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Urteil_Bundesgerichtshof

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30. Juni 2011

Orangefarbene Faserstifte mit weißen Streifen verletzen Farbmarke von STABILO; rote Faserstifte wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 25.11.2010, Az.: 6 U 157/09 Faserstifte, deren orangene Ummantelung an den Längskanten durch weiße Linien durchbrochen wird, verletzen die für Schreibgeräte eingetragene Farbmarke, die sich aus den Farben Orange und Weiß zusammensetzt. Stifte dieser Art sind derweil auch dann unzulässig, wenn sie im Grundton in Rot gehalten sind. Dies folgt aus der erheblichen Bekanntheit der STABILO-Stifte, die eine erhöhte wettbewerbliche Eigenart der Schreibgeräte bewirkt.
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