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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Urteile“

04. März 2013

Keine Selbstbedienung bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

Urteil des BVerwG vom 18.10.2012, Az.: 3 C 25.11 Das Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen (§ 17 Abs. 3 ApBetrO, § 52 Abs. 1 Nr. 2 AMG), verletzt die Apotheker nicht in ihrer Berufsausübungsfreiheit. Das gilt auch nach Zulassung des Arzneimittel-Versandhandels durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003.
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04. März 2013

Bei Angebot einer Ferienwohnung muss Endreinigung im Preis enthalten sein

Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2012, Az.: 12 O 301/12 Beim Online-Angebot von Ferienwohnungen darf die Endreinigung nicht als Position extra geführt werden, sondern muss vielmehr im Tagespreis eingerechnet sein. Wird die Reinigung dagegen mit „EUR 10.- pro Person und mindestens EUR 50.-“ angegeben, die zusätzlich zum Tagespreis zu bezahlen ist, untergräbt dies in wettbewerbswidriger Weise das Gebot der Preisklarheit und -wahrheit.
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04. März 2013

„7-tägig Reise“ auch bei 6 Übernachtungen nicht irreführend

Beschluss des OLG Köln vom 22.01.2013, Az.: 6 W 17/13 Das Angebot einer siebentägigen Reise, die nur sechs Übernachtungen umfasst, stellt keine irreführende Werbung dar, da der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher nicht erwarte, dass die Reise tatsächlich sieben Tage dauert. Vielmehr sei es bei Reisen üblich, dass sowohl der Anreisetag als auch der Abreisetag als Reisetage mitgezählt werden, so dass auch bei sechs Übernachtungen von einer siebentägigen Reise gesprochen werden kann.
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28. Februar 2013

Unzulässiger Haftungsausschluss bei Briefversand

Urteil des LG Köln vom 23.01.2013, Az.: 26 O 88/12 In den streitgegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Briefversand war jede Haftung für Sendungen ausgenommen, die ausgeschlossene Güter enthalten. Gemeint sind Güter, die nach den Bedingungen nicht beförderungsfähig sind, z.B. Drogen und Gefahrenstoffe. Eine solche Regelung ist jedoch unzulässig ist, da sie die Haftung auch für Schäden ausschließt, die von Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Ein so weit gehender Haftungsausschluss verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede und benachteiligt den Kunden unangemessen.
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27. Februar 2013

„Made in Germany“ erfordert Herstellung in Deutschland

Urteil des OLG Hamm vom 20.11.2012, Az.: I-4 U 95/12 Die Werbung „Made in Germany“ erzeugt beim Verbraucher die Erwartung, alle wesentlichen Fertigungsprozesse des jeweiligen Produktes hätten in Deutschland stattgefunden. Daher stellt es eine irreführende Werbung im Sinne des UWG dar, Kondome, die lediglich als Rohlinge aus dem Ausland bezogen, aber in Deutschland befeuchtet werden, als „Made in Germany“ in den Verkehr zu bringen. Dem steht nicht entgegen, dass die Kondome deutschen Qualitätsanforderungen nach dem Medizinproduktegesetz nachweisbar genügen und diese Qualitätstests in Deutschland stattgefunden haben.
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20. Februar 2013

Einstweilige Verfügung von Frau Anja Röhr, vertreten durch die Kanzlei Baek Law, wird aufgehoben

Versäumnisurteil des OLG Hamm vom 14.02.2013, Az.: I-4 U 179/12 Erneut konnten wir einem Internethändler ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Rahmen der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen erfolgreich nachweisen. Unsere Mandantin erhielt durch die Baek Law Anwaltskanzlei aus Hamburg eine einstweilige Verfügung von Frau Anja Röhr. Geltend gemacht wurde, dass unsere Mandantin im Online-Verkauf Spielzeug ohne Angabe der gesetzlichen Warnhinweise verkaufen würde. Nunmehr wurde in dem von uns eingeleiteten Berufungsverfahren die einstweilige Verfügung zu Lasten von Frau Röhr wieder aufgehoben.
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20. Februar 2013

Werbung „Kostenlose Schätzungen“ ist keine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“

Urteil des OLG Celle vom 31.01.2013, Az.: 13 U 128/12 Die Werbung "kostenlose Schätzungen" stellt keine Selbstverständlichkeit dar und ist damit nicht wettbewerbswidrig. Vorliegend bot ein Goldschmied für den Ankauf von Edelmetallen kostenlose Schätzungen an. Dies ist jedoch keine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit, die vom Verbraucher stets erwartet werden kann, auch wenn eine solche bei Goldschmieden marktüblich ist. Vielmehr handelt es sich dabei um eine freiwillige Sonderleistung.
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19. Februar 2013

Von einem Zufallsereignis abhängende Werbeaktionen sind grundsätzlich nicht als Glücksspiel anzusehen

Urteil des VG Regensburg vom 12.04.2012, Az.: RO 5 K 11.1986 Eine Werbeaktion, die eine Rückerstattung des Kaufpreises unter den Voraussetzungen, dass es an einem bestimmten Tag regnet, zum Inhalt hat, ist generell kein Glücksspiel i.S.d § 3 I GlüStV. Es fehlt hierbei an der Entgeltlichkeit der Teilnahme, da die Ware selbst bereits den Gegenwert für das gezahlte Geld darstellt. Der Erwerb der Gewinnchance ist dabei als eine Zugabe anzusehen.
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