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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

22. Juli 2011

Lizenzklausel zu Produktfotos in den Amazon AGB ist unwirksam

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 04.02.2011, Az.: 4 HK O 9301/10 Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon enthaltene Klausel zur Gewährung einer Lizenz für die Verwendung aller Namen, eingetragenen Marken und Darstellungen im Rahmen hochgeladener Produktbilder ist überraschend und somit unwirksam. Die Klausel hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten hinsichtlich der Einstellung von Bildern auf denen Namen oder Marken nicht eingefügt waren, hielt das Landgericht dagegen nicht für überraschend, sondern sah darin eine zulässige Übertragung von Nutzungsrechten.
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22. Juli 2011

Werbung mit „20 Songs gratis“ irreführend, wenn keine Titel aus Datenbank angeboten werden

Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.01.2011, Az.: I-20 U 30/10 Das Angebot „20 Songs gratis“ stellt eine irreführende Werbung dar, wenn der Nutzer nur Privatkopien von Liedern angefertigen kann, die ein Internetradiosender aktuell sendet. Denn das Angebot weckt beim Nutzer die Erwartung, ihm stünde eine Datenbank zur Verfügung, aus der 20 Musiktitel unmittelbar heruntergeladen werden können. Daher genügt es nicht, dem Nutzer lediglich eine Suchmaschine anzubieten, die einen Download der Titel möglich macht, wenn diese aktuell im Internetradio gespielt werden. Denn der Nutzer erhält die Musikstücke möglicherweise erst nach einer längeren Suche.
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05. Juli 2011 Top-Urteil

Werbung mit Garantie

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Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 133/09

Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt nur die zum Abschluss eines Kaufvertrages oder eines eigenständigen Garantievertrages führende Willenserklärung, nicht dagegen die Werbung, mit der eine Garantie im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten noch nicht rechtsverbindlich versprochen wird, sondern die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert.

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25. Mai 2011

Keine Werbung mit „100% Bio Tabak“

Urteil des BGH vom 04.11.2010, Az.: I ZR 139/09 Das in § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VTabakG enthaltene Verbot, in der Werbung für Tabakerzeugnisse Angaben zu verwenden, die darauf hindeuten, dass die Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein seien, setzt nicht voraus, dass die Angaben für den angesprochenen Verkehr eine konkrete Irreführungsgefahr begründen. Es handelt sich vielmehr um ein abstraktes Verbot, das den Werbenden nicht an einer sachlichen Information über die einzelnen Eigenschaften seines Produkts und der zu seiner Herstellung verwendeten Ausgangsstoffe hindert.
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23. Mai 2011

Reklame mit „Bedachungen“ bei Nichteintragung in die Handwerksrolle wettbewerbswidrig

Urteil des LG Arnsberg vom 24.03.2011, Az.: 8 O 53/10 Lediglich der Besitz einer Reisegewerbekarte, die dem Einzelnen handwerkliche Tätigkeiten erlaubt, reicht nicht aus, um mit der Dienstleistung "Bedachungen" zu werben. Die Reisegewerbekarte gilt nämlich nicht für das stehende Gewerbe und ermächtigt damit nicht zur Vornahme von Bedachungen. Insofern liegt in der Reklame eine irreführende geschäftliche Handlung vor, da sie über die Befähigung und Qualifikation der Person täuscht. Eine solche Werbung ist wettbewerbswidrig.
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23. Mai 2011

Irreführende Werbung bei unterschiedlichen Preisangaben

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 03.03.2011, Az.: 6 U 231/09

Es ist irreführend, wenn ein Unternehmen ein Produkt in unterschiedlichen Geschäftsstellen zu unterschiedlichen Preisen anbietet und auf der zugehörigen Internetseite nicht deutlich macht, für welche Verkaufsstelle der niedrige und für welche der höhere Preis einschlägig ist. Wird nun auf der Internetseite zu der Verfügbarkeit in einer Verkaufsstelle, in der ein höherer Preis verlangt wird, der niedrigste Preis aufgeführt, so ist dies ohne entsprechende Kennzeichnung, dass der niedrige Preis in dieser Verkaufsstelle nicht gilt, unzulässig. Ein allgemeiner Hinweis reicht nicht aus.
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20. Mai 2011

Verwendung des Siegels „Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet …“ ist irreführend

Beschluss des LG Köln vom 26.11.2009, Az.: 31 O 607/09

Die Verwendung eines Unternehmens-Siegles mit der Aufschrift "Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet..." für die werbliche Präsentation von Rechtsanwälten ist irreführend. Zwar handelt es sich vorliegend um ein Siegel einer bekannten und allgemein anerkannten Prüfungsgesellschaft, jedoch suggeriert es dem Rechtssuchenden, dass es dem damit werbenden Anwalt unter allgemein anerkannten Prüfungsbedingungen erteilt worden ist. Dies ist hier allerdings nicht der Fall. Es mangelt an einer ausreichend breit angelegten Beteiligung der betroffenen Fachkreise, welche allein eine allgemein anerkannte Auswahl der Prüfungsinhalte sicherstellen kann.
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20. Mai 2011

„Best for Skin“ – Werbeslogan statt Herkunftshinweis

Beschluss des BPatG vom 24.02.2011, Az.: 30 W (pat) 524/10 Der für Schönheitspflege und medizinische Apparate zur Behandlung der Haut angemeldeten Wortfolge "Best for Skin" fehlt die nötige Unterscheidungskraft. Die jeweiligen Verkehrskreise werden sie vielmehr als Werbeslogan verstehen, der aussagt, dass die jeweiligen Waren und Dienstleistungen die beste Qualität oder Wirkung für die Haut aufweisen. Zudem stellt die Wortfolge eine beschreibende Angabe dar, für die ein Freihaltebedürfnis besteht.
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19. Mai 2011

Streitwert bei Markenverletzung

Beschluss des OLG Frankfurt vom 28.04.2011, Az.: 6 W 30/11

Bezüglich der Bemessung des Streitwertes bei einer Markenverletzung, liegt ein hoher Angriffsfaktor auch dann vor, wenn eine Rechtsanwaltsgesellschaft durch entsprechende AdWord-Werbung und innerhalb der Domain den markenrechtlich geschützten Namen eines Unternehmens dazu benutzt neue Mandanten zu gewinnen, um Ansprüche gegen das Unternehmen geltend zu machen. Zwar wird die Herkunftsfunktion nicht beeinträchtigt, da der Verkehr das Zeichen letztlich richtig zuordnet, allerdings ist die beanstandende Verwendung der Bezeichnung im Rahmen der Mandantenwerbung geeignet, das Ansehen dieses Unternehmens zu schädigen, da mögliche Neu-Kunden abgefangen und auf eine Internetseite umgeleitet werden, die sich kritisch mit dem Unternehmen befasst.
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16. Mai 2011

Eindeutig als Zeitungsanzeige erkennbare Werbung muss nicht als „Werbeanzeige“ gekennzeichnet werden

Urteil des HansOLG Hamburg vom 04.08.2010, Az.: 5 U 152/09

Eine Anzeige muss nicht ausdrücklich als "Werbeanzeige" bezeichnet werden, wenn sich der werbliche Charakter für den Durchschnittsleser aus den Umständen eindeutig ergibt. Ein ausdrücklicher Hinweis ist insbesondere dann nicht erforderlich, wenn sich die Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung aus der Gestaltung der Anzeige selbst ergibt. In einer solchen Gestaltung liegt keine verschleierte Werbung.
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