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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Urteile“

16. Dezember 2015

Strom-Abrechnung entgegen AGB stellt Wettbewerbsverstoß dar

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.07.2014, Az.: I- 20 U 231/13

Ein Stromkonzern handelt wettbewerbswidrig, wenn dieser vom Verbraucher entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Leistung einer Abschlagszahlung verlangt, welche sich nicht an dem Energieverbrauch der vorangegangenen zwölf Monate orientiert. In einem solchen Fall liegt eine Irreführung der Verbraucher nach § 5 I S. 2 Nr. 2 UWG vor.

Ergibt sich aus der Abrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen und geschuldeten Entgelte des Vorjahres ein entsprechendes Guthaben, so ist die Verrechnung des Guthabens mit den Abschlägen des Folgejahres über die erstnächste Abschlagszahlung hinaus ebenfalls unzulässig, sofern eine solche Verrechnung nicht in den AGB vereinbart wurde.

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15. Dezember 2015

„Rent a Rentner“ darf nicht als „das Original“ bezeichnet werden

© Katarzyna Bialasiewicz
Urteil des OLG Bremen vom 10.04.2015, Az.: 2 U 132/14

Wird die Vermittlung von Dienstleistungen von Rentnerinnen und Rentnern als „das Original“ oder als „die weltweit erste Online-Plattform – und damit das Original – auf der man als Rentnerin und Rentner seine Dienste anbieten und sich mieten lassen kann“ beworben, so erwecken diese Aussagen den Eindruck, die Geschäftsidee sei von der Werbenden entworfen worden und vergleichbare Anbieter lediglich „Nachahmer“. Existieren allerdings derartige Vermittlungsplattformen, die es bereits vor der Geschäftstätigkeit des Werbenden gegeben hat, so stellt dies eine unlautere Werbung und eine Irreführung dar.

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10. Dezember 2015

Verbot unzulässiger Werbung für Diätprodukt mittels Erfahrungsberichten

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Urteil des OLG Celle vom 22.10.2015, Az.: 13 U 47/15

Die Darstellung von Erfahrungsberichten der Produktverwender eines Diätmittels zu Werbezwecken ist unzulässig, wenn sie konkrete Angaben über Zeitraum und Höhe der Gewichtsabnahme enthalten. Ebenfalls unzulässig sind Werbeaussagen darüber, dass das Produkt die Gesundheit fördere bzw. einen Zustand mit Krankheitswert verbessere, wenn diese Aussagen nicht ausdrücklich durch die HCVO erlaubt sind.

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10. Dezember 2015

Getarnte Postwerbung ohne Absenderangaben ist wettbewerbswidrig

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Urteil des KG Berlin vom 19.06.2015, Az.: 5 U 7/14

Werbebroschüren per Post mit den Hinweisen „Vertraulicher Inhalt Schnelle Antwort erbeten Bitte sofort prüfen“ zu verschicken, die äußerlich nicht als Webeschreiben erkennbar sind und keinen Absender enthalten, sind unzulässig. Durch die Vermerke täuschen sie den Empfänger über den werbenden Charakter und spiegeln besondere Wichtigkeit bzw. Termindruck vor.

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27. November 2015

Werbung eines Augenoptikers mit „Gratis-Glas“ zulässig

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Urteil des OLG Hamm vom 06.08.2015, Az.: 4 U 137/14

Die Werbeaussage eines Augenoptikers "Das D-Gratis-Glas zu jeder Brille!" bzw. "1 Glas geschenkt", stellt keine unzulässige Zuwendung nach § 7 I 1 HWG dar, wenn es sich um ein einheitliches Angebot handelt, für das der Kunde einen Gesamtpreis zu zahlen hat. Für einen Durchschnittsverbraucher besteht grundsätzlich kein Interesse an einem einzelnen "Gratis"-Brillenglas, sondern an der kompletten Brille und er rechnet damit, dass Waren von nicht unerheblichem Wert nicht ohne weiteres verschenkt werden.

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24. November 2015

Werbung für Tagesgeldkonto ohne Hinweis auf variablen Zins unzulässig

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.10.2015, Az.: I-20 U 145/14

Werden bei der Bewerbung eines Tagesgeldkontos Aspekte wie „1,50% p.a. aufs Tagesgeld vom ersten bis zum letzten Cent“ oder „Tagesgeld: So macht Sparen Spaß“ blickfangmäßig hervorgehoben, ohne dass sich ein Hinweis darauf befindet, dass es sich um ein ‚klassisches‘ Tagesgeldkonto mit variablen Zinssatz handelt, so stellt dies eine Irreführung der Verbraucher dar. Die Variabilität stellt dabei eine wesentliche Information dar, deren Verschweigen geeignet ist, die Entscheidung der Verbraucher zu beeinflussen. Auch der vermeintlich herausgestellte Spareffekt erweckt den fehlerhaften Eindruck, dass dieses Angebot Vorteile eines Tagesgeldkontos mit denen eines Sparkontos verbinde, was tatsächlich nicht der Fall sei.

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24. November 2015 Top-Urteil

Sieg für Lindt im „Goldbären-Streit“

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Urteil des BGH vom 23.09.2015, Az.: I ZR 105/14

a) Eine Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke (hier: Goldbären) und einer dreidimensionalen Gestaltung (hier: in Goldfolie eingewickelte Schokoladenfigur) ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie kann sich aber weder in klanglicher noch in bildlicher Hinsicht ergeben; vielmehr kann eine Zeichenähnlichkeit nur aus einer Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt folgen.

b) Bei der Beurteilung der Frage der Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Gestaltung darf nicht über die Ähnlichkeit im Sinngehalt ein Motivschutz begründet werden oder eine uferlose Ausweitung des Schutzbereichs der Wortmarke mit der Folge einer umfassenden Monopolisierung von Warengestaltungen vorgenommen werden.

c) Die begriffliche Ähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Gestaltung ist anzunehmen, wenn die Wortmarke aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise die naheliegende, ungezwungene und erschöpfende Bezeichnung der dreidimensionalen Gestaltung ist. Hierzu ist erforderlich, dass sich die Benennung der beanstandeten Gestaltung mit dem Markenwort für den Verkehr aufdrängt, ohne dass hierfür mehrere gedankliche Zwischenschritte notwendig sind und ohne dass es andere Bezeichnungen für die dreidimensionale Gestaltung gibt, die gleich naheliegend sind.

d) Bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit einer für Fruchtgummiprodukte eingetragenen Wortmarke (hier: Goldbären) ist in die Prüfung der Zeichenähnlichkeit bei einer Kollision mit einer dreidimensionalen Gestaltung (hier: in Goldfolie eingewickelte Schokoladenfigur) nicht die Produktform einzubeziehen, für die der Markeninhaber die Wortmarke nutzt (hier: konkrete Gestaltung der Gummibärchen).

e) Hat das Berufungsgericht über einen Anspruch aus einer Marke entschieden, auf die der Kläger sich im Rechtsstreit zur Begründung seines Anspruchs nicht gestützt hat, sondern die er nur neben anderen Marken zur Darstellung seines Markenbestands angeführt hat, stellt dies einen Verstoß gegen § 308 ZPO dar, der im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten ist.

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23. November 2015

Zur Haftung eines Verlags für das unerwünschte Zustellen von Werbematerialien

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Urteil des AG Charlottenburg vom 07.08.2015, Az.: 216 C 13/15

Der Verlag von kostenlosen Wochenzeitungen kann nicht als mittelbarer Störer für das unerwünschte Zustellen von in dieser Zeitung enthaltenen Werbemaßnahmen herangezogen werden, wenn dieser alle notwendigen und ihm zumutbaren Maßnahmen, wie die Überwachung mittels einer Datenbank und Kontrolleuren, veranlasst hat. Zudem unterliegen geringfügige Ausreißer (vorliegend drei Zustellungen innerhalb von zwei Jahren) dem Lebensrisiko des Einzelnen, sodass folglich kein Eingriff in das Selbstbestimmungs- und Besitzrechts des Betroffenen vorliegt.

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23. November 2015

Fehlerhafte Auskunft bei schutzrechtsverletzenden Produkten

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Urteil des OLG Köln vom 19.02.2014, Az.: 6 U 72/13

Wird die Auskunft über den Hersteller eines schutzrechtsverletzenden Produkts geschuldet, aber nur der Lieferant genannt, so ist diese Pflichtverletzung für entstandene Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Vorgehens gegen den Lieferanten nicht kausal. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten sind somit nicht als Schadensersatz zu ersetzen, denn die falsche Auskunftserteilung in Bezug auf den Lieferanten statt auf den Hersteller hätte zumindest Anlass zur Nachfrage geben müssen, bevor eine mit erheblichen Kostenrisiken und Kostenfolgen verbundene Klage erhoben wird.

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19. November 2015 Top-Urteil

Keine Mitwirkungsverpflichtung bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt

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Urteil des BGH vom 26.10.2015, Az.: AnwSt (R) 4/15

Ein Rechtsanwalt kann nach § 195 ZPO nicht zur Annahme eines anwaltlichen Schreibens der Gegenseite, sowie zur Unterzeichnung der entsprechenden Empfangsbekenntnis verpflichtet werden. Zwar besteht in § 14 BORA (Berufsordnung Rechtsanwälte) eine berufsrechtliche Verpflichtung zur Annahme der zuzustellenen Schriftstücke, diese kann jedoch nur soweit reichen wie die zur Festlegung der BORA zuständige Satzungsversammlung ermächtigt wurde. Diese kann nach § 59 b II Nr. 6 b BRAO besondere Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden regeln, eine Verpflichtung gegenüber anderen Rechtsanwälten kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.

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