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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

09. Januar 2019

Hinweis auf Kompatibilität ist milderes Mittel als Verwendung der Marke

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Urteil des BGH vom 28.06.2018, Az.: I ZR 236/16

a) Die Verwendung einer bekannten Marke in der Domainbezeichnung eines Wiederverkäufers, der neben mit der Marke gekennzeichneten Produkten auch mit diesen kompatible Produkte anderer Hersteller vertreibt, weist zwar im Sinne des § 23 Nr. 3 MarkenG auf die Bestimmung der Ware hin. Angesichts der dem Wiederverkäufer zur Verfügung stehenden schonenderen Möglichkeiten, auf die Kompatibilität seiner Produkte hinzuweisen, verstößt eine solche Verwendung der gegen die guten Sitten, weil sie auch dazu dient, potentielle Kunden auf das unter der Domainbezeichnung erfolgende Warenangebot aufmerksam zu machen, und sie somit für Werbezwecke eingesetzt wird, die über die mit der notwendigen Leistungsbestimmung einhergehende Werbewirkung hinausgehen.

b) Macht sich der Wiederverkäufer durch die Verwendung der bekannten Marke im Rahmen der Domainbezeichnung die aus deren Bekanntheit folgende Werbewirkung bei der Anpreisung seines Online-Shops in einer Weise zunutze, die das für den Hinweis auf den Vertrieb von Markenwaren erforderliche Maß übersteigt, so liegt hierin eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Klagemarke, die den Markeninhaber gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG berechtigt, sich der Markenverwendung zu widersetzen.

c) Verwendet ein Wiederverkäufer eine Marke auf einer Internetseite, auf der neben mit dieser Marke gekennzeichneten Produkten auch Konkurrenzprodukte angeboten werden, ist der für eine Erschöpfung im Sinne des § 24 Abs. 1 MarkenG erforderliche Produktbezug gegeben. Der Markeninhaber kann sich allerdings gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG einer irreführenden Verwendung widersetzen, mittels derer Kunden zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden oder eine wirtschaftliche Verbindung mit dem Markeninhaber suggeriert wird.

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08. Januar 2019

beauty for less: Anforderungen an den konkreten Produktbezug für die Erschöpfung des Rechts an der Marke

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Urteil des BGH vom 28.06.2018, Az.: I ZR 221/16

a) Verwendet ein Wiederverkäufer eine Mehrzahl von Marken auf dem Versandkarton, in dem sich Produkte befinden, die nicht mit einer dieser Marken gekennzeichnet sind, so liegt der für die Erschöpfung des Rechts an diesen Marken erforderliche konkrete Produktbezug vor, wenn der Verkehr angesichts des Versandkartons annimmt, der Wiederverkäufer vertreibe Produkte aller dort genannten Marken, sofern dies tatsächlich der Fall ist.

b) Für das einer Erschöpfung des Markenrechts entgegenstehende berechtigte Interesse des Markeninhabers, sich der Werbung eines Wiederverkäufers zu widersetzen, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Form dieser Werbung in der Branche des Wiederverkäufers unüblich ist. Zu prüfen ist vielmehr, ob die konkrete Werbung die Herkunfts- oder Garantiefunktion der Marke berührt, ihre Unterscheidungskraft ausnutzt oder ihren Ruf beeinträchtigt.

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08. Januar 2019

Angabe der Kontrollbehörde bei Verkauf von Bio-Lebensmitteln im Internet

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Urteil des OLG Celle vom 11.09.2018, Az.: 13 W 40/18

Werden Lebensmittel im Internet unter der Bezeichnung „Bio“ angeboten, ist die Codenummer der entsprechenden Kontrollbehörde anzugeben. Diese Information ist für den Verbraucher von erheblichem Interesse für die Entscheidungsfindung zum Kauf eines biologisch zertifizierten Produkts; die Nichtangabe dieser Information stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Nicht erforderlich ist es hingegen, die Codenummer in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Angebot oder sogar direkt auf der Produktangebotsseite anzugeben. Es genügt, wenn die Angabe beispielsweise auf einer verlinkten Seite erfolgt.

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21. November 2018 Kommentar

Die Domain „xn--bm-e3s.com“ und die Marke BMW sind zum Verwechseln ähnlich

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Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 28.10.2018, WIPO Case No. D2018-2016

Die bayerische BMW AG wehrte sich in einem Verfahren vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gegen die Domain „xn--bm-e3s.com“. Der Vorwurf, diese sei der Marke „BMW“ zum Verwechseln ähnlich, bereitete dem italienischen Entscheidungsbeauftragen weit weniger Kopfzerbrechen, als man annehmen könnte. Die BMW AG bekam Recht.

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13. November 2018

„Nirgendwo Günstiger Garantie“ ist irreführende Werbung

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Urteil des LG Köln vom 18.09.2018, Az.: 31 O 376/17

Eine „Nirgendwo Günstiger Garantie“ für den Vergleich von Autoversicherungen kann als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG einzustufen sein. Bei dem angesprochenen Verkehrskreis kann durch das Garantieversprechen die Annahme entstehen, dass das Vergleichsportal die Gewähr dafür übernimmt, dass auf dem gesamten Markt keine günstigere KFZ-Versicherung zu finden sei. Sind außerhalb des Vergleichsportals tatsächlich jedoch Anbieter mit günstigeren Tarifen zu finden, ist die Werbung irreführend.

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23. Oktober 2018

Google-AdWords-Kampagne: Haftung des Werbenden

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Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 22.03.2017, Az.: 6 U 29/15

Wird eine AdWords-Kampagne derart erstellt, dass einem Suchenden bei Eingabe eines fremden geschützten Unternehmenskennzeichens von Google die Anzeige des eigenen Unternehmens ausgegeben wird, kann hierin eine Markenrechtsverletzung vorliegen. Der Werbende haftet für eine solche Markenrechtsverletzung jedoch nicht als Täter, wenn er in seiner AdWords-Kampagne keine gezielt zum fremden Kennzeichen ähnlichen oder gleichen Keywords ausgewählt hat, sondern lediglich die Option „weitgehend passend“. Allerdings müssen Werbende damit rechnen, dass der AdWords-Algorithmus von Google bei der Auswahl solcher Suchkriterien die eigene Anzeige markenrechtsverletzend ausspielt. Um eine Haftung als Störer abzuwenden, muss ab Kenntnis einer solchen Rechtsverletzung aktiv die AdWords-Kampagne derart angepasst werden, dass Google keine derartige Werbung mehr ausgibt.

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23. Oktober 2018 Top-Urteil

Werbeblocker II: Internet Werbeblocker nicht wettbewerbswidrig

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Urteil des BGH vom 19.04.2018, Az.: I ZR 154/16

a) Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten.

b) Das Angebot einer Werbeblocker-Software stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 UWG gegenüber den Unternehmen dar, die an der Schaltung von Werbung interessiert sind.

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18. Oktober 2018

Verstöße gegen DSGVO: Keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche von Mitbewerbern

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Urteil des LG Bochum vom 07.08.2018, Az.: I-12 O 85/18

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält eine abschließende Regelung des anspruchsberechtigten Personenkreises zur Geltendmachung etwaiger Datenschutzverstöße. Demzufolge sind ausschließlich bestimmte Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht zur Rechtsverfolgung berechtigt. Insofern ist zu erkennen, dass der Unionsgesetzgeber gerade nicht zulassen wollte, dass auch Mitbewerber im Rahmen des Wettbewerbsrechts Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO geltend machen können.

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16. Oktober 2018

eBay-„Minigalerie“-Ansicht: Grundpreisangabe notwendig?

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Urteil des OLG Stuttgart vom 15.02.2018, Az.: 2 U 96/17

Eine von eBay erzeugte „Minigalerie“-Ansicht eines Produkts ist nur als Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung zu verstehen, wenn sie den Kunden in die Lage versetzt, eine Kaufentscheidung treffen zu können. In vorliegendem Fall ist aufgrund der geringen Größe weder Material oder Einsatzgebiet des Produkts erkennbar. Weil die fehlenden Informationen wesentlich und preisbestimmend sind, ist der Kunde gerade noch nicht in der Lage, eine Kaufentscheidung zu treffen. Mangels Angebots im Sinne der PAngV bedarf es an dieser Stelle auch noch keiner Grundpreisangabe gem. § 2 PAngV.

Ein am Gesetzeswortlaut gehaltenes Unterlassungsversprechen bezüglich einer Werbung ohne Grundpreis-Angabe kann im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass die Verpflichtung über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

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