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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Kaufvertrag im Internet“

23. Oktober 2015

Unzutreffende Angaben über Lieferbarkeit eines Produkts im Onlineshop können unzulässige Lockwerbung darstellen

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Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2015, Az.: 4 U 69/15

Produktpräsentationen in Online-Shops stellen eine sog. Lockwerbung dar, wenn keine Aufklärung darüber erfolgt, dass die Ware nicht oder nicht mehr lieferbar ist. Der Hinweis darauf, dass „nur noch wenige Exemplare auf Lager“ seien, genügt zur Aufklärung der Kunden über das Fehlen eines entsprechenden Warenvorrates nicht, da der Verkehr hierin im Gegenteil den Hinweis sieht, dass der Anbieter tatsächlich noch über entsprechende Waren verfügt.

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