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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „gezielte wettbewerbswidrige Behinderung“

24. August 2018

Grenzbeschlagnahmeverfahren ist keine wettbewerbswidrige Behinderung

© Thomas Reimer - Fotolia.com
Urteil des LG München I vom 30.07.2018, Az.: 33 O 7422/17

Sofern von einer subjektiven Redlichkeit des Markeninhabers auszugehen ist, stellt eine Grenzbeschlagnahme gem. VO (EG) 608/2013 keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG dar. Zwar ist ein Grenzbeschlagnahmeantrag grundsätzlich eine geschäftliche Handlung. Eine gezielte Behinderung liegt jedoch nicht vor, wenn sich der Antrag nicht an einen konkreten Importeur richtet, sondern unterschiedslos an sämtliche Importeure. Bei einer zu Unrecht erfolgten Beschlagnahme nicht markenrechtsverletzender Ware stehen dem Importeur dabei keine Schadensersatzansprüche zu, wenn der Markeninhaber unverzüglich bzw. innerhalb der 10-Tages-Frist die Freigabe der fälschlicherweise beschlagnahmten Ware erklärt.

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09. Oktober 2015

50%-Rabattaktion der mytaxi-App nicht wettbewerbswidrig

© Gstudio Group - Fotolia.com
Urteil des LG Hamburg vom 15.09.2015, Az.: 312 O 225/15

Die Rabattaktion eines Unternehmens, bei welcher der Kunde 50% des Fahrpreises erstattet bekommt, wenn er das Taxi über eine Taxivermittlungs-App bestellt und die Fahrt auch über diese App bezahlt, verstößt nicht gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und ist daher auch nicht wettbewerbswidrig. Zum einen ist das betroffene Unternehmen nicht Unternehmen i.S.d. PBefG, da die reine Vermittlungstätigkeit nicht zur Annahme der Unternehmereigenschaft führt, zum anderen wird die vorgeschriebene Tarifbindung nicht umgangen, da das Beförderungsunternehmen das festgesetzte Beförderungsentgelt vollständig erhält.

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