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Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
27. August 2009
Beschluss des BGH vom 20.05.2009, Az.: I ZR 218/07
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.
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27. August 2009
Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az.: I ZR 163/06
Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss der Grundpreis je Mengeneinheit in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben werden (z.B. Preis je 100 g). Nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es bei Angeboten im Internet nicht ausreichend, wenn mit dem Kaufpreis für eine Ware geworben wird, der Grundpreis jedoch erst in der allgemeinen Produktbeschreibung erwähnt wird, die erst bei Anklicken des jeweiligen Produkts erscheint.
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26. August 2009
Urteil des LG Köln vom 09.07.2009, Az.: 31 O 599/08
Das deutschsprachige Internetangebot, an Glücksspielen teilzunehmen, richtet sich bestimmungsgemäß auch an Teilnehmer aus Deutschland. Um diese Teilnehmer für sich zu gewinnen, sind die Angebote zum Teil mit einer deutschen Fahne gekennzeichnet oder mit einer Kontaktrufnummer speziell für Deutschland versehen. Die angebotenen Dienstleistungen entsprechen solchen Glücksspielen, an denen per Spielschein vor Ort teilgenommen werden kann. Daher verstößt das Internetangebot gegen den Glücksspielstaatsvertrag und ist zu unterlassen.
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26. August 2009
Urteil des OLG Köln vom 26.06.2009, Az.: 6 U 4/09
Für Blickfangwerbung genügt es, wenn durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf einschränkende Voraussetzungen des beworbenen Angebots aufmerksam gemacht wird, um Irrtümer auszuschließen. Der in diesem Fall beworbene Privatkredit mit der Aussage "ab 4,44 % eff.p.a." hat kein Irreführungspotential, da auch ohne Hinweis deutlich wird, dass das Angebot nicht vollständig beschrieben wird und der Kredit je nach Umständen zu unterschiedlichen Zinssätzen und nur im günstigsten Fall zu dem Jahreszins ausgegeben wird.
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21. August 2009
Urteil des OLG Hamm vom 19.05.2009, Az. 4 U 23/09
Wieder einmal hat ein Gericht festgestellt, dass eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an Abmahnungen rechtswidrig ist. Die Richter erkannten an, dass bei Mehrfachabmahnungen nicht das Wettbewerbsinteresse des Abmahnenden im Vordergrund steht, sondern lediglich das Interesse Gebühren erzielen zu wollen. Ein derartiges Verhalten wiederspricht dem eigentlich Zweck einer Abmahnung, nämlich den allgemeinen Wettbewerb zu schützen.
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20. August 2009
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.03.2009; Az.: 3 U 159/08
Weist ein Werbemittel mehrere Wettbewerbsverstöße auf, so ist ein mehrwöchiges Zuwarten im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Fertigstellung eines Gutachtens bezüglich des ersten Verstoßes für den zweiten Verstoß dringlichkeitsschädlich, wenn für diesen kein weiterer Ermittlungsbedarf mehr besteht. Vielmehr muss dann in getrennten Verfahren gegen beide Verstöße nacheinander vorgegangen werden. Ansonsten setzt sich der Antragssteller dem Risiko aus, dass es ihm nicht dringend mit der Angelegenheit sei und der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abzulehnen ist.
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19. August 2009
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.10.2008, Az.: 6 U 139/08
Den Betreiber eines Internetportals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen trifft die Verpflichtung, dass dort inserierende gewerbliche Anbieter ihren Namen und ihre Anschrift angeben. An die hierfür erforderlichen Maßnahmen ist jedoch kein allzu hoher Maßstab zu setzen. Es kann bereits genügen, den Anbieter vor Abgabe seiner Anzeige auf die Impressumspflicht hinzuweisen, um nicht gegen die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht zu verstoßen.
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14. August 2009
Urteil des LG Hamburg vom 02.09.2008, Az.: 407 O 14/07
Derjenige, der Auktionsplattformen zur Verfügung stellt, begeht durch wettbewerbswidrige Angebote seiner Anbieter keine eigenen Wettbewerbsverstöße als Gehilfe nach § 4 Nr. 11 UWG, sofern nicht zumindest bedingter Vorsatz hinsichtlich der Verstöße Dritter vorliegt (insbes. bei Prüfungspflichten).
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11. August 2009
Urteil des OLG Hamm vom 18.06.2009, Az.: 4 U 53/09
Es ist bei der beanstandeten Wettbewerbshandlung ausreichend, dass die Wettbewerber durch die Handlung, hier Suchmaschinen zu beeinflussen und entgeltliche Werbeaufträge zu erhalten, miteinander in Wettbewerb getreten sind. Bei der Einflussnahme auf Suchmaschinen zum Abfangen von Besuchern ist ein bloßes Hinlenken zur eigenen Seite wettbewerbskonform. Die Technik, des versteckten Textes, der für Nutzer nicht, für Suchmaschinen jedoch einsehbar ist, ist eine nicht mehr tolerable Suchmaschinenmanipulation, insbesondere wen man dadurch vermeintlich leere Informationsseiten über den Mitbewerber betreibt.
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11. August 2009
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.06.2009, Az.: 3 U 13/09
Die Verwendung der Bewertung der Stiftung Warentest in Form des Logos samt Qualitätsurteil für ein Arzneimittel gegen Kopfläuse in einem Internetprotal ist durch die darin enthaltene fachliche Empfehlung eine werbende Anpreisung und nicht erlaubt. Einem in die Werbung eingebundenem Testurteil kommt eine meinungsbildende und handlungsleitende Wirkung zu. Der Verbraucher wird in der Eilsituation der Erkrankung an Kopfläusen, wenn ihm das positive TEstergebnis werblich begegnet, der starken Anziehungskraft ausgesetzt und möglicherweise von einer reflektierten Kaufentscheidung abgehalten.
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