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Urteile aus der Kategorie „Kosten“
27. August 2010
Urteil des OLG Hamm vom 04.05.2010, Az.: I-4 U 12/10
Die Kosten eines Abschlussschreibens sind erstattungsfähig, wenn eine ausreichende Frist gelassen wurde, von sich aus eine Abschlusserklärung abzugeben. Regelmäßig ist eine Wartefrist von zwei Wochen angemessen. Der Schuldner muss es hinnehmen, wenn die volle Berufungsfrist (1 Monat) als Überlegungsfrist nicht zur Verfügung steht. Die Summe aus der Wartefrist und der Frist zur Abgabe der Abschlusserklärung darf die Berufungsfrist allerdings nicht unterschreiten.
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25. August 2010
Urteil des OLG Stuttgart vom 10.12.2009, Az.: 2 U 51/09
Bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung ist der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und berechtigter Abmahnung zu teilen. Vielmehr ist ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen.
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30. April 2010
Beschluss des BGH vom 18.03.2010, Az.: I ZB 37/09
Erklären die Parteien eine vor dem unzuständigen Gericht erhobene, in der Sache aber begründete Unterlassungsklage übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt, nachdem der Beklagte die Unzuständigkeit gerügt und sodann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, sind die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen.
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11. März 2010
Top-Urteil
Urteil des BGH vom 17.09.2010, Az.: I ZR 217/07
Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.
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18. Januar 2010
Top-Urteil
Urteil des BGH vom 07.10.2009, Az.: I ZR 216/07
a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.
b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
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07. Januar 2010
Beschluss des LG Münster vom 02.06.2009, Az.: 25 O 126/08
Ändert der Beklagte seine Werbeaussagen bezüglich seines Laserlifts und unterwirft sich dem Kläger, nachdem dieser den Vorschuss für ein Gutachten über die Wirkungsweise des Laserlifts eingezahlt hat, stellt dies klar, dass ein solches Vorgehen ausschließlich der Vermeidung der Beweisaufnhame zur Feststellung der Wirkungsweise des Laserlifts dient. Daher wird durch die beiderseitige Erledigungserklärung zwar keine notwendige Beweisaufnahme mehr durchgeführt, dennoch werden aus genanntem Grund die Kosten nicht gegeneinander aufgehoben.
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18. Dezember 2009
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.12.2009, Az.: 11 U 72/07
Wer geschäftsmäßig Bücher verkauft, ohne den festgesetzten Ladenpreis einzuhalten, kann wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz abgemahnt werden. Das OLG Frankfurt am Main begrenzte die Abmahnkosten dabei auf eine Aufwandspauschale in Höhe von 175,- Euro netto.
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09. September 2009
Beschluss des BPatG vom 30.06.2009, Az.: 24 W (pat) 37/07
Wer eine Marke in bösgläubiger wettbewerbswidriger Absicht anmeldet, hat die Kosten des Widerspruchsverfahren zu tragen, sofern dagegen Beschwerde eingereicht wird. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, der siegenden Partei die ihr entstandenen Kosten zu erstatten.
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14. Mai 2009
Beschluss des LG Berlin vom 28.09.2007, Az.: 16 O 715/07
Es wird untersagt, ohne Berechtigung die von einem anderen gefertigten Fotografien in einem eigenen, im Internet zum Download und Audruck öffentlich zugänglichen Verkaufsprospekt zu verwenden. Der Streitwert wird mit 1.000,-€ je Foto festgesetzt, dementsprechend bemisst sich der Wert des Verfügungsverfahrens bei 209 gegenständlichen Fotos.
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