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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Antiallergikum“

12. Oktober 2015

Abbildung einer Wiese mit Pollen legt keine pflanzlichen Wirkstoffe nahe

© tashatuvango - Fotolia.com
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2015, Az.: 6 U 188/14

Die bildhafte Darstellung des Anwendungsgebietes eines Arzneimittels auf deren äußeren Umhüllung stellt nur dann unzulässige Werbung dar, wenn sie „werblichen Überschuss“ enthält oder zu Werbezwecken eingesetzt wird. So suggeriert die Verpackung eines Anti-Allergikums, auf der eine Wiese mit stilisierten Pollen zu sehen ist nicht, dass es sich hierbei um ein pflanzliches Arzneimittel handelt oder es einen pflanzlichen Wirkstoff enthalte.

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