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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

26. September 2011

„Stattpreise“

Urteil des LG Düsseldorf vom 20.09.2011, Az.: 38 O 58/09 Wird ein Artikel mit einer Darstellung einer Preisgegenüberstellung unter Angabe des jetzigen und eines durchgestrichenen Preises beworben, muss auch ein Hinweis darauf erfolgen, um was für einen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt (der früher verlangte Preis/Herstellerempfehlung/Preis von Mitbewerbern).
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21. September 2011

Versand von Defekturarzneimitteln

Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 129/09 Ein Apotheker, der eine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln hat, darf auch die von ihm hergestellten Defekturarzneimittel aufgrund dieser Erlaubnis bundesweit versenden.
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21. September 2011

Vervielfältigung im Arbeitsspeicher

Urteil des BGH vom 22.06.2011, Az.: I ZR 159/10 Vervielfältigen mehrere Nutzer nach Art und Umfang für sich genommen jeweils unwesentliche Teile einer Datenbank, die aber in ihrer Gesamtheit einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank bilden, liegt ein Eingriff in das ausschließliche Recht des Datenbankherstellers aus § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nur vor, wenn diese Nutzer die Vervielfältigungen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken vorgenommen haben.
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13. September 2011

„Servicepartner“ sind keine „Vertragspartner“

Urteil des BGH vom 17.03.2011, Az.: I ZR 170/08

Entsteht beim angesprochenen Verkehr durch die Verwendung des Begriffs "Vertragspartner" der unzutreffende Eindruck, der Werbende sei "Vertragshändler" eines Automobilherstellers, so liegt darin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung.
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12. September 2011

Freistaat Bayern verstößt gegen GlüStV

Pressemitteilung Nr. 3/11 zu den Entscheidungen des OLG München vom 17.03.2011, Az.: 29 U 2819/10; 29 U 2944/10

Die staatliche Lotterieverwaltung warb an Ostern mit „Glückspäckchen im Osternest – Die Lose von Lotto Bayern wünschen schöne Feiertage“. Zudem konnte man im Rahmen von Sonderauslosungen täglich ein Cabrio gewinnen. Hierdurch wurde nicht nur über die Möglichkeit des Glücksspiels informiert, sondern gezielt zum Glücksspiel aufgefordert und animiert bzw. nicht nur eine vorhandene Spielleidenschaft kanalisiert, sondern der Entschluss zur Spielteilnahme erst hervorgerufen. Auch wenn diese Werbung unlauter war, konnte der Freistaat Bayern nicht verurteilt werden, da die Ansprüche des klagenden Vereins rechtsmissbräuchlich waren. Der Verein weigerte sich nämlich Wettbewerbsverstöße seiner Mitglieder zu verfolgen.
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02. September 2011

Werbe-SMS nur bei ausdrücklicher Einwilligung

Beschluss des OLG Köln vom 12.05.2011, Az.: 6 W 99/11

Für die Zusendung von Werbe-SMS ist eine ausdrückliche Einwilligung notwendig. Es liegt keine mutmaßliche Einwilligung vor, wenn die Nummer eines Mobiltelefonanschlusses (für den Werbenden erkennbar) ohne Einverständnis des Anschlussinhabers weitergegeben wird und der Werbende davon aus geht der Anschlussinhaber sei (wegen enger persönlicher Beziehungen zwischen den auf Verbraucherseite Beteiligten) mit der Weitergabe der Nummer durch den Dritten einverstanden.
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29. August 2011

„Schönheit von innen“ für Alle?

Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 03.08.2011, Az.: 6 W 54/11

Der bekannte Werbeslogan "Schönheit von innen" ist wettbewerbsrechtlich vor einer unlauteren Nachahmung geschützt. Deshalb wird dieser gute Ruf in unlauterer Weise ausgenutzt, wenn ein Konkurrent ein vergleichbares Produkt mit dem identischen Werbeslogan bewirbt.
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23. August 2011

Schädlingsbekämpfung mittels Stickstoff

Urteil des BGH vom 01.06.2011, Az.: I ZR 25/10 Wer eine Vorrichtung zur Herstellung eines Pflanzenschutzmittels anbietet, handelt auch dann keiner im Pflanzenschutzgesetz enthaltenen Zulassungsbestimmung zuwider, wenn das mit der Vorrichtung hergestellte Mittel ein nach § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG zulassungspflichtiges, aber nicht zugelassenes Mittel ist.
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22. August 2011

Alterswerbung: Geschäftskontinuität vs. Namenskontinuität

Urteil des LG Arnsberg vom 21.04.2011, Az.: 8 O 104/10

Eine sogenannte Alterswerbung – „Wir …fertigen unsere Geräte seit 1984…“ – ist nur bei einer Geschäftskontinuität und nicht bei einer bloßen Namenskontinuität zulässig. Mit der Insolvenz und der anschließenden Liquidation ist der wirtschaftliche Fortbestand des Unternehmens beendet. Deshalb liegt keine Geschäftskontinuität vor, insoweit der Erwerber der Betriebs- und Geschäftsausstattung lediglich (teilweise) den Firmennamen fortführt. Der Verbraucher wird vielmehr über das tatsächliche Alter des Unternehmens irregeführt.
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