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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

02. Februar 2015

Bachblüten dürfen nicht gesundheitsbezogen beworben werden

© Judith Dzierzawa
Urteil des OLG Hamm vom 07.10.2014, Az.: 4 U 138/13

Die gesundheitsbezogene Werbung für Bachblüten ist unzulässig, da sie gegen die Vorgaben der HCVO verstößt. Werbeaussagen wie "werden gerne in emotional aufregenden Situationen verwendet" und "Bachblüten können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen" zielen auf das seelische Gleichgewicht ab, welches neben dem gesundheitsbezogenen Wohlbefinden ebenfalls unter den Gesundheitsbegriff der HCVO fällt. Da der Werbung jedoch keine der zugelassenen, speziell gesundheitsbezogenen Angaben aus der Liste der HCVO beigefügt wurde, ist sie wettbewerbswidrig.

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29. Januar 2015

Werbeaussage „Augenzentrum“ ist nicht irreführend

© Kadmy - fotolia.com
Urteil des VG Düsseldorf vom 19.09.2014, Az.: 7 K 8148/13

Eine Werbung mit der Bezeichnung „Augenzentrum“ für eine augenheilkundliche Facharztpraxis ist nicht irreführend, da die Bezeichnung keine konkreten Tatsachenbehauptungen oder Versprechen enthält. Aufgrund der Tatsache, dass eine Legaldefinition für diesen Begriff nicht existiert, begegnet die Frage nach dem Verkehrsverständnis einigen Unklarheiten. Die Klärung dieser Frage kann aber zumindest bei einer Praxis, die ein „Mehr“ an Leistungen anbietet, offen bleiben.

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27. Januar 2015

Zu den erforderlichen Angaben bei der Bewerbung von Fahrzeugen mittels Videoclips

© Michael Shake
Urteil des LG Wuppertal vom 31.10.2014, Az.: 12 O 25/14

Wird ein neuer Personenkraftwagen mittels eines YouTube-Films im Internet beworben, so müssen gemäß der PKW-EnVKV auch Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emmissionen gemacht werden. Dies gilt nicht nur für das konkrete Anbieten zum Kauf im Internet, sondern auch für das bloße Ausstellen des Fahrzeugs. Ein solcher Videoclip ist auch nicht den audiovisuellen Mediendiensten zuzuordnen, da er allein Werbezwecken dient.

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26. Januar 2015

Keine Beweiserleichterung bei Spitzenstellungswerbung

© Qiun
Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 84/13

Auch bei einer Spitzenstellungswerbung besteht für eine Beweiserleichterung zugunsten des Klägers kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann.

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20. Januar 2015

Endpreis in Preissuchmaschinen muss Bearbeitungs- und Verpackungskosten bereits enthalten

© Gunnar3000
Urteil des OLG Hamburg vom 06.02.2014, Az.: 5 U 174/12

Bei Onlinehändlern, die für ihre Waren in Preissuchmaschinen werben, reicht es nicht aus, wenn Bearbeitungs- und Verpackungskosten erst im Online-Shop erscheinen. Diese Kosten sind gerade keine Versandkosten und müssen somit als sonstige Preisbestandteile bereits in den Endpreis im Rahmen der Preissuchmaschine miteingerechnet sein, um wettbewerbskonform zu sein.

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13. Januar 2015

„Kundenanwalt“ irreführend, wenn tatsächlich kein Rechtsanwalt

© Arne9001
Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.10.2014, Az.: I-20 U 168/13

Wirbt ein Verischerungskonzern mit einem „Kundenanwalt“, so handelt es sich hierbei um eine Irreführung, wenn der beworbene „Kundenanwalt“ lediglich ein erfahrender Mitarbeiter und gerade kein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist. Ein erheblicher Teil der Verbraucher verstehe den Begriff dahingehend, dass es sich um einen Rechtsanwalt handelt, der rechtsberatend tätig wird und ihre individuellen Kundeninteressen wahrnimmt, was jedoch tatsächlich nicht der Fall ist. Eine irrtumsausschließende Aufklärung im Fließtext ist nur ausreichend, wenn diese durch einen unmissverständlich am Blickfang teilhabenden Hinweis erfolgt.

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08. Januar 2015

Irreführende Werbung, wenn abgebildete Komplettausstattung nicht vom Preis erfasst ist

© Mihalis Athanasopoulos
Urteil des OLG Hamm vom 5.06.2014, Az.: 4 U 152/13

Eine Prospektwerbung für ein Bett, welches mit kompletter Ausstattung einschließlich Unterkonstruktion, Matratze und Bettzeug abgebildet ist, stellt eine irreführende Werbung dar, wenn ein klarer und deutlicher Hinweis fehlt, dass sich der blickfangmäßig hervorgehobene Preis nur auf das leere Bettgestell bezieht und die restliche Ausstattung nicht zum Angebotsumfang gehört. Da dem Verbraucher Komplettangebote, welche die Unterkonstruktion und die Matratze im Preis mit beinhalten, durchaus bekannt sind, muss bei einem unzutreffend erweckten Eindruck zur Vermeidung einer Irreführung eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen unmissverständlich am Blickfang teilhabenden Hinweis erfolgen. Bezüglich des abgebildeten Bettzeugs wisse der Verbraucher jedoch, dass es sich hierbei lediglich um ein Beiwerk zu Dekorationszwecken handelt.

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08. Januar 2015

Amazon haftet bei fehlerhaften UVP-Preisen in seinen Angeboten

© JiSign - fotolia.com
Urteil des LG Köln vom 02.10.2014, Az.: 81 O 74/14

Die Angabe einer falsche unverbindlichen Preisempfehlung bei Angebot eines Produkts ist geeignet, Verbraucher über die Preiswürdigkeit des Angebots in die Irre zu führen, da dessen Angabe gerade das eigene Angebot als besonders günstig darzustellen bezweckt. Dies gilt selbst dann, wenn Amazon über 10 Millionen Produkte anbietet. Dabei reicht es nicht aus, sich auf Angaben Dritter zu verlassen, selbst wenn diese die Richtigkeit ihrer Angaben vertraglich bestätigt haben.

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08. Januar 2015

Klassifizierung von Kreuzfahrtschiffen nach einem Sterne-System ist irreführend

© Cacaroot
Urteil des LG Hanau vom 01.09.2014, Az.: 7 O 397/14

Das aus der Hotelbranche bekannte Sterne-Bewertungssystem kann nicht für die Bewertung von Schiffen verwendet werden. Wird eine Kreuzfahrt im Rahmen einer Online-Werbung mit dem Hinweis beworben, dass es sich um ein 4-Sterne Schiff handle, ohne dass ein solches Bewertungssystem für Schiffe tatsächlich existiert, ist dies irreführend und wettbewerbswidrig.

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29. Dezember 2014

Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Culinaria“ und „Villa Culinaria“

Urteil des OLG Köln vom 17.01.2014, Az.: 6 U 179/10

Zwischen den Zeichen „Culinaria“ und „Villa Culinaria“ besteht mangels hohen Grades an Zeichenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr, da für die angesprochenen Verkehrkreise erkennbar ist, dass es sich um unterschiedliche Zeichen handelt und zwischen dem Gastronomiebetrieb „Villa Culinaria“ und „Culinaria“ als Belieferer des Großhandels, trotz der hohen Warenähnlichkeit, keine wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung hergestellt werden kann.

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