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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

06. August 2015

PKW-Werbefilm auf YouTube muss Angaben zu Kraftstoffverbrauch machen

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Urteil des OLG Köln vom 29.05.2015, Az.: 6 U 177/14

Bedient sich ein Hersteller von Kraftfahrzeugen zur Werbung für ein neues Fahrzeugmodell eines YouTube-Kanals, auf dem das Automobil in einem kurzen Werbeclip vorgestellt wird, so muss der Clip neben Angaben zum offiziellen Kraftfahrstoffverbrauch auch Angaben zu den offiziellen CO2-Emissionen enthalten, soweit in dem Werbeclip Angaben zur Motorisierung erfolgen. Die elektronische Werbung fällt nämlich nicht unter die Ausnahme zugunsten audiovisueller Mediendienste, weil das Werbevideo keinen vorwiegend meinungsbildenden Charakter hat, sondern vielmehr kommerziell-werbend eingesetzt wird.

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06. August 2015

Inhaltliche Anforderungen an Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung

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Beschluss des OLG Saarbrücken vom 16.03.2015, Az.: 1 W 7/15

Eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens muss die Verletzungshandlung so konkret bezeichnen, dass der Abgemahnt weiß, was ihm in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorgeworfen wird und die Möglichkeit hat, den Sachverhalt zu prüfen, zu klären und die erforderlichen Schlussfolgerungen zu ziehen. Dies setzt neben der Angabe der Verletzungshandlung auch die genaue Angabe voraus, wo und wann sich die gerügte Verletzung ereignet hat, erfordert jedoch nicht den Namen des getäuschten Verbrauchers.

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04. August 2015

Begriff „Detox“ ist gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der HCVO

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Urteil des LG Düsseldorf vom 22.05.2015, Az.: 38 O 119/14

Der Begriff „Detox“ wird von einem verständigen Durchschnittsverbraucher im Sinne einer entgiftenden Wirkung verstanden. Die Silben „de“ und „tox“ können ohne spezielle Fremdsprachenkenntnisse als Negierung einerseits und Gift andererseits gedeutet werden. Insbesondere ist „Detox“ kein Kunstbegriff, der lediglich eine bestimmte Lebenseinstellung oder einen derzeitigen Wellnesstrend umschreibt. Die Beschreibung als „Detox“ bringt damit mittelbar einen Zusammenhang zwischen Produktkonsum und Gesundheit zum Ausdruck, „Detox“ ist somit eine gesundheitsbezogene Angabe.

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28. Juli 2015

„Top Preise“ sind anders als „Höchstpreise“ keine Spitzengruppenwerbung

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Urteil des OLG Köln vom 19.06.2015, Az.: 6 U 173/14

Wirbt ein Unternehmen mit „Top-Preisen“ für den Goldankauf, nachdem es für seine Werbung mit „Höchstpreisen“ bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, so kann dies keine Vertragsstrafe begründen, da kein kerngleicher Verstoß vorliegt. Anders als bei der Werbung mit „Höchstpreisen“ erwartet der Durchschnittsverbraucher bei „Top Preisen“ im Hinblick auf den Ankauf von Goldschmuck lediglich ein überdurchschnittlich gutes Angebot, nicht jedoch ein Spitzenangebot.

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27. Juli 2015

Werbecharakter von postalischer Briefwerbung darf nicht verschleiert werden

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Urteil des LG Braunschweig vom 19.03.2015, Az.: 21 O 726/14

Bei Werbung, die per Briefpost zugesandt wird, ist erforderlich, dass der Werbecharakter für den Empfänger nach Öffnung des Briefes sofort offensichtlich ist, da andernfalls eine unlautere Verschleierung des Werbecharakters gegeben ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die äußere Gestaltung vortäuscht, dass es sich um ein behördliches Schreiben handelt und dieser erzeugte Eindruck nach Öffnen des Umschlags aufrecht erhalten wird, weil die innenliegende Werbung optisch und inhaltlich einem amtlichen Bescheid ähnelt, z.B. aufgrund des Schrifttyps oder dem vermittelten Eindruck der Höchstpersönlichkeit der Mitteilung.

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23. Juli 2015

Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen zulässig

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Urteil des OLG Stuttgart vom 02.07.2015, Az.: 2 U 148/14

Die Ankündigung eines Unternehmens, Rabattgutscheine anderer Marktteilnehmer einlösen zu können, ist nicht unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 10 UWG, auch wenn einzelne Unternehmen namentlich genannt werden. Die Entschlussfreiheit des Verbrauchers, der einen solchen Gutschein erhält bleibt unberührt, da er noch nicht dem Unternehmen als Kunde zuzurechnen ist, das den Gutschein ausgegeben hat.

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23. Juli 2015

Forderung auf Leistung aufgrund eines „Cold Calls“ unzulässig

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Urteil des AG Bonn vom 23.06.2015, Az.: 109 C 348/14

Ob bei einem Werbeanruf ohne Einwilligung des Angerufenen (sog. „Cold Call“), der eine Verletzung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs darstellt, ein wirksamer Vertrag mit daraus resultierenden Forderungen des Anrufers zustande gekommen ist, kann dahingestellt bleiben, da der unerlaubt Angerufene dem Anrufer jedenfalls einen eigenen Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe entgegenhalten kann (sog. dolo-agit- Einwendung aus dem Grundsatz Treu und Glauben, § 242 BGB).

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21. Juli 2015

Weiterverwendung einer Fotografie nach Ablauf der Lizenzierungszeit

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Urteil des LG Bonn vom 22.04.2015, Az.: 9 O 163/14

Ein Kaufmann im Einzelhandel muss sich bei Übersendung von Werbematerial nicht über die Dauer der Lizenzierung erkundigen. Aus diesem Grund begründet eine Weiterverwendung nach Ablauf der Lizenzierungszeit über eines ursprünglich mit Zustimmung des Berechtigten verwendeten Bildes gemäß § 22 KUG höchstens Fahrlässigkeit. Bei der Frage nach der objektiven Bereicherung ist es sachgerecht, auf den Werbewert durch das Verbleiben des Werbematerials nach dem Ablauf der Lizenzierungszeit im Vergleich zur alternativen Verwendung des aktuellen Werbematerials abzustellen.

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13. Juli 2015

Irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

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Urteil des LG Bonn vom 11.03.2015, Az.: 30 O 33/14

Wird für ein Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsreduktion mit Aussagen wie „mit Leichtigkeit und einem aktiven Stoffwechsel zu Ihrer Wohlfigur!“, „…verlieren auch Sie spielend bis zu zwölf Kilo in einem Monat“ oder „Ohne Hungergefühle“ geworben, stellt dies eine irreführende Werbung dar, wenn derartige Wirkungen nicht wissenschaftlich bewiesen sind und die Werbung auch an krankhaft fettleibige Personen gerichtet ist.

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06. Juli 2015

Anwendungsbeobachtung als Werbemaßnahme für ein Arzneimittel

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Urteil des OLG Hamburg vom 29.01.2015, Az.: 3 U 81/14

Bei der Beurteilung einer Werbemaßnahme ist auf das Verkehrsverständnis eines durchschnittlich informierten, vernünftigen Adressaten abzustellen, an die sich die Werbung richtet. Hier kann auch der Fachkreis der Adressaten maßgeblich sein. Allerdings ist eine Werbung für ein Arzneimittel mit Ergebnissen einer Anwendungsbeobachtung und Sternchenhinweis irreführend, wenn es sich hierbei nicht um eine klinische Studie oder wissenschaftliche Erkenntnis handelt.

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