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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

11. Juli 2011

Vorherige Unterlassungserklärung gegenüber Dritten nicht immer geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen

Urteil des OLG Stuttgart vom 20.05.2010, Az.: 2 U 95/09

Ein Unterlassungsschuldner kann sich nicht immer darauf berufen, dass er wegen des abgemahnten Wettbewerbsverstoßes bereits gegenüber einem Dritten eine Unterlassungserklärung abgegeben habe und daher die Wiederholungsgefahr bereits entfallen sei. Erforderlich ist, dass keine Zweifel an der Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung und dem Verfolgungswillen des vormaligen Abmahners bestehen.
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07. Juli 2011

AdWord „Hapimag“ beeinträchtigt Herkunftsfunktion einer geschützten Marke

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.12.2010, Az.: I-20 W 136/10 Ist der Werbende zur Beschreibung seiner Waren und Dienstleistungen auf die Verwendung des Begriffs "Hapimag-Aktie" angewiesen, so ist diese derart zu gestalten, dass die herkunftshinweisende Funktion der betroffenen Marke nicht beeinträchtigt wird. Ist die Bezeichnung "Hapimag" dabei i.R.v. Google-Adword-Anzeigen als Suchwort hinterlegt und kann der Nutzer dabei weder auf Grund des Werbelinks noch auf Grund der begleitenden Werbebotschaft erkennen, ob die beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Markeninhaber oder einem Dritten stammen, so kommt dem Markeninhaber ein Verbietungsrecht zu.
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30. Juni 2011

Orangefarbene Faserstifte mit weißen Streifen verletzen Farbmarke von STABILO; rote Faserstifte wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 25.11.2010, Az.: 6 U 157/09 Faserstifte, deren orangene Ummantelung an den Längskanten durch weiße Linien durchbrochen wird, verletzen die für Schreibgeräte eingetragene Farbmarke, die sich aus den Farben Orange und Weiß zusammensetzt. Stifte dieser Art sind derweil auch dann unzulässig, wenn sie im Grundton in Rot gehalten sind. Dies folgt aus der erheblichen Bekanntheit der STABILO-Stifte, die eine erhöhte wettbewerbliche Eigenart der Schreibgeräte bewirkt.
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23. Mai 2011

Zuwarten trotz Fristwahrung ausnahmsweise dringlichkeitsschädlich

Beschluss des KG Berlin vom 14.12.2010, Az.: 5 W 295/10 Ein Zuwarten unter der Wahrung der Regelfrist von zwei Monaten ab Kenntnisnahme einer Markenrechtsverletzung ist regelmäßig noch nicht als dringlichkeitsschädlich anzusehen. Hat der Antragssteller jedoch bereits Monate zuvor von der Anmeldung einer das Recht an der eigenen Marke beeinträchtigenden Marke Kenntnis erlangt, so dass von einem nicht unerheblichen Verletzungspotential ausgegangen werden musste, rechtfertigt dies eine Ausnahme von dieser Regelung. In einem solchen Fall ist das Zuwarten von knapp weniger als zwei Monaten mangels Schutzbedürftigkeit ausnahmsweise als dringlichkeitsschädlich anzusehen.
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20. Mai 2011

„Best for Skin“ – Werbeslogan statt Herkunftshinweis

Beschluss des BPatG vom 24.02.2011, Az.: 30 W (pat) 524/10 Der für Schönheitspflege und medizinische Apparate zur Behandlung der Haut angemeldeten Wortfolge "Best for Skin" fehlt die nötige Unterscheidungskraft. Die jeweiligen Verkehrskreise werden sie vielmehr als Werbeslogan verstehen, der aussagt, dass die jeweiligen Waren und Dienstleistungen die beste Qualität oder Wirkung für die Haut aufweisen. Zudem stellt die Wortfolge eine beschreibende Angabe dar, für die ein Freihaltebedürfnis besteht.
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19. Mai 2011

Streitwert bei Markenverletzung

Beschluss des OLG Frankfurt vom 28.04.2011, Az.: 6 W 30/11

Bezüglich der Bemessung des Streitwertes bei einer Markenverletzung, liegt ein hoher Angriffsfaktor auch dann vor, wenn eine Rechtsanwaltsgesellschaft durch entsprechende AdWord-Werbung und innerhalb der Domain den markenrechtlich geschützten Namen eines Unternehmens dazu benutzt neue Mandanten zu gewinnen, um Ansprüche gegen das Unternehmen geltend zu machen. Zwar wird die Herkunftsfunktion nicht beeinträchtigt, da der Verkehr das Zeichen letztlich richtig zuordnet, allerdings ist die beanstandende Verwendung der Bezeichnung im Rahmen der Mandantenwerbung geeignet, das Ansehen dieses Unternehmens zu schädigen, da mögliche Neu-Kunden abgefangen und auf eine Internetseite umgeleitet werden, die sich kritisch mit dem Unternehmen befasst.
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18. Mai 2011

Marke kann zulässiges Firmenschlagwort sein

Beschluss des OLG Köln vom 05.11.2010, Az.: 6 U 67/10

Verwendet ein Unternehmer im Rechtsverkehr nicht seine vollständige Firmierung sondern lediglich eine gängige Marke seines Unternehmens als Firmenschlagwort und gibt dabei zusätzlich seine Adresse, Telefon- und Faxnummer an, so liegt hierin nicht zwingend ein Verstoß gegen §§ 37 I HGB, 3, 5 UWG. Zwar kann dadurch der Eindruck erweckt werden, das Unternehmen stelle sich hiermit vollständig vor. Allerdings gilt dies nicht, wenn eine grafische, blickfangmäßige Hervorhebung der Markenbezeichnung nach Auffassung des Verkehrs gegen eine solche Annahme spricht. Dabei reicht es aus, dass die Markenbezeichnung in Fettdruck, Großbuchstaben und in einer im Vergleich zum sonstigen Text deutlich größeren Schrift präsentiert wird und an der Markenbezeichnung ein grafisches Element angebracht ist. Auch eine Irreführungsgefahr besteht in einem solchen Fall nicht.
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05. Mai 2011

Verkauf ausländischer Lebensmittel in Deutschland nur in deutschsprachig bedruckter Verpackung zulässig

Beschluss des LG Düsseldorf vom 29.07.2010, Az.: 37 O 9/09

Einem Lebensmittelhändler ist es nicht gestattet in Deutschland Nudeln in ausschließlich mit Texten in italienischer Sprache bedruckten Verpackungen zu verkaufen. Solche Produkte dürfen nur unter Nennung der Zutaten in deutscher Sprache in den Verkehr gebracht werden. Auch die Nährwertkennzeichnungen müssen in deutscher Sprache angegeben werden. Dagegen muss das Haltbarkeitsdatum nicht in deutscher Sprache genannt werden, sofern es besonders groß und vom restlichen Packungsdesign abweichend dargestellt ist.
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26. April 2011

ICE: Bundesgerichtshof zum Zitat im Geschmacksmusterrecht

Pressemitteilung Nr. 57/2011 zum Urteil des BGH vom 07.04.2011, Az.: I ZR 56/09

Rechte aus einem Geschmacksmuster können gemäß § 40 Geschmacksmustergesetz unter anderem dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie dem Zwecke eines Zitats dienen. Allerdings setzt – so der Bundesgerichtshof – die Abbildung eines Geschmacksmusters zum Zwecke der Zitierung voraus, dass das Muster als Belegstelle für eigene Ausführungen des Zitierenden dient.  Das ist nicht der Fall, wenn die Abbildung eines Geschmacksmusters lediglich einem Werbezweck dient.
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21. April 2011 Top-Urteil

Werbung einer unabhängigen Kfz-Reparaturwerkstatt mit VW-Bildmarke ist unzulässig

© Rainer Plendl
Pressemitteilung des BGH vom 19.04.2011, Az.: I ZR 33/10

Wirbt eine unabhängige Kfz-Reparaturwerkstatt für Inspektionsarbeiten an VW-Fahrzeugen mit der Bildmarke eines bekannten Automobil-Herstellers („VW“), liegt hierin ein Markenverstoß. Die Beklagte kann sich auch nicht auf markenrechtliche Schutzrechtsschranken berufen, weil die Beklagte zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen "VW" oder "Volkswagen" zurückgreifen kann und nicht auf das Bildzeichen angewiesen ist.  Das Urteil ist von entscheidender Bedeutung für die Praxis.

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