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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Prüfungspflicht“

18. Februar 2019

Markenrechtsverletzung auf Amazon aufgrund Änderung der Artikelbeschreibung durch Dritte

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Urteil des LG Düsseldorf vom 09.08.2017, Az.: 2a O 45/17

Das Abändern eines Angebots und der von Dritten verfassten Produktbeschreibung auf Amazon ist als geschäftliche Handlung i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG einzustufen. Amazon Händler unterliegen dabei strengen Überwachungspflichten ihrer jeweiligen Angebote auf rechtsverletzende Änderungen durch Dritte und müssen bei Kenntnis von rechtswidrigen Änderungen unverzüglich handeln. Erfüllen sie diese Prüfpflichten nicht und veräußern aufgrund dessen ihre Ware markenrechtsverletzend, können sie hierfür als Störer haften. Dies kann im Einzelfall auch dann der Fall sein, wenn sie selbst ein zuvor zulässiges und korrektes Angebot erstellt haben, welches im Nachgang durch einen Dritten abgeändert wurde und von diesem Dritten im Nachgang zur Unterlassung einer etwaigen rechtsverletzenden Handlungen aufgefordert werden.

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17. August 2011

Keine vorgeschaltete Prüfungspflicht bei Hotelbewertungen im Internet

Beschluss des KG Berlin vom 15.07.2011, Az.: 5 U 193/10

Der Betreiber einer Internetplattform für Hotelbewertungen haftet nicht für Bewertungen, die von anonymen Nutzern der Internetplattform abgegeben werden. Zum einen handelt es sich nicht um eigene Tatsachenbehauptungen des Plattformbetreibers. Zum anderen hat dieser auch nicht seine Prüfungspflichten verletzt. Eine Verpflichtung, sämtliche abgegebenen Hotelbewertungen auf deren Richtigkeit zu überprüfen, kann dem Plattformbetreiber nicht zugemutet werden. Der Verbraucher erkennt im Rahmen eines Bewertungsportal mit einer hohen Anzahl an Beiträgen leicht einen „Ausreißer“.
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14. Oktober 2009

MP3-Player-Import

Urteil des BGH vom 17.09.2009, Az.: Xa ZR 2/08

a) Den Spediteur, der auf Vernichtung angeblich patentverletzender Ware in Anspruch genommen wird, trifft keine prozessuale Obliegenheit zur Beschaffung der für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen über die nähere Beschaffenheit der Ware; er kann daher die Übereinstimmung mit der erfindungsgemäßen Lehre grundsätzlich mit Nichtwissen bestreiten.
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14. August 2009

Internetauktionsplattform und seine Anbieter

Urteil des LG Hamburg vom 02.09.2008, Az.: 407 O 14/07

Derjenige, der Auktionsplattformen zur Verfügung stellt, begeht durch wettbewerbswidrige Angebote seiner Anbieter keine eigenen Wettbewerbsverstöße als Gehilfe nach § 4 Nr. 11 UWG, sofern nicht zumindest bedingter Vorsatz hinsichtlich der Verstöße Dritter vorliegt (insbes. bei Prüfungspflichten). 
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