DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsantrag“

07. Juli 2023

Verständnishorizont von Werbeangaben für Arzneimittel

© Vall_Ben; stock.adobe.com
Urteil des OLG Hamburg vom 06.06.2019, Az.: 3 U 158/18

Ist die Werbeangabe in ihrem werblichen Kontext so eindeutig, dass der Verkehr keine davon abweichende Bedeutung erwartet, muss sich der Werbende daran festhalten lassen. Werbliche Claims oder Fußnotenangaben, welche die Angabe in ihr Gegenteil verkehrt, konterkariert oder mit gänzlich anderem Sinn versehen, bleiben außer Betracht. Zudem ist die Werbung mit der Angabe „Weniger Einnehmen“ dahingehend irreführend, dass der Verkehr die Angabe so versteht, dass ein Patient bei der Einnahme des beworbenen Mittels weniger Wirkstoff einnimmt, als bei vergleichbaren Präparaten.

Weiterlesen
15. März 2019

Werben mit wissenschaftlich ungesicherten Wirkungen von Behandlungen unzulässig

© dobok - Fotolia.com
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 19.12.2018, Az.: 6 W 97/18

Für eine erfolgreiche Unterlassungsklage bezogen auf beworbene Angaben einer gesundheitlichen Behandlung, muss der Kläger nachweisen, dass die Angaben wissenschaftlich ungesichert sind. Behandlungen über die Studien widersprüchliche Ergebnisse liefern bzw. bei denen eine wesentliche Wirkung nicht feststellbar ist, darf keine heilende Wirkung zugesprochen werden. Zur Glaubhaftmachung der wissenschaftlichen Umstrittenheit genügt auch das Handbuch der Stiftung Warentest, da es sich letztlich auf die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien stützt. Für gesundheitsbezogene Werbung gelten generell strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage.

Weiterlesen
27. Juli 2016

15.000 Euro Streitwert bei rechtswidriger Fotonutzung angemessen

© 3dkombinat - Fotolia.com
Beschluss des OLG München vom 10.04.2015, Az.: 6 W 2204/14

Bei unerlaubter Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bildes kann ein Streitwert von 15.000 Euro angemessen sein, wenn es sich dabei um ein hochwertiges Bild handelt. Grundlage für die Schätzung des Werts des Unterlassungsantrags ist dabei zum einen der Wert des als verletzt geltend gemachten Fotos, zum anderen der sogenannte Angriffsfaktor, wozu vor allem der Charakter und der Umfang der drohenden weiteren Verletzungshandlungen gehören.

Weiterlesen
05. November 2014

Ein Verbot von Verletzungsformen darf nur auf die im Verfahren vorgebrachten Beanstandungen gestützt werden

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.10.2014, Az.: 6 U 92/14

Bei einem Antrag auf Unterlassung einer konkreten Verletzungsform darf das Gericht das Verbot der entsprechenden Verletzungsform nur auf solche Beanstandungen stützen, die der Antragssteller im Verfahren vorgebracht hat. Hinsichtlich weiterer Beanstandungen, die erst im Laufe des Verfahrens nachgeschoben werden, steht ein fehlender Verfügungsrund im Laufe eines Eilverfahrens dann nicht entgegen, wenn der Antragssteller von diesen Beanstandungen erst während des Verfahrens Kenntnis erlangt hat.

Weiterlesen
04. September 2013

Einkaufswagen

Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 21/12 a) Hat der Tatrichter im Rahmen der Feststellung der Verkehrsauffassung auf Anlagen, Produkte oder Modelle Bezug genommen, müssen diese zur Akte genommen oder das Ergebnis des Augenscheins muss protokolliert werden, damit das Revisionsgericht die Beurteilung des Berufungsgerichts nachprüfen kann. b) Trotz einer nahezu identischen Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale eines Originalprodukts kann eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Produkts (hier: Einkaufswagen für den Einzelhandel) ausgeschlossen sein, wenn wegen eines Ersatz- oder Erweiterungsbedarfs der Abnehmer ein Interesse an optisch kompatiblen Produkten besteht.
Weiterlesen
31. März 2011

„Vorsicht bei sog. „unabhängigen“ Finanzdienstleistern“

Urteil des OLG Frankfurt vom 02.12.2010, Az.: 6 U 238/09

Die Werbung mit der "Unabhängigkeit" eines Finanzdienstleistungen vermittelnden Unternehmens ist irreführend, wenn 97 % der Aktien dieses Finanzvermittlers von einem Unternehmen gehalten werden, dessen Finanzprodukte vermittelt werden. Die gerichtliche Geltendmachung inhaltlich gleichlautender Unterlassungsansprüche durch zwei Unternehmen, welche durch den selben Anwalt vertreten werden, ist für sich genommen noch nicht rechtsmissbräuchlich. Ein Rechtsmissbrauch liegt erst dann vor, wenn die getrennte gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche auf einem abgestimmten oder zentral koordinierten Verhalten der Unterlassungsgläubiger beruht und hierfür kein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Ein gegen eine konkrete Verletzungsform gerichteter Unterlassungsantrag kann alternativ auf mehrere Irreführungsvorwürfe gestützt werden. Eine entsprechende Klage ist damit nur dann abzuweisen, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Gefahr einer Irreführung weder unter dem einen noch unter dem anderen Gesichtspunkt in Frage kommt.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.