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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Schuldner“

11. März 2010 Top-Urteil

„Testfundstelle“ – Zur Wirksamkeit von Unterlassungserklärungen und einstweiligen Verfügungen

Urteil des BGH vom 17.09.2010, Az.: I ZR 217/07

Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.

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15. Juni 2020

Anforderungen an eine Online-Löschpflicht

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Urteil des LG Dortmund vom 06.02.2020, Az.: 18 O 58/19

Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs hat dafür Sorge zu tragen, dass Online-Beiträge aufgrund von irreführender Werbung auch tatsächlich gelöscht werden, selbst wenn diese nicht von ihm selbst stammen. Erforderlich ist lediglich die Kenntnis von einer bestehenden Löschpflicht. Es ist demnach nicht ausreichend, dass der Schuldner dem Betreiber einer Internetseite lediglich eine E-Mail übersendet, mit der Bitte, den Eintrag zu löschen. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Schuldner sicherstellt und auch bestätigt, dass der Online-Eintrag auch gelöscht wurde.

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07. Juli 2010

Abschlusserklärung gilt auch für kerngleiche Verstöße

Urteil des BGH vom 19.05.2010, Az.: I ZR 177/07 Gibt der Schuldner auf eine Unterlassungsverfügung, durch die ihm unterschiedliche, in einem ersten Schreiben enthaltene Äußerungen untersagt worden sind, eine Abschlusserklärung ab, so besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für eine weitere Unterlassungsklage wegen der Untersagung von kerngleichen Äußerungen in einem zweiten Schreiben. Dies gilt jedoch nur dann, wenn mit dieser Klage zwar neben den als kerngleich bereits verbotenen Äußerungen weitere dort enthaltene Äußerungen beanstandet werden, die isolierte Untersagung dieser Äußerungen dabei aber nicht begehrt wird.
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11. Februar 2009

Abgabe einer Unterlassungserklärung vor Einleitung des Verfügungsverfahrens

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 28.01.2009, Az.: 2-03 O 171/08 In einem eigenen Fall stellten die Frankfurter Richter aktuell klar, dass im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragssteller die Kosten auch dann aufzuerlegen sind, wenn der wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommene Schuldner schon vor Einleitung des Verfahrens einem Dritten gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und somit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Anfang an unbegründet war.
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