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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Urteile“

15. April 2016

Drosselung bei „unbegrenztem Datenvolumen“ nicht zulässig

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Urteil des LG Potsdam vom 14.01.2016, Az.: 2 O 148/14

Wird ein Mobilfunktarif mit der Leistungsbeschreibung „Datenvolumen pro Monat unbegrenzt“ beworben, so ist eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltene Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit auch dann unzulässig, wenn die Internetverbindung nach Erreichen der vereinbarten Verbrauchsgrenze immer noch mittels einer deutlich reduzierten Datenrate hergestellt werden kann. Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen unter dem Begriff des „unbegrenzten Datenvolumens“ die dauerhafte Möglichkeit der Internetnutzung mittels einer zumutbaren Datenaustauschgeschwindigkeit. Gemessen am heute üblichen Nutzungsverhalten des mobilen Internets kommt die Reduzierung der Übertragungsrate in den Kilobit-Bereich dabei einer unzulässigen Nichtleistung seitens des Telekommunikationsunternehmens gleich.

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15. April 2016

Werbung mit „CE/TÜV/GS-geprüft“ ist irreführend

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.02.2016, Az.: I-15 U 58/15

Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um kein Prüfzeichen, sondern um ein reines Verwaltungszeichen mit dem der Hersteller zum Ausdruck bringt, dass sein Produkt den gesetzlichen Sicherheitsmindestanforderungen genügt. Aufgrund der Unklarheit über die Bedeutung des Zeichens in Verbraucherkreisen besteht eine gesteigerte Irreführungsgefahr dahingehend, dass der Verbraucher annimmt, es handle sich hierbei um eine besondere geprüfte Produkteigenschaft. Dies gilt umso mehr, wenn „CE“ in unmittelbarer Nähe zu echten Prüfsiegeln wie „TÜV“ und „GS“ platziert wird. Eine Irreführung ist stets dann anzunehmen, wenn mit der Aussage „CE-geprüft“ geworben wird.

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15. April 2016

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Püppi“ und „Pippi“

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.10.2015, Az.: I-20 U 210/14

Ein Karnevalskostüm mit der Bezeichnung „Püppi“ verletzt keine Rechte an der Gemeinschaftsmarke „Pippi“. Beiden Zeichen kommt ein ohne Weiteres erkennbarer konkreter Begriffsinhalt zu. Der Name „Püppi“ ist als Kosename für ein püppchenhaftes, zuweilen gar zimperliches, Mädchen geläufig. Somit bestehe keine Verwechslungsgefahr mit Pippi Langstrumpf, der äußerst selbstbewussten und frechen Romanfigur von Astrid Lindgren.

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14. April 2016

Küchenwerbung muss genaue Gerätebezeichnung enthalten

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Urteil des LG Würzburg vom 17.12.2015, Az.: 1 HKO 1781/15

Bei einer Prospektwerbung für eine Einbauküche handelt es sich nicht nur um eine bloße Aufmerksamkeitswerbung, wenn der Verbraucher durch die mitgeteilten Angaben der Anzeige in die Lage versetzt wird, eine geschäftliche Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Ware treffen zu können. Die Anzeige muss folglich alle relevanten Tatsachen für die Kaufentscheidung des Verbrauchers enthalten. Darunter fallen neben Preis und Warenmerkmalen auch die genauen Produktbezeichnungen der enthaltenen Elektrogeräte, da es dem Verbraucher gerade bei Küchenkäufen auf eine qualitative Einordnung der verwendeten Geräte, sowie eine Vergleichsmöglichkeit mit Konkurrenzangeboten ankommt.

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12. April 2016

Handlungspflicht bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

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Urteil des OLG Zweibrücken vom 19.11.2015, Az.: 4 U 120/14

Gibt ein Unternehmer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtet sich damit, im geschäftlichen Verkehr eine Verbandsbezeichnung nicht mehr ohne Berechtigung zu verwenden, so treffen ihn grundsätzlich auch Handlungspflichten, insbesondere die Pflicht, über gängige Suchdienste zu recherchieren, ob eine weitere Verwendung der untersagten Bezeichnung stattgefunden hat und eine Löschung etwaiger Verwendungen zu veranlassen. Dem Unternehmer ist es jedoch nicht zumutbar, das Internet wochen- oder monatelang nach rechtsverletzenden Einträgen zu durchsuchen.

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11. April 2016 Top-Urteil

Auto-Reply-Mail mit Werbezusatz kann allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen

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Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: VI ZR 134/15

a) Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.

b) Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat.

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11. April 2016

Irreführende Werbung, wenn Produkt versprochene Wirkung nicht besitzt

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.08.2015, Az.: I-2 U 11/15

Die Bewerbung eines Produktes mit einer bestimmten Wirkung ist dann irreführend, wenn es die behauptete Wirkung tatsächlich nicht besitzt. Um den versprochenen Effekt zu beweisen, kann jede ernstzunehmende Erkenntnisquelle ausreichend sein. Allerdings muss diese sich genau auf die enthaltene Wirkstoffkombination beziehen und darf sich nicht aus einzelnen Quellen, die jeweils die Wirkung eines Inhaltsstoffes betreffen, zusammensetzen.

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11. April 2016

Taxifunkzentrale darf Mitgliedern nicht die Weitergabe von Positionsdaten an Wettbewerbern untersagen

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Urteil des OLG Nürnberg vom 22.01.2016, Az.: 1 U 907/14

Will eine Taxifunkzentrale seinen Mitgliedern anhand von Satzungsbestimmungen verbieten, Positions- und Bewegungsdaten an Wettbewerber weiterzugeben, wenn diese Daten „nach Annahme und während der Durchführung eines von der Taxi-Zentrale vermittelten Auftrags entstehen“, so stellt dies eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB dar.

Ist es Mitgliedern demnach erst nach einem Fahrauftrag möglich, sich beim Wettbewerber als freies vermittelbares Fahrzeug anzumelden, wobei zusätzlich ein Einloggvorgang auf dem Smartphone erforderlich ist, so könne dies erst zeitlich versetzt geschehen, was für den Wettbewerber den Zugang zum Taxivermittlungsmarkt deutlich eingeschränkt.

Ebenso liegt eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung dann vor, wenn den Mitgliedern verboten wird, Fahrzeugaußenwerbung für Wettbewerber anzubringen.

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05. April 2016

Zur Bedeutung von durchgestrichenen Preisen im Internet

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Urteil des BGH vom 05.11.2015, Az.: I ZR 182/14

Werbung mit einem durchgestrichenen Preis misst der Verbraucher nicht eine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung bei. Auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de erkennt der Verkehr in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früher von dem werbenden Unternehmer verlangten Preis.

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23. März 2016

Deutscher Wetterdienst erbringt durch kostenlose Wetter-App keine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 04.02.2016, Az.: 6 U 156/15

Eine kostenlose und werbefreie App mit Wetterinformationen des Deutschen Wetterdienstes stellt keine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand im Sinne von § 2 I Nr. 1 UWG dar. Dies wäre nur dann der Fall, wenn damit der Absatz weiterer entgeltlicher Dienstleistungen gefördert werden soll.

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