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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Urteile“

08. Januar 2015

E-Mails von Kunden müssen individuell beantwortet werden

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Urteil des LG Koblenz vom 3.11.2014, Az.: 15 O 318/13

Der Internetdienstanbieter 1 & 1 muss seinen Kunden bei Anfragen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Für eine individuelle Beantwortung der Kundenfragen genügt es jedoch nicht, bei E-Mail-Anfragen automatisierte Antworten zurückzugeben, in denen nur allgemeine Hinweise enthalten sind und auf telefonische Kontaktmöglichkeiten verwiesen wird.

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08. Januar 2015

Klassifizierung von Kreuzfahrtschiffen nach einem Sterne-System ist irreführend

© Cacaroot
Urteil des LG Hanau vom 01.09.2014, Az.: 7 O 397/14

Das aus der Hotelbranche bekannte Sterne-Bewertungssystem kann nicht für die Bewertung von Schiffen verwendet werden. Wird eine Kreuzfahrt im Rahmen einer Online-Werbung mit dem Hinweis beworben, dass es sich um ein 4-Sterne Schiff handle, ohne dass ein solches Bewertungssystem für Schiffe tatsächlich existiert, ist dies irreführend und wettbewerbswidrig.

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07. Januar 2015 Top-Urteil

Online-Händler muss auf Mindermengenzuschlag gesondert hinweisen

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Urteil des OLG Hamm vom 28.06.2012, Az.: I-4 U 69/12

Erhebt ein Online-Händler auf Bestellungen einen Mindermengenzuschlag, so muss auf diesen gesondert und deutlich erkennbar hingewiesen werden. Es reicht nicht aus, wenn der Zuschlag für den Verbraucher erst durch Anklicken des Wortes „Versandkosten“ ersichtlich wird. Bei einem Mindermengenzuschlag handelt es sich um einen sonstigen Preisbestandteil, der grundsätzlich nichts mit dem Versand zu tun hat.

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07. Januar 2015

Verkäufer muss bei Auktionsabbruch Schadenersatz zahlen

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Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2014, Az.: 28 U 199/13

Wird eine eBay-Auktion grundlos vorzeitig abgebrochen, so steht dem Höchstbietenden Schadenersatz in Höhe des Warenwertes zu. Dies gilt auch für den Fall dass der Höchstbietende ein sog. „Abbruchjäger“ sein sollte, d.h. dass er sich systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um ggf. Schadensersatzansprüche realisieren zu können. Denn Voraussetzung für ein solches Vorgehen ist gerade, dass sein jeweiliges Höchstgebot bindend geworden war.

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07. Januar 2015

Haftung des Amazon-Händlers auch bei Handlungen von Amazon

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Urteil des OLG Köln vom 10.12.2014, Az.:6 W 187/14

Ein Händler auf Amazon haftet für eine fehlerhafte Produktbeschreibung auch dann, wenn ein Fehler nicht von ihm persönlich, sondern von Amazon begangen worden ist. Den Händler trifft die Pflicht den Inhalt und die Rechtmäßigkeit seiner Angebote regelmäßig zu kontrollieren, da Amazon auch ohne Wissen und Wollen des Händlers Änderungen vornehmen kann.

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02. Januar 2015

Zum „Opt-in“-Erfordernis bei Flugbuchungen im Internet

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Urteil des OLG Frankfurt vom 09.10.2014,Az.: 6 U 148/13

Werden bei der Buchung von Flügen im Internet fakultative Zusatzleistungen angeboten, müssen diese dem „Opt-in“-Erfordernis entsprechen. Dieses ist dann erfüllt, wenn dem Verbraucher sowohl die Möglichkeit, sich für die Zusatzleistung zu entscheiden, als auch die Möglichkeit, die Buchung ohne Annahme einer solchen Leistung fortzusetzen, gegeben wird. Auch die Ausgestaltung eines Buchungsvorganges, bei dem der Verbraucher sich für eine der beiden Varianten entscheiden muss, um fortfahren zu können, wird dem Erfordernis gerecht. Entscheidend ist nur, dass beide Alternativen gleichwertig und klar für den Verbraucher erkennbar sein müssen.

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23. Dezember 2014

Vertragswesentliche Informationen müssen bereits vor Anklicken eines weiterführenden Links mitgeteilt werden

Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.08.2014,Az.: I-20 U 175/13

Dem Verbraucher müssen alle vertragswesentlichen Informationen zum Zeitpunkt seiner geschäftlichen Entscheidung vorliegen. Bei der Bewerbung eines Anlageprodukts liegt diese Entscheidung bereits im Anklicken eines Links mit der Beschriftung „Jetzt Rendite sichern - hier klicken“. Enthält ein Angebot Einschränkungen, müssen diese dem Verbraucher bereits vor Anklicken des Links mitgeteilt werden. Ist dies nicht gegeben, weil weder unmittelbar noch durch Verlinkung eines Sternchenhinweises auf die Einschränkungen hingewiesen wird, wird dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten. Dies stellt eine irreführende Werbung dar.

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22. Dezember 2014

Zur Zulässigkeit der Werbeaussage „Deutschlands Nummer 1 für Werbeartikel“

Urteil des OLG Frankfurt vom 12.06.2014,Az.:6 U 64/13

Die Werbeaussage „Deutschlands Nummer 1 für Werbeartikel“ stellt eine irreführende Werbung dar, wenn der Werbende nicht tatsächlich der führende Anbieter in diesem Bereich ist. Eine solche Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung darf nur verwendet werden, wenn sie wahr ist. Im Fall eines Handelsunternehmens ist bei der Beurteilung einer Marktführerschaft vorrangig der Umsatz heranzuziehen. Der Werbende muss hierfür gegenüber seinen Mitbewerbern einen deutlichen Vorsprung aufweisen, der Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet.

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10. Dezember 2014

Zeugnisaktion

Urteil des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZR 96/13

a) Eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf gemäß Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt voraus, dass sich der Kaufappell auf ein konkretes Produkt oder mehrere konkrete Produkte richtet. Daran fehlt es, wenn in der Werbung kein konkretes Produkt genannt, sondern das gesamte Warensortiment beworben wird.

b) Die im Rahmen einer "Zeugnisaktion" an Schulkinder gerichtete Werbung eines Elektronik-Fachmarktes mit einem Preisnachlass für jede Eins im Zeugnis verstößt nicht gegen § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG, wenn für die Kinder aufgrund der Werbung der Umfang der Preisermäßigung klar erkennbar ist.

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01. Dezember 2014 Top-Urteil

Händler auf Amazon haften nicht für dessen Weiterempfehlungsfunktion

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Urteil des LG Arnsberg vom 30.10.2014, Az.: 8 O 121/14

Ein Händler auf Amazon haftet nicht für die Weiterempfehlungsfunktion auf Amazon. Grund dafür ist, dass der Händler nicht als Störer angesehen werden kann, da er keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Nutzung dieser Weiterempfehlungsfunktion besitzt. Die Aktivierung dieser Funktion erfolgt vielmehr automatisch, sodass ein Händler dies lediglich verhindern kann, indem er die Nutzung von Amazon gänzlich unterlässt. Dies kann jedoch weder gesetzlich gefordert werden, noch ist es dem Händler zumutbar.

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