Werbung mit „20 Songs gratis“ irreführend, wenn keine Titel aus Datenbank angeboten werden
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.01.2011, Az.: I-20 U 30/10
Das Angebot „20 Songs gratis“ stellt eine irreführende Werbung dar, wenn der Nutzer nur Privatkopien von Liedern angefertigen kann, die ein Internetradiosender aktuell sendet. Denn das Angebot weckt beim Nutzer die Erwartung, ihm stünde eine Datenbank zur Verfügung, aus der 20 Musiktitel unmittelbar heruntergeladen werden können. Daher genügt es nicht, dem Nutzer lediglich eine Suchmaschine anzubieten, die einen Download der Titel möglich macht, wenn diese aktuell im Internetradio gespielt werden. Denn der Nutzer erhält die Musikstücke möglicherweise erst nach einer längeren Suche.
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