann (sog. dolo-agit- Einwendung aus dem Grundsatz Treu und Glauben, § 242 BGB).

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21. Juli 2015

Unzulässige Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept

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Urteil des BGH vom 08.01.2015, Az.: I ZR 123/13

a) Das in § 48 AMG geregelte Verbot der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Verschreibung ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

b) Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 AMVV erfordert eine eigene Therapieentscheidung des behandelnden Arztes auf der Grundlage einer vorherigen, regelrechten eigenen Diagnose, die der Verschreibung vorausgeht. Daran fehlt es, wenn ein Apotheker einen Arzt, der den Patienten nicht kennt und insbesondere zuvor nicht untersucht hat, um Zustimmung zur Abgabe eines Medikaments bittet.

c) Falls auf andere Art und Weise eine erhebliche, akute Gesundheitsgefährdung des Patienten nicht abzuwenden ist, kann die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments durch den Apotheker im Einzelfall in analoger Anwendung von § 34 StGB in Betracht kommen, obwohl ihm weder ein Rezept vorgelegt wird noch die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 AMVV erfüllt sind.

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16. Juli 2015

Gerichtszuständigkeitsfragen bei Online-Wettbewerbsverstößen

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Beschluss des OLG Hamm vom 26.06.2015, Az.: 32 SA 29/15

Bei Streitigkeiten über die Zahlung von Abmahnkosten aufgrund wettbewerbsrechtlicher Verwendung einer Widerrufsbelehrung im gewerblichen Verkehr sind gemäß § 13 UWG die Landgerichte zuständig. Bestehen trotz des Gerichtsbestimmungsverfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO Unklarheiten über die Gerichtszuständigkeit, ergeht eine Verweisung des mit der Gerichtszuständigkeit befassten Gerichts zurück an das zuerst verweisende Gericht.

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15. Juli 2015

Werbeaussage „Deutsche Post zertifiziert Druckqualität“ nicht irreführend

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Urteil des Brandenburgischen OLG vom 30.06.2015, Az.: 6 U 70/14

Die Werbeaussage " 3-er Set Farbbandkassette für F... 30. Deutsche Post zertifiziert Druckqualität für Optimail 30!" stellt keine unzulässige Irreführung dahingehend dar, dass der Verbraucher davon ausgehe, die Deutsche Post AG zertifiziere die Farbbandkassetten bzw. Farbpatronen für sich, nach Stabilität, Materialeigenschaften oder Verarbeitung , ungeachtet seines bestimmungsgemäßen Einsatzes. Aus Sicht eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsinteressenten ist der Werbung deutlich zu entnehmen, dass die zur Anpreisung verwendete Zertifizierung und der zugrunde liegende Test die Druckqualität der beworbenen Farbbandkassetten betreffen, insbesondere auch deshalb, weil auf die Möglichkeit hingewiesen wird, freiwillig die Druckqualität von Frankierpatronen durch die Deutsche Post zertifizieren zu lassen.

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