DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

26. April 2016

Energieeinsparverordnung gilt auch für Immobilienmakler

© Gerhard Seybert - Fotolia.com
Urteil des LG Traunstein vom 12.02.2016, Az.: 1 HKO 3385/15

Die nach § 16 a EnEV vorgeschriebene Pflicht zur Angabe eines Energiebedarfsausweises bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien umfasst neben Verkäufer und Vermieter auch den Makler der jeweiligen Immobilie. Zwar fehlt die explizite Nennung des Immobilienmaklers in der Aufzählung des § 16 a EnEV, die Anwendbarkeit ergibt sich jedoch aus der richtlinienkonformen Auslegung der umzusetzenden EU-Richtlinie, welche einzig auf eine Verpflichtung zur Angabe in der jeweiligen Verkaufs- und Vermietungsanzeige abstellt, ohne einen bestimmten Personenkreis explizit von dieser Verpflichtung ein- oder auszuschließen.

Weiterlesen
26. April 2016

Zur Abgrenzung von unlauterer progressiver Kundenwerbung

© stroblowski - Fotolia.com
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 21.01.2016, Az. 6 W 7/16

Die Anwerbung neuer Vertriebspartner mittels eines Vergütungsplans ist nur solange als zulässiger Strukturvertrieb anzusehen, soweit der Prozess nach der Gesamtbetrachtung in erster Linie einer Steigerung des Warenverkaufs dient. In Abgrenzung dazu ist ein unzulässiges System der progressiven Kundenwerbung („Schneeballsystem“) stets dann anzunehmen, wenn die Mechaniken des Vergütungssystems hauptsächlich darauf abzielen neue Teilnehmer in die Absatzstruktur einzubinden, indem den Teilnehmern besondere Vorteile versprochen werden, die nach ihrer Beeinflussungswirkung geeignet sind, die typische Dynamik eines Systems der progressiven Kundenwerbung in Gang zu setzen.

Weiterlesen
25. April 2016

Kontaktformular muss Informationen zur Speicherung personenbezogener Daten beinhalten

© momius - Fotolia.com
Urteil des OLG Köln vom 11.03.2016, Az.: 6 U 121/15

Stellt ein Diensteanbieter ein Kontaktformular zur Verfügung, so muss er den Nutzer auf die Speicherung der anzugebenen personenbezogenen Daten und auf die Möglichkeit eines Widerrufs dieser Speicherung auch dann hinweisen, wenn sich der Verbraucher unter Umständen aufgrund der Art und Weise der Datenerhebung selbst erschließen könnte, welche Daten wofür verwendet werden. Erfolgt in einem solchen Fall allerdings keine Datenschutzerklärung seitens des Anbieters, so handelt dieser wettbewerbswidrig.

Weiterlesen
15. April 2016

Drosselung bei „unbegrenztem Datenvolumen“ nicht zulässig

© Coloures-pic - fotolia.com
Urteil des LG Potsdam vom 14.01.2016, Az.: 2 O 148/14

Wird ein Mobilfunktarif mit der Leistungsbeschreibung „Datenvolumen pro Monat unbegrenzt“ beworben, so ist eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltene Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit auch dann unzulässig, wenn die Internetverbindung nach Erreichen der vereinbarten Verbrauchsgrenze immer noch mittels einer deutlich reduzierten Datenrate hergestellt werden kann. Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen unter dem Begriff des „unbegrenzten Datenvolumens“ die dauerhafte Möglichkeit der Internetnutzung mittels einer zumutbaren Datenaustauschgeschwindigkeit. Gemessen am heute üblichen Nutzungsverhalten des mobilen Internets kommt die Reduzierung der Übertragungsrate in den Kilobit-Bereich dabei einer unzulässigen Nichtleistung seitens des Telekommunikationsunternehmens gleich.

Weiterlesen
14. April 2016

Küchenwerbung muss genaue Gerätebezeichnung enthalten

© Thomas Reimer - Fotolia.com
Urteil des LG Würzburg vom 17.12.2015, Az.: 1 HKO 1781/15

Bei einer Prospektwerbung für eine Einbauküche handelt es sich nicht nur um eine bloße Aufmerksamkeitswerbung, wenn der Verbraucher durch die mitgeteilten Angaben der Anzeige in die Lage versetzt wird, eine geschäftliche Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Ware treffen zu können. Die Anzeige muss folglich alle relevanten Tatsachen für die Kaufentscheidung des Verbrauchers enthalten. Darunter fallen neben Preis und Warenmerkmalen auch die genauen Produktbezeichnungen der enthaltenen Elektrogeräte, da es dem Verbraucher gerade bei Küchenkäufen auf eine qualitative Einordnung der verwendeten Geräte, sowie eine Vergleichsmöglichkeit mit Konkurrenzangeboten ankommt.

Weiterlesen
12. April 2016

Einblendung einer Tickethotline begründet Pflicht, einen Trailer als Werbung zu kennzeichnen

© Ezume Images - Fotolia.com
PM des VG Köln zum Urteil vom 31.03.2016, Az.: 6 K 4476/14

Von einem Fernsehsender ausgestrahlte Trailer für eine Fernsehsendung stellen eine kennzeichnungspflichtige Werbung und keine kennzeichnungsfreien programmbegleitenden Hinweise dar, wenn der Zuschauer über eine eingeblendete Hotline die Möglichkeit bekommt, Tickets für Live Tourneen des Moderators zu bestellen. Für eine Kennzeichnung als Werbung spricht auch, wenn die Trailer gerade nach Ende eines Werbeblocks - das regelmäßig durch den Hinweis auf weitere Sendungen und die Einblendung des Senderlogos gekennzeichnet ist - ausgestrahlt werden.

Weiterlesen
11. April 2016

Taxifunkzentrale darf Mitgliedern nicht die Weitergabe von Positionsdaten an Wettbewerbern untersagen

© chalabala - Fotolia.com
Urteil des OLG Nürnberg vom 22.01.2016, Az.: 1 U 907/14

Will eine Taxifunkzentrale seinen Mitgliedern anhand von Satzungsbestimmungen verbieten, Positions- und Bewegungsdaten an Wettbewerber weiterzugeben, wenn diese Daten „nach Annahme und während der Durchführung eines von der Taxi-Zentrale vermittelten Auftrags entstehen“, so stellt dies eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB dar.

Ist es Mitgliedern demnach erst nach einem Fahrauftrag möglich, sich beim Wettbewerber als freies vermittelbares Fahrzeug anzumelden, wobei zusätzlich ein Einloggvorgang auf dem Smartphone erforderlich ist, so könne dies erst zeitlich versetzt geschehen, was für den Wettbewerber den Zugang zum Taxivermittlungsmarkt deutlich eingeschränkt.

Ebenso liegt eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung dann vor, wenn den Mitgliedern verboten wird, Fahrzeugaußenwerbung für Wettbewerber anzubringen.

Weiterlesen
11. April 2016

Begrenzte Darstellungsmöglichkeit von Pflichtinformationen bei einem Werbeprospekt

© mhp - Fotolia.com
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.02.2016, Az.: I-15 U 54/15

Wird dem Verbraucher in einem Werbeprospekt die Möglichkeit eröffnet, über eine beigefügte Bestellpostkarte die beworbenen Waren direkt zu bestellen, so muss das gewählte Werbemittel ihn nach Art. 246a § 1 EGBGB in angepasster, klarer und verständlicher Weise über sämtliche Pflichtinformationen bzgl. seines Widerrufsrechts in Kenntnis setzen. Der Werbende kann sich dabei nicht auf die erleichterten Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit berufen, da die Ausgestaltung eines Werbeprospekts grundsätzlich technisch nicht eingeschränkt ist und Format und Umfang eines solchen vom Unternehmer frei festgelegt werden können.

Weiterlesen
05. April 2016

Zur Bedeutung von durchgestrichenen Preisen im Internet

© Jan Engel - Fotolia.com
Urteil des BGH vom 05.11.2015, Az.: I ZR 182/14

Werbung mit einem durchgestrichenen Preis misst der Verbraucher nicht eine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung bei. Auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de erkennt der Verkehr in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früher von dem werbenden Unternehmer verlangten Preis.

Weiterlesen
18. März 2016

Amazon Prime: Bestellbutton „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ist unzulässig

© abcmedia - Fotolia.com
Urteil des OLG Köln vom 03.02.2016, Az.: 6 U 39/15

Bietet ein Onlineshop neben einem Streaming-Dienst einen DVD-Verleih an und eröffnet seinen Kunden dabei die Möglichkeit, die beiden Dienstleistungen im Rahmen eines Abonnement-Vertrags auch als „Paket“ zu buchen, so muss er bei Abschluss des Vertrags die für dieses einheitliche Leistungsangebot entstehenden Gesamtkosten angeben. Da ein solcher Vertrag, selbst wenn die ersten 30 Tage aufgrund eines Probemonats kostenlos sind, unmittelbar zu einer Zahlungspflicht des Verbrauchers führt, sofern der Vertrag nicht vor Ablauf der 30 Tage gekündigt wird, muss der Bestellbutton auf diese Zahlungspflicht hinweisen. Insbesondere die Formulierung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ist irreführend und damit unzulässig.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.