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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

15. Juni 2016

Verwechslungsgefahr bei Werbung einer „Hollywood-Agentur“ mit dem bekannten Hollywood-Schriftzug

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Urteil des LG München vom 19.05.2016, Az.: 17 HKO 1061/15

Wirbt eine Agentur für Models und Schauspieler(innen) mit der Bezeichnung „Hollywood-Agentur“ und damit verbunden mit dem berühmten Hollywood-Schriftzug, so steht der Hollywood Chamber of Commerce, als Schöpferin des Hollywoodzeichens, ein Unterlassungsanspruch aus §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 4 Nr. 3 a), b) zu. Dieser resultiert aus der vermeidbaren Täuschung über die betriebliche Herkunft der Agentur sowie aus der Ausnutzung des guten Rufs der Bezeichnung Hollywood.

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14. Juni 2016

Zur Werbung mit „garantiert echten Meinungen“ im Internet

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Urteil des BGH vom 21.01.2016, Az.: I ZR 252/14

a) Die Unternehmereigenschaft im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG ist abstrakt zu bestimmen; es kommt nicht darauf an, ob der Anspruchssteller selbst konkret geschäftliche Handlungen der Art vornimmt wie derjenige, dessen Handeln er lauterkeitsrechtlich beanstandet.

b) Der Grundsatz, dass Hersteller von Waren im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu Einzelhändlern stehen, die gleichartige Waren an Verbraucher verkaufen, erfährt keine Einschränkung für Produkte, die ausschließlich über eigene Tochtergesellschaften vertrieben werden.

c) Wer im Internet mit "garantiert echten Meinungen" wirbt, muss deutlich darüber aufklären, dass ein zwischen Unternehmen und Kunden vorgesehenes Schlichtungsverfahren die Berücksichtigung negativer und neutraler Anbieterbewertungen einschränken kann.

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14. Juni 2016

Hotelwerbung mit eigenem Sterne-Bewertungssystem irreführend

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Urteil des OLG Nürnberg vom 19.04.2016, Az.: 3 U 1974/15

Werden von einem Hotelbuchungsportal angebotene Hotels mittels eines Sternebewertungssystems beworben, so ist dies irreführend, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein selbst kreiertes Bewertungssystem handelt. Sind die Bewertungskriterien intransparent und nicht objektiv nachprüfbar und fehlen zudem ausreichende Hinweise darauf, dass es sich gerade nicht um eine unabhängige Qualitätsbeurteilung handelt, geht zumindest ein relevanter Teil der angesprochenen Verkehrskreise davon aus, dass die Sternenangabe für Hotels von einer neutralen Klassifizierungsstelle stammt. Der Anbieter kann allerdings schon aufgrund seiner Vermittlungsposition keine neutrale Vergabe-Stelle darstellen.

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13. Juni 2016

Seitensperren wegen AdBlock-Nutzung dürfen nicht umgangen werden

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Urteil des LG Hamburg vom 03.12.2015, Az.: 308 O 375/15

Werden vom Betreiber einer Internetseite Maßnahmen getroffen, welche Nutzern eines Werbeblockers den Zugang zur Webseite verwehren sollen, so handelt es sich hierbei um eine wirksame technische Maßnahme im Sinne des § 95a I UrhG, dessen Umgehung mittels spezieller Filterregeln eine verbotene Handlung nach § 95a III Nr. 3 UrhG darstellt. Der für diese Beurteilung maßgebliche Durchschnittsnutzer sei nicht in der Lage den schwer lesbar gemachten Programmcode der Anti-Werbe-Sperre auszulesen und auf Basis dieser Erkenntnisse neue Filterregeln für den verwendeten AdBlocker zu definieren, sodass in einem solchem Fall das Vorliegen einer wirksamen technischen Schutzmaßnahme anzunehmen ist.

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02. Juni 2016

Küchenwerbung ohne Herstellerangabe und Typenbezeichnung der Elektrogeräte unzulässig

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Urteil des LG Potsdam vom 09.03.2016, Az.: 52 O 115/15

Bei einer Küchen-Werbung in einem Prospekt ist es notwendig, sowohl den Hersteller als auch die Typenbezeichnung der abgebildeten Elektrogeräte anzugeben. Denn die Funktionalität und Qualität wird nicht nur anhand des Korpus der Küche an sich, sondern ebenso anhand der Elektrogeräte, mit denen diese ausgestattet ist, beurteilt. Deshalb stellen diese Angaben wesentliche Merkmale des angebotenen Produkts dar, welche dem Verbraucher nicht vorenthalten werden dürfen.

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02. Juni 2016

Vertrieb eines „Adblockers“ ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

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Urteil des LG Stuttgart vom 10.12.2015, Az.: 11 O 238/15

Die Unlauterkeit des Vertriebs eines sogenannten „Adblockers“ ist anhand einer Abwägung der jeweiligen Gesamtumstände im Einzelfall zu ermitteln. Dabei spricht gegen eine Unlauterkeit insbesondere, wenn der Vertrieb der Software in erster Linie der Gewinnerzielung dient und nicht die Beeinträchtigung eines Wettbewerbers bezweckt. Auch die Möglichkeit des Internetnutzers, selbst zu bestimmen, ob und wenn ja, welche Werbeseiten blockiert werden sollen, indiziert die Lauterkeit. Für eine solche spricht auch, dass es dem Seitenbetreiber jederzeit möglich ist, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

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01. Juni 2016

Für ein in Franken gebrautes Bier darf nicht mit „Magdeburger Biertradition“ geworben werden

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Pressemitteilung Nr. 020/2016 des LG Magdeburg zum Urteil vom 04.05.2016, Az.: 36 O 103/15

Wirbt eine Magdeburger Firma mit dem Slogan „Wieder da! Ein Spitzenpilsner aus dem Sudenburger Brauhaus. Eine Magdeburger Biertradition wird fortgeführt.“, so stellt diese Werbung eine falsche geographische Herkunftsbezeichnung dar, wenn das Bier gar nicht in Magdeburg (Stadtteil Sudenburg) gebraut wird, sondern in Franken. Die Angabe ist für den Verbraucher irreführend, dieser geht gerade davon aus, dass der Brauvorgang in Magdeburg erfolgt.

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31. Mai 2016

Keine Markennutzung durch nicht selbst veranlassten Branchenbucheintrag

Urteil des EuGH vom 01.03.2016, Az.: C-179/16

Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass ein Dritter, der in einer auf einer Website veröffentlichten Anzeige genannt ist, die ein Zeichen enthält, das mit einer Marke identisch oder ihr ähnlich ist, so dass der Eindruck einer Geschäftsbeziehung zwischen ihm und dem Markeninhaber besteht, keine Benutzung dieses Zeichens vornimmt, die vom Inhaber nach dieser Bestimmung verboten werden kann, wenn die Anzeige weder von diesem Dritten noch in seinem Namen platziert worden ist oder, falls die Anzeige von diesem Dritten oder in seinem Namen mit Zustimmung des Inhabers platziert worden ist, wenn dieser Dritte den Betreiber der Website, bei dem er die Anzeige in Auftrag gegeben hatte, ausdrücklich aufgefordert hat, die Anzeige oder die in ihr enthaltene Nennung der Marke zu löschen.

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30. Mai 2016

Schlecht lesbares Impressum stellt Wettbewerbsverstoß dar

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Urteil vom LG Dortmund vom 16.03.2016, Az.: 10 O 81/51

Der Herausgeber einer Werbebroschüre verstößt gemäß § 5 a UWG auch dann gegen seine Informationspflicht zur Identität des Unternehmens, wenn das erforderliche Impressum zwar auf dem Flyer vorhanden, jedoch durch die Art der Gestaltung für den durchschnittlichen Verbraucher nicht oder nur erschwert lesbar ist. Die Wahrnehmbarkeit dieser Angaben wird bereits dadurch beeinträchtigt, dass diese hochkant zum übrigen Text gedruckt sind. Befindet sich das Impressum zusätzlich an einer, für den Verbraucher unerwartbaren Position am äußersten Seitenrand und wird auch durch die Farbgestaltung keine Aufmerksamkeit erregt (hier: weiße Schrift auf hellblauem Hintergrund), so liegt in der Regel ein zu unterlassender Wettbewerbsverstoß vor.

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27. Mai 2016 Top-Urteil

Teekanne unterliegt im Streit um „HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER“

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Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.: I ZR 45/13

a) Wird auf einer Produktaufmachung eines Lebensmittels der unzutreffende Eindruck hervorgerufen, das Erzeugnis weise bestimmte Bestandteile auf (hier: blickfangmäßige Herausstellung von Bestandteilen von Himbeerfrüchten und Vanillepflanzen oder jedenfalls aus diesen Bestandteilen gewonnene Aromen), so kann auch die Zutatenliste im Einzelfall nicht ausreichen, die Irreführungsgefahr auszuräumen.

b) Bei nicht traditionellen Lebensmitteln sind als „normalerweise verwendete Zutaten“ im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. d und Art. 17 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang VI Teil A Nr. 4 LMIV diejenigen Zutaten anzusehen, deren Verwendung der Verbraucher nach dem Aussehen, der Bezeichnung oder den bildlichen Darstellungen des Lebensmittels erwarten kann.

c) Aus Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken lassen sich bei Lebensmitteln keine Informationspflichten ableiten, die über die Informationspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel hinausgehen.

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