Ausstellen von Elektrobacköfen ohne Energieeffizienz-Etikettierung wettbewerbswidrig
Werden Elektrogeräte als Einzelgeräte oder in Verbindung mit einer Musterküche ausgestellt, so müssen diese mit Etiketten über die Energieeffizenzklasse und über den Verbrauch an Energie im Sinne der EnVKV versehen sein. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 a EnVKG vor.
Dem steht weder entgegen, dass die in den Musterküchen verbauten Elektrogeräten als Ausstellungstücke nicht zum Verkauf stehen, noch dass die Geräte bereits für Kochevents mit Profi-Köchen in Betrieb genommen wurden. Auch unverkäufliche oder benutzte Musterküchen dienen immer noch dem Werbezweck und fallen daher nach § 2 Nr. 1 EnVKG unter das Tatbestandsmerkmal des „Ausstellens“. Diese unterliegen daher der Etikettierungspflicht, da der Verbraucher vor einer möglichen Kaufentscheidung durch genaue und sachdienliche Unterrichtung über den Energieverbrauch von energieverbrauchsrelavanten Produkten informiert werden soll.