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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

07. Januar 2015 Top-Urteil

Online-Händler muss auf Mindermengenzuschlag gesondert hinweisen

© Alexmillos
Urteil des OLG Hamm vom 28.06.2012, Az.: I-4 U 69/12

Erhebt ein Online-Händler auf Bestellungen einen Mindermengenzuschlag, so muss auf diesen gesondert und deutlich erkennbar hingewiesen werden. Es reicht nicht aus, wenn der Zuschlag für den Verbraucher erst durch Anklicken des Wortes „Versandkosten“ ersichtlich wird. Bei einem Mindermengenzuschlag handelt es sich um einen sonstigen Preisbestandteil, der grundsätzlich nichts mit dem Versand zu tun hat.

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07. Januar 2015

Haftung des Amazon-Händlers auch bei Handlungen von Amazon

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Urteil des OLG Köln vom 10.12.2014, Az.:6 W 187/14

Ein Händler auf Amazon haftet für eine fehlerhafte Produktbeschreibung auch dann, wenn ein Fehler nicht von ihm persönlich, sondern von Amazon begangen worden ist. Den Händler trifft die Pflicht den Inhalt und die Rechtmäßigkeit seiner Angebote regelmäßig zu kontrollieren, da Amazon auch ohne Wissen und Wollen des Händlers Änderungen vornehmen kann.

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02. Januar 2015

Zum „Opt-in“-Erfordernis bei Flugbuchungen im Internet

© Mtkang
Urteil des OLG Frankfurt vom 09.10.2014,Az.: 6 U 148/13

Werden bei der Buchung von Flügen im Internet fakultative Zusatzleistungen angeboten, müssen diese dem „Opt-in“-Erfordernis entsprechen. Dieses ist dann erfüllt, wenn dem Verbraucher sowohl die Möglichkeit, sich für die Zusatzleistung zu entscheiden, als auch die Möglichkeit, die Buchung ohne Annahme einer solchen Leistung fortzusetzen, gegeben wird. Auch die Ausgestaltung eines Buchungsvorganges, bei dem der Verbraucher sich für eine der beiden Varianten entscheiden muss, um fortfahren zu können, wird dem Erfordernis gerecht. Entscheidend ist nur, dass beide Alternativen gleichwertig und klar für den Verbraucher erkennbar sein müssen.

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30. Dezember 2014

LG Bochum: Marketplace-Händler haften für Wettbewerbsverletzungen von Amazon

Urteil des LG Bochum vom 26.11.2014, Az.: I-13 O 129/14

Ein Amazon Marketplace-Händler muss sich Wettbewerbsverstöße, die von dem Online-Portal begangen werden (hier: Angabe fehlerhafter UVP), zurechnen lassen, da er die Verkaufsbedingungen der Handelsplattform akzeptiert und mit der Einstellung von Angeboten in Kauf genommen hat, dass durch Amazon Änderungen an diesen vorgenommen werden.

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23. Dezember 2014

Vertragswesentliche Informationen müssen bereits vor Anklicken eines weiterführenden Links mitgeteilt werden

Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.08.2014,Az.: I-20 U 175/13

Dem Verbraucher müssen alle vertragswesentlichen Informationen zum Zeitpunkt seiner geschäftlichen Entscheidung vorliegen. Bei der Bewerbung eines Anlageprodukts liegt diese Entscheidung bereits im Anklicken eines Links mit der Beschriftung „Jetzt Rendite sichern - hier klicken“. Enthält ein Angebot Einschränkungen, müssen diese dem Verbraucher bereits vor Anklicken des Links mitgeteilt werden. Ist dies nicht gegeben, weil weder unmittelbar noch durch Verlinkung eines Sternchenhinweises auf die Einschränkungen hingewiesen wird, wird dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten. Dies stellt eine irreführende Werbung dar.

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22. Dezember 2014

Zur Zulässigkeit der Werbeaussage „Deutschlands Nummer 1 für Werbeartikel“

Urteil des OLG Frankfurt vom 12.06.2014,Az.:6 U 64/13

Die Werbeaussage „Deutschlands Nummer 1 für Werbeartikel“ stellt eine irreführende Werbung dar, wenn der Werbende nicht tatsächlich der führende Anbieter in diesem Bereich ist. Eine solche Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung darf nur verwendet werden, wenn sie wahr ist. Im Fall eines Handelsunternehmens ist bei der Beurteilung einer Marktführerschaft vorrangig der Umsatz heranzuziehen. Der Werbende muss hierfür gegenüber seinen Mitbewerbern einen deutlichen Vorsprung aufweisen, der Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet.

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10. Dezember 2014

Zeugnisaktion

Urteil des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZR 96/13

a) Eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf gemäß Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt voraus, dass sich der Kaufappell auf ein konkretes Produkt oder mehrere konkrete Produkte richtet. Daran fehlt es, wenn in der Werbung kein konkretes Produkt genannt, sondern das gesamte Warensortiment beworben wird.

b) Die im Rahmen einer "Zeugnisaktion" an Schulkinder gerichtete Werbung eines Elektronik-Fachmarktes mit einem Preisnachlass für jede Eins im Zeugnis verstößt nicht gegen § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG, wenn für die Kinder aufgrund der Werbung der Umfang der Preisermäßigung klar erkennbar ist.

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01. Dezember 2014 Top-Urteil

Händler auf Amazon haften nicht für dessen Weiterempfehlungsfunktion

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Urteil des LG Arnsberg vom 30.10.2014, Az.: 8 O 121/14

Ein Händler auf Amazon haftet nicht für die Weiterempfehlungsfunktion auf Amazon. Grund dafür ist, dass der Händler nicht als Störer angesehen werden kann, da er keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Nutzung dieser Weiterempfehlungsfunktion besitzt. Die Aktivierung dieser Funktion erfolgt vielmehr automatisch, sodass ein Händler dies lediglich verhindern kann, indem er die Nutzung von Amazon gänzlich unterlässt. Dies kann jedoch weder gesetzlich gefordert werden, noch ist es dem Händler zumutbar.

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28. November 2014

Eine Kündigung per E-Mail kann in AGB nicht ausgeschlossen werden

Urteil des OLG München vom 09.10.2014, Az.: 29 U 857/14

Eine Kündigung der Mitgliedschaft eines Online-Portals muss auch per E-Mail zugelassen werden. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Form der Kündigung in den AGB ausgeschlossen wurde. Grund dafür ist, dass eine solche Klausel, die eine Kündigung per E-Mail nicht zulässt, gegen geltendes Recht verstößt und deswegen unwirksam ist.

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26. November 2014

Herabsetzende vergleichende Werbung mit sprayendem Waschbären als Bildmotiv

Urteil des OLG Frankfurt vom 09.10.2014, Az.: 6 U 199/13

Wirbt ein Unternehmen mit einem Bildmotiv, welches einen Waschbären beim Übersprühen einer farbigen Fläche mit einer anderen Farbe zeigt, so stellt dies eine herabsetzende vergleichende Werbung dar, wenn es sich bei den Farben um Unternehmensfarben von Telekommunikationsunternehmen handelt und die Werbung vom Verkehr als Vergleich dieser miteinander erkennbar ist. Das Übersprühen der Unternehmensfarbe stelle eine pauschale Abwertung der Leistungen des Mitbewerbers dar. Die Voraussetzungen für eine Farbmarke müssen nicht erfüllt sein, solange die verwendete Farbe vom Verkehr dem jeweiligen Unternehmen zugeordnet wird.

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