Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“
„Servicepartner“ sind keine „Vertragspartner“
Urteil des BGH vom 17.03.2011, Az.: I ZR 170/08
Entsteht beim angesprochenen Verkehr durch die Verwendung des Begriffs "Vertragspartner" der unzutreffende Eindruck, der Werbende sei "Vertragshändler" eines Automobilherstellers, so liegt darin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung.Freistaat Bayern verstößt gegen GlüStV
Pressemitteilung Nr. 3/11 zu den Entscheidungen des OLG München vom 17.03.2011, Az.: 29 U 2819/10; 29 U 2944/10
Die staatliche Lotterieverwaltung warb an Ostern mit „Glückspäckchen im Osternest – Die Lose von Lotto Bayern wünschen schöne Feiertage“. Zudem konnte man im Rahmen von Sonderauslosungen täglich ein Cabrio gewinnen. Hierdurch wurde nicht nur über die Möglichkeit des Glücksspiels informiert, sondern gezielt zum Glücksspiel aufgefordert und animiert bzw. nicht nur eine vorhandene Spielleidenschaft kanalisiert, sondern der Entschluss zur Spielteilnahme erst hervorgerufen. Auch wenn diese Werbung unlauter war, konnte der Freistaat Bayern nicht verurteilt werden, da die Ansprüche des klagenden Vereins rechtsmissbräuchlich waren. Der Verein weigerte sich nämlich Wettbewerbsverstöße seiner Mitglieder zu verfolgen.Rechtsmissbräuchlicher Abmahnmarathon: 120 Abmahnungen in 19 Tagen
Beschluss des KG Berlin vom 22.07.2011, Az.: 5 W 161/11
Massenhafte Abmahnungen, die lediglich dem Zwecke der Gewinnerzielung und nicht der Sauberkeit des Wettbewerbs dienen, sind rechtsmissbräuchlich.Werbe-SMS nur bei ausdrücklicher Einwilligung
Beschluss des OLG Köln vom 12.05.2011, Az.: 6 W 99/11
Für die Zusendung von Werbe-SMS ist eine ausdrückliche Einwilligung notwendig. Es liegt keine mutmaßliche Einwilligung vor, wenn die Nummer eines Mobiltelefonanschlusses (für den Werbenden erkennbar) ohne Einverständnis des Anschlussinhabers weitergegeben wird und der Werbende davon aus geht der Anschlussinhaber sei (wegen enger persönlicher Beziehungen zwischen den auf Verbraucherseite Beteiligten) mit der Weitergabe der Nummer durch den Dritten einverstanden.„Schönheit von innen“ für Alle?
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 03.08.2011, Az.: 6 W 54/11
Der bekannte Werbeslogan "Schönheit von innen" ist wettbewerbsrechtlich vor einer unlauteren Nachahmung geschützt. Deshalb wird dieser gute Ruf in unlauterer Weise ausgenutzt, wenn ein Konkurrent ein vergleichbares Produkt mit dem identischen Werbeslogan bewirbt.Schädlingsbekämpfung mittels Stickstoff
Alterswerbung: Geschäftskontinuität vs. Namenskontinuität
Urteil des LG Arnsberg vom 21.04.2011, Az.: 8 O 104/10
Eine sogenannte Alterswerbung – „Wir …fertigen unsere Geräte seit 1984…“ – ist nur bei einer Geschäftskontinuität und nicht bei einer bloßen Namenskontinuität zulässig. Mit der Insolvenz und der anschließenden Liquidation ist der wirtschaftliche Fortbestand des Unternehmens beendet. Deshalb liegt keine Geschäftskontinuität vor, insoweit der Erwerber der Betriebs- und Geschäftsausstattung lediglich (teilweise) den Firmennamen fortführt. Der Verbraucher wird vielmehr über das tatsächliche Alter des Unternehmens irregeführt.