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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „SEO /Suchmaschinenoptimierung“

15. April 2015

Dienstvertragliche Einordnung einer „Internetagentur-Flatrate“

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Urteil des LG Köln vom 20.02.2015, Az.: 12 O 186/13

Bei einem Vertrag über eine „Internetagentur-Flatrate“, die den Aufbau einer Internetpräsenz zum Inhalt hat und eine monatliche Pauschalvergütung vorsieht, handelt es sich um einen Dienstvertrag. Dafür sprechen neben der Vergütungsvereinbarung, dem jährlichen Zeitkontingent und der Bezeichnung als „Rahmenvertrag“ die im Einzelnen vereinbarten Leistungen. Selbst wenn beispielsweise die Erstellung einer Website dem Werkvertragsrecht zuzuordnen ist, so rechtfertigt die Laufzeit des Vertrages, die zumeist erheblich über die Erstellungszeit hinaus geht, eine Einordnung als Dienstvertrag.

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11. August 2009

Nicht für jeden einsehbar

Urteil des OLG Hamm vom 18.06.2009, Az.: 4 U 53/09

Es ist bei der beanstandeten Wettbewerbshandlung ausreichend, dass die Wettbewerber durch die Handlung, hier Suchmaschinen zu beeinflussen und entgeltliche Werbeaufträge zu erhalten, miteinander in Wettbewerb getreten sind. Bei der Einflussnahme auf Suchmaschinen zum Abfangen von Besuchern ist ein bloßes Hinlenken zur eigenen Seite wettbewerbskonform. Die Technik, des versteckten Textes, der für Nutzer nicht, für Suchmaschinen jedoch einsehbar ist, ist eine nicht mehr tolerable Suchmaschinenmanipulation, insbesondere wen man dadurch vermeintlich leere Informationsseiten über den Mitbewerber betreibt.
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