Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.05.2013, Az.: 6 U 60/13
Fehlt bei einer Werbeanzeige, die aufgrund hinreichender Informationen über die Leistung und deren Preis als Aufforderung zum Vertragsschluss anzusehen ist, die Angabe der Identität und Anschrift des Unternehmers, so verstößt dies gegen § 5a III UWG und ist somit als unlauter anzusehen. Handelt es sich bei der Anzeige um eine Werbung für ein Unternehmen, so muss zumindest dessen Identität und Anschrift angegeben sein. Eine Telefonnummer oder die Internetadresse sind dabei nicht ausreichend.
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Warnhinweise beim Online-Verkauf von Spielzeug
Urteil des OLG Hamm vom 16.05.2013, Az.: 4 U 194/12
Nach der sog. Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV) müssen Internet-Händler Warnhinweise vor dem Kauf deutlich und klar erkennbar auf deren Website mit dem einleitenden Wort „Achtung“ anbringen. Die Verwendung des Wortes „Sicherheitshinweise“ entspricht diesen Anforderungen nicht.
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Preisangaben bei Ferienwohnungen
Urteil des OLG Hamm vom 04.06.2013, Az.: 4 U 22/13
Wer Ferienimmobilien unter Angabe von Preisen im Internet bewirbt, muss deren Endpreis angeben, d.h. der angegebene Preis muss auch die Kosten für eine obligatorische Endreinigung umfassen.
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Anwendung verbraucherschützender Normen auch für B2B-Plattformen
Urteil des AG Mönchengladbach vom 16.07.2013, Az.: 4 C 476/12
Die Anmeldung eines Verbrauchers auf einer B2B-Handelsplattform stellt keine bewusste Täuschung über seinen gewerblichen Status dar, wenn zur Glaubhaftmachung des scheinbar gewerblichen Handels lediglich ein Häkchen mit gleichzeitiger Zustimmung der AGB gesetzt werden muss, der Plattformbetreiber eine Überprüfung des Anmelders unterlässt sowie der Hinweis auf eine ausschließlich auf handelstreibende Unternehmen ausgerichtete Plattform nur im "Kleingedruckten" erfolgt.
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Werbung einer Tanzschule mit Erfolgsgarantie unzulässig
Urteil des OLG Hamm vom 29.01.2013, Az.: 4 U 171/12
Wirbt eine Tanzschule mit der Garantie, bei der Teilnahme ihres Unterrichts einen gewünschten Lernerfolg zu erzielen, so stellt dies eine wettbewerbsrechtliche Irreführung dar.
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Abkürzung eines beschreibenden Begriffs kann Unternehmenskennzeichen sein
Beschluss des OLG Hamm vom 25.07.2013, Az.: I-4 W 33/12
Eine Firma, die aus einer drei Buchstaben umfassenden Abkürzung sowie der ausgeschriebenen Bezeichnung ihrer Tätigkeit, vorliegend des Trockenbaus, besteht, kann ausreichend unterscheidungskräftig sein. Gerade wenn der angesprochene Verkehr nicht sofort erkennt, wofür der abkürzende Bestandteil der Firma steht, bildet dieser einen namensmäßigen Hinweis auf das Unternehmen und wird somit zum Unternehmenskennzeichen für die Kunden. Nutzt ein Wettbewerber eine Domain, die gleich der Firma lautet, besteht aufgrund der Verwechslungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Eine Pflicht zur Löschung der Domain ergibt sich aus dem Namensrecht (§ 12 BGB), auch wenn die Domain privat genutzt würde.
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Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen gem. § 13 TMG stellt Wettbewerbsverstoß dar
Urteil des OLG Hamburg vom 27.06.2013, Az.: 3 U 26/12
Eine Internetseite, die personenbezogene Daten nutzen will, muss eine Datenschutzbelehrung gem. § 13 TMG enthalten. Bei § 13 TMG handelt es sich um eine sog. Marktverhaltensregelung – im Gegensatz zur Auffassung des KG Berlin. Ein Verstoß hiergegen stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.
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Bewertung im Heilmittelgewerbe
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.02.2013, Az.: I-20 U 55/12
Die Werbung mit Kundenbewertungen zur Anpreisung von Zahnersatzprodukten ist dann unlauter, wenn das Bewertungsprofil durch die ungleiche Behandlung von positiven und negativen Kundenbewertungen im Ergebnis „geschönt“ wird.
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Impressumspflicht auch für dritte Anbieter auf einem Handelsportal
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.06.2013, Az.: I-20 U 145/12
Der Betreiber eines Handelsportals muss die Möglichkeiten schaffen, dass angeschlossene Händler ihrer Impressumspflicht nachkommen. Es kann aber nicht unmittelbar gefordert werden, dass jedes Angebot vor der Einstellung auf die erforderlichen Angaben überprüft wird.
Werbung mit Garantien auf eBay
Urteil des OLG Hamm vom 14.02.2013, Az.: 4 U 182/12
Die Werbung mit Garantien auf eBay ist unzulässig, wenn nicht den verbraucherschützenden Vorschriften entsprechend der Inhalt der Garantie klar angegeben wird, insbesondere die Dauer und der räumliche Geltungsbereich sowie Name und Anschrift des Garantiegebers.
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