DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

11. Juni 2015

„Ich bin dann mal weg.de“ ist dann mal weg

© hanswichmann - Fotolia.com
Urteil des OLG Köln vom 05.12.2014, Az.: 6 U 100/14

Wirbt ein Reiseunternehmen mit dem Titel eines bekannten Bestsellers unter Anfügung lediglich des Domain-Zusatzes „.de“, so können dadurch Titelschutzrechte verletzt werden. Zwar handelt es sich bei dem konkreten Titel „Ich bin dann mal weg“ des Autors Hape Kerkeling um eine allgemeingültige Redewendung; für den Titelschutz kommt es allerdings lediglich darauf an, dass der Titel zur Unterscheidung eines Werkes von anderen Werken geeignet ist. Hinzu kommt, dass das Buch einem bedeutenden Teil des angesprochenen inländischen Publikums bekannt ist und diese Bekanntheit auch zum Zeitpunkt der Nutzung des Werbeslogans bestand. Nicht zuletzt aus diesem Grund war dessen Nutzung unzulässig und ist somit zu unterlassen.

Weiterlesen
11. Juni 2015

Verschleierung des Werbecharakters einer Kontaktanzeige führt zum Wettbewerbsverstoß

© Jörg Rautenberg - Fotolia.com
Urteil des LG Frankenthal vom 13.01.2015, Az.: 1 HK O 14/14

Ein Inserat einer gewerblichen Partnervermittlung, bei der nur gegen Zahlung einer „Gebühr“ eine Kontaktaufnahme möglich ist, muss als solches auch erkennbar sein und darf nicht als Kontaktanzeige getarnt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anzeige in einer Rubrik erscheint, in der auch Kontaktanzeigen von Privaten veröffentlicht werden. Kann der Leser den gewerblichen Charakter der Anzeige nicht erkennen, liegt eine Irreführung und damit ein Wettbewerbsverstoß vor.

Weiterlesen
11. Juni 2015

Zur Zulässigkeit von Werbenachrichten bei Anwendung des Single-Opt-In-Verfahrens

© Ene
Beschluss des AG Hamburg vom 05.05.2014, Az.: 5 C 78/12

Werden Werbenachrichten an den Nutzer einer Online-Partnervermittlung gesendet, so kann dies nur zulässig sein, wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Erfolgt im Rahmen solch einer Plattform allerdings die Erstellung eines Basis-Profils lediglich anhand der Angabe einer Email-Adresse, der Vergabe eines Passwortes sowie eines ca. 20 Minuten umfassenden Persönlichkeitstests, so ist diese Vorgehensweise nicht geeignet, rechtsmissbräuchliche Anmeldungen von Dritten zu unterbinden. Deshalb muss in solch einem Fall zusätzlich durch eine geeignete Maßnahme - wie durch das sog. Double-Opt-In-Verfahren- sichergestellt werden, dass eine ausdrückliche Einwilligung in Form einer aktiven Bestätigung tatsächlich vorliegt.

Weiterlesen
05. Juni 2015 Top-Urteil

Bewerbung eines Früchtetees mit irreführender Umverpackung

© Olga Kvach |
Urteil des EuGH vom 04.06.2015, Az.: C-195/14

Erweckt die Etikettierung eines Lebensmittels insgesamt den Eindruck des Vorhandenseins einer bestimmten Zutat, die jedoch tatsächlich nicht vorhanden ist, liegt eine Irreführung des Verbrauchers über die Eigenschaften des Produkts vor (hier: Verwendung der Angabe „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ und der Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten auf der Verpackung eines Früchtetees, der diese Zutaten nicht enthält).

Weiterlesen
05. Juni 2015

Anforderungen an die Preisangabe der Flughafengebühr bei Flugbuchungen

© eyetronic - Fotolia.de
Urteil des LG Berlin vom 28.04.2015, Az.: 16 O 175/14

Flugpreise müssen stets als Gesamtpreise ausgewiesen werden, welche alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Gebühren beinhalten. Die im Gesamtpreis enthaltenen Steuern, Flughafengebühren und sog. „sonstigen Zuschläge“ müssen hierbei gem. Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 gesondert ausgewiesen werden. Die Zusammenfassung aller dieser neben dem reinen Beförderungspreis anfallenden Kosten unter dem Punkt „Steuern & Gebühren“ in einer Summe ist unzulässig.

Weiterlesen
03. Juni 2015

Einwilligungserklärungen für Telefonwerbung müssen eindeutig sein

Fotolia.com - ©fotomek
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 10.12.2014, Az.: 2-06 O 030/14

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG setzt eine Telefonwerbung gegenüber einem Verbraucher zwingend dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung, die vom Verbraucher lediglich angekreuzt werden muss, wird dem Anspruch einer Einwilligung für den konkreten Fall nicht gerecht, wenn erst durch Klick auf einen weiterführenden Link bekannt wird, welchen Unternehmen gegenüber und zu welchen Zwecken (hier 57 verschiedene Unternehmen) die Einwilligung erteilt wurde. Es handelt sich dann um ein sogenanntes unzulässiges „Opt-out-Verfahren“, da sich der Verbraucher die Liste in der Regel erst nach der erteilten Einwilligung ansehe und falls er dann seine Einwilligung für bestimmte Unternehmen zurücknehmen möchte.

Weiterlesen
02. Juni 2015

Kennzeichnungspflicht von geschwärzten Oliven

© Corinna Gissemann - Fotolia.de
Urteil des LG Duisburg vom 06.03.2015, Az.: 2 O 84/14

Industriell schwarz eingefärbte grüne Oliven dürfen nicht als "Schwarze Oliven" verkauft werden. Auch wenn der als Färbemittel verwendete Inhaltsstoff "Eisen-II-Gluconat" in dem Zutatenverzeichnis namentlich aufgeführt wird, ist hierin ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot zu erkennen, da nicht erwartet werden kann, dass der Verbraucher über die Wirkungsweise des hinzugefügten Stoffs informiert ist. Auch der Begriff "Geschwärzte Oliven" in der Zutatenliste genügt nicht den Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht, wenn dem Verbraucher aufgrund des Gesamteindrucks der Etikettierung des Produkts der Eindruck vermittelt wird, es handle es sich um natürlich schwarz gewachsene und eben keine nachträglich geschwärzten Oliven.

Weiterlesen
01. Juni 2015

Zulässigkeit des Werbeblockers Adblock Plus

© vector_master - Fotolia.com
Pressemitteilung Nr. 04/15 des LG München I vom 27.05.2015, Az.: 37 O 11673/14, 37 O 11843/14

Die kostenlose Software Adblock Plus zur Werbeunterdrückung auf Webseiten im Internet ist zulässig. In dem Vertrieb des Programms ist keine wettbewerbswidrige Behinderung der Webseitenbetreiber zu erkennen, da lediglich der jeweilige Anwender über die Nutzung oder Nichtnutzung des Werbeblockers entscheidet. Auch ist von keinem urheberrechtlichen Verstoß auszugehen, selbst wenn der Anbieter des kostenlosen Inhalts mit einer solchen Werbeunterdrückung nicht einverstanden ist. Da die Software zudem keine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt einnimmt, ist die Software auch mit Kartellrecht vereinbar.

Weiterlesen
21. Mai 2015

„Neu“-Bezeichnung für über 20 Jahre alte, unbenutzte Ware ist irreführend

© cirquedesprit - Fotolia.com
Urteil des LG Aachen vom 13.01.2015, Az.: 41 O 60/14

Die Bezeichnung einer zwar unbenutzten, jedoch über 20 Jahre alten Ware als „neu“ stellt eine zur Täuschung geeignete Angabe im Sinne von § 5 I 2 Nr.1 UWG dar. Der durchschnittlich informierte und verständige Kunde geht bei einer als „neu“ deklarierten Ware von einer Fabrikneuheit des Artikels aus. Eine solche Bezeichnung ist jedoch nur zutreffend, wenn die Ware noch nicht benutzt ist, noch immer in der entsprechenden Ausführung produziert wird und keine Gefahr für etwaige Lagerschäden besteht. Ein solcher Schaden ist jedoch nach einer derart langen Lagerung bei nahezu keinem Produkt auszuschließen.

Weiterlesen
21. Mai 2015

Gemälde kein Beiwerk bei Möbelpräsentation in einem Katalog

© nikolarakic - Fotolia.com
Urteil des BGH vom 17.11.2014, Az.: I ZR 177/13

a) Die Schutzschranke gemäß § 57 UrhG erfasst auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG.

b) Die Prüfung, ob ein Werk gemäß § 57 UrhG unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe ist, setzt zunächst die Bestimmung dieses Hauptgegenstandes voraus. Wird ein Gemälde zusammen mit zum Verkauf stehenden Möbeln in einer Fotografie und diese Fotografie im Verkaufskatalog des Möbelherstellers und auf seiner Internetseite abgebildet, ist der Hauptgegenstand im Regelfall nicht der gesamte Möbelkatalog oder der gesamte Internetauftritt des Anbieters, sondern die konkrete Fotografie.

c) Ein Werk ist im Verhältnis zum Hauptgegenstand unwesentlich im Sinne von § 57 UrhG, wenn das Werk weggelassen oder ausgetauscht werden kann, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffällt oder ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstandes in irgendeiner Weise beeinflusst wird.

Darüber hinaus ist ein Werk als unwesentliches Beiwerk im Sinne von § 57 UrhG anzusehen, wenn ihm nach den Umständen des Einzelfalls keine auch noch so geringfügige inhaltliche Beziehung zum Hauptgegenstand der Verwertung zuzubilligen ist, sondern es durch seine Zufälligkeit und Beliebigkeit für diesen ohne jede Bedeutung ist. Eine derart nebensächliche Bedeutung kann dem mitverwerteten Werk regelmäßig nicht mehr zugewiesen werden, sobald es erkennbar stil- oder stimmungsbildend oder eine bestimmte Wirkung oder Aussage unterstreichend in das Hauptwerk oder den eigentlichen Gegenstand der Verwertung einbezogen wird, einen dramaturgischen Zweck erfüllt oder sonst - etwa für eine Film- oder Theaterszene - charakteristisch ist.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.