Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei marginalem Wettbewerbsverhältnis
Ein lediglich marginales Wettbewerbsverhältnis, das die geschäftlichen Interessen allenfalls geringfügig berührt wie vorliegend im Verhältnis Onlinehändler – lokaler Einzelhändler, kann ein Indiz für eine rechtswidrige Abmahnung sein.