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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Zertifizierter Bausachverständiger“

13. Oktober 2015

Werbeaussage „Zertifizierter Bausachverständiger“ ist zulässig

© ndoeljindoel - Fotolia.com
Urteil des LG Bonn vom 10.06.2015, Az.: 16 O 38/14

Ein staatlich geprüfter Bautechniker, welcher in seinem Briefkopf mit der Angabe „Zertifizierter Bausachverständiger“ wirbt, handelt sowohl mit als auch ohne Hinweis „TÜV und Euro-Zert“ nicht wettbewerbswidrig. Dies gilt zumindest dann, wenn er tatsächlich über eine entsprechende Qualifikation verfügt.

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