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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Mindermengenzuschlag“

07. Januar 2015 Top-Urteil

Online-Händler muss auf Mindermengenzuschlag gesondert hinweisen

© Alexmillos
Urteil des OLG Hamm vom 28.06.2012, Az.: I-4 U 69/12

Erhebt ein Online-Händler auf Bestellungen einen Mindermengenzuschlag, so muss auf diesen gesondert und deutlich erkennbar hingewiesen werden. Es reicht nicht aus, wenn der Zuschlag für den Verbraucher erst durch Anklicken des Wortes „Versandkosten“ ersichtlich wird. Bei einem Mindermengenzuschlag handelt es sich um einen sonstigen Preisbestandteil, der grundsätzlich nichts mit dem Versand zu tun hat.

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18. Juni 2010

Vermeintliche „Frei Haus Lieferungen“ sind wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 04.05.2010, Az.: 4 U 32/10 Wirbt ein Vertreiber von Werbemitteln mit dem Hinweis "Bei Onlinebestellungen wird innerhalb Deutschlands und Österreichs frei Haus geliefert", ohne dabei auch darauf hinzuweisen, dass bei einem Bestellwert unter 50,00 Euro ein Mindermengenzuschlag von 4,80 Euro erfolgt und bei Onlinebestellungen Verpackungskosten berechnet werden, so verhält er sich gegenüber anderen Mitbewerbern wettbewerbswidrig.
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