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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Kosten“

11. März 2010 Top-Urteil

„Testfundstelle“ – Zur Wirksamkeit von Unterlassungserklärungen und einstweiligen Verfügungen

Urteil des BGH vom 17.09.2010, Az.: I ZR 217/07

Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.

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11. Dezember 2018

Anforderungen an Aufklärungspflichten bei Mehrfachabmahnung

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Beschluss des LG Würzburg vom 27.09.2018, Az.: 1 HK O 1487/18

Ein Fall der Drittunterwerfung liegt dann vor, wenn der für die wettbewerbsrechtliche Verletzungshandlung Verantwortliche abgemahnt wird, er jedoch zuvor bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten wegen derselben Verletzungshandlung abgegeben hat. In einem solchen Fall muss der (erneut) Abgemahnte bestimmte Aufklärungspflichten gegenüber dem Zweitabmahnenden erfüllen. Ein pauschaler Hinweis auf eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung genügt diesen Anforderungen nicht. Vielmehr muss der Abgemahnte den Zweitabmahner detailliert informieren, damit dieser zuverlässig beurteilen kann, ob die Wiederholungsgefahr durch die bereits abgegebene Unterlassungserklärung erloschen ist. Darunter fallen Angaben über den Erstabmahner und den Inhalt der Unterlassungserklärung einschließlich der Höhe der Vertragsstrafe. Entsteht dem Zweitabmahner durch eine nicht ausreichend erfolgte Aufklärung ein Schaden (hier: die Kosten der Unterlassungsklage), kann der Zweitabmahner diesen Schaden gem. § 280 BGB geltend machen.

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13. November 2017

Werbung mit ®-Symbol ohne Markeneintragung ist unzulässig

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Urteil des LG Köln vom 26.11.2016, Az.: 33 O 64/15

Bei Werbung mit dem ®-Symbol muss auch eine entsprechende Markeneintragung oder Lizenzinhaberschaft des Werbenden vorliegen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine Irreführung potentieller Kunden. Dies gilt auch, wenn die Werbung ausschließlich in einem Produktkatalog für spezifische Fachkreise erscheint. Für den Unterlassungsanspruch ist es ebenfalls irrelevant, wenn ein solcher Werbedruck lediglich aufgrund eines redaktionellen Versehens entstanden ist.

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03. November 2017

Zur Bedeutung der Streitwertfestsetzung in Wettbewerbssachen

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Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 14.03.2017, Az.: 6 W 24/17

Die Streitwertangabe eines Klägers zu Beginn eines Verfahren besitzt indizielle Wirkung. Hiervon kann nur bei offensichtlicher Überhöhung der Angabe abgewichen werden. Die hier gerügten Wettbewerbsverstöße wegen fehlender Widerrufsbelehrungen rechtfertigen regelmäßig nur einen verhältnismäßig geringen Streitwert, da klagende Mitbewerber durch solche Verstöße nur mittelbar berührt werden. Mit der Klage wurde jedoch auch eine Werbung wegen vermeintlicher Preisgünstigkeit angegriffen. Eine derartige Werbung ist grundsätzlich besonders geeignet, die Kaufentscheidung des Kunden erheblich zu beeinflussen. Im Hinblick auf die Unterlassung eines derartigen Verhaltens besteht daher ein entsprechend großes Interesse des Mitbewerbers, welches einen höheren Streitwert rechtfertigt.

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17. August 2017

Begibt sich eine Partei freiwillig in die Rolle des Unterlegenen, trägt sie nicht automatisch die Kosten des Verfahrens

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.04.2017 (Az.: I-20 U 149/13)

Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, wonach der Partei, die sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind. Ob ein solches Verhalten konkludent zeigt, dass diese Partei die gegen sich gerichtete Klage als begründet erachtet, ist für den Einzelfall zu entscheiden. Ist klar, dass die Rechtsverteidigung der Partei erfolgreich gewesen wäre und gibt diese Partei in dem Bewusstsein, dennoch eine Unterwerfungserklärung ab, kann gerade nicht davon ausgegangen werden, dass die Klage als begründet erachtet wird.

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02. September 2016

Streitwert bei Unterlassungsklage bezüglich unerwünschter Werbemails

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.03.2016, Az.: 6 W 9/16

Begehrt der Inhaber eines Gewerbes die Unterlassung unerwünschter Werbemails und beantragt für ein entsprechendes Verfahren vor dem Landgericht Prozesskostenhilfe, so muss das Gericht diese verweigern, wenn es für den aussichtsreichen Teil der Klage nicht zuständig ist und kein Verweisungsantrag an das Amtsgericht gestellt worden ist. Der Streitwert für eine solche Unterlassungsklage liegt nämlich im Regelfall unter 3.000 €, etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn der Kläger mit einer gewissen Hartnäckigkeit der Beklagten rechnen muss.

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26. Oktober 2015

Bei einstweiliger Verfügung ohne Abmahnung trägt Antragssteller Kosten des Rechtsstreits

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Beschluss des OLG Hamburg vom 25.08.2015, Az.: 3 W 74/15, 3 W 75/15

Mahnt die Antragsstellerin die Antragsgegnerin vor Stellung eines Verfügungsantrages nicht ab und gibt ihr somit keine Gelegenheit, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auszuräumen, so trägt sie gemäß § 91 a ZPO die Kosten des Rechtsstreits. Eine Entbehrlichkeit der Abmahnung für eine irreführende Werbung wegen Erfolgslosigkeit dieser ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn es sich bei dieser Werbung nicht erkennbar um die konkrete Werbung handelte, die bereits Gegenstand eines Hauptsacheverfahrens war, für die ein Anerkenntnis seitens der Antragsgegnerin abgegeben wurde.

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06. August 2015

Inhaltliche Anforderungen an Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung

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Beschluss des OLG Saarbrücken vom 16.03.2015, Az.: 1 W 7/15

Eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens muss die Verletzungshandlung so konkret bezeichnen, dass der Abgemahnt weiß, was ihm in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorgeworfen wird und die Möglichkeit hat, den Sachverhalt zu prüfen, zu klären und die erforderlichen Schlussfolgerungen zu ziehen. Dies setzt neben der Angabe der Verletzungshandlung auch die genaue Angabe voraus, wo und wann sich die gerügte Verletzung ereignet hat, erfordert jedoch nicht den Namen des getäuschten Verbrauchers.

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22. April 2015

Zur Werbeaussage, Becel pro.activ könne den Cholesterinwert um circa 23 % senken

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Urteil des LG Hamburg vom 13.03.2015, Az.: 315 O 283/14

Bei der Werbung für eine Halbfettmargarine mit der Aussage „Mit ausgewogener Ernährung, ausreichend Bewegung und Becel pro.activ konnte ich meinen Cholesterinwert von 275 auf 211 mg/dl senken“, handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, für die nach der Health-Claims-VO eine Zulassung nötig ist. Für den Verbraucher ist aus der Anzeige nämlich nicht ersichtlich, dass sich die Verbesserung des Gesundheitszustandes auf das aus drei Komponenten bestehende Programm bezieht, vielmehr rechnet er den Erfolg allein dem beworbenen Produkt zu.

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22. April 2015

Wettbewerbswidrige Wiederholung eines Auftrags zur Rufnummernportierung

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.11.2014, Az.: I-15 U 56/14

Übermittelt ein Telekommunikationsunternehmen an einen Konkurrenten einen zweiten Auftrag zur Rufnummernportierung, obwohl der Kunde seine Kündigung beim vorherigen Anbieter zurückgenommen hat und die Übertragung seiner Rufnummer nicht erneut beantragt hat, so handelt es sich um eine unlautere geschäftliche Handlung. Es liegt hierbei ein Fall des unzulässigen Abfangens von Kunden des vorherigen Anbieters vor.

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15. April 2015

Kein Online-Handel mit Bio-Produkten ohne Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle

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Urteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2014, Az.: 14 U 201/13

Gemäß der EG-Öko-Verordnung trifft einen Verkäufer von Bio-Produkten die Pflicht, sich der Kontrolle einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterziehen. Unternehmer, die ihre Waren direkt an Verbraucher abgeben, können von dieser Pflicht befreit werden. Direkt meint dabei eine unmittelbare Übergabe der Waren unter Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers, da der Verbraucher nur so die Möglichkeit hat, zu erkennen, ob die Produkte im Einklang mit den Öko-Anforderungen behandelt werden. Die Ausnahmeregelung kann daher niemals einen Online-Versandhandel betreffen.

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