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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Gehilfe“

14. August 2009

Internetauktionsplattform und seine Anbieter

Urteil des LG Hamburg vom 02.09.2008, Az.: 407 O 14/07

Derjenige, der Auktionsplattformen zur Verfügung stellt, begeht durch wettbewerbswidrige Angebote seiner Anbieter keine eigenen Wettbewerbsverstöße als Gehilfe nach § 4 Nr. 11 UWG, sofern nicht zumindest bedingter Vorsatz hinsichtlich der Verstöße Dritter vorliegt (insbes. bei Prüfungspflichten). 
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