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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

06. April 2022

Geldentschädigungsanspruch einer Polizistin aufgrund der Veröffentlichung rechtswidriger Filmaufnahmen

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.05.2021, Az.: 13 U 318/19

Eine Polizeibeamtin klagte gegen eine Musikgruppe, die ohne ihre Zustimmung Filmaufnahmen der Beamtin anfertigten und diese in ihrem Musikvideo veröffentlichten. Das Gericht sprach der Polizistin deshalb einen Geldentschädigungsanspruch zu. Aufgrund der Veröffentlichung auf YouTube und der hohen Anzahl an Aufrufen handelt es sich nach Ansicht des Gerichts bei der Veröffentlichung um eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Polizistin. Bei der Höhe der Geldentschädigung sei jedoch die geringe Dauer der Aufnahme, in der die Polizistin zu sehen ist, zu berücksichtigen.

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01. April 2022

Firmierung als „Manufaktur“

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 29.06.2021, Az.: 6 U 46/20

Die Werbung eines Unternehmens als "Manufaktur" ist nicht irreführend, wenn das Produkt überwiegend durch Handarbeit hergestellt wird. Der Begriff "Manufaktur" suggeriere eine traditionelle und qualitativ hochwertige Produktion, weshalb ein Unternehmen nur unter diesen Voraussetzungen die Bezeichnung "Manufaktur" tragen dürfe. Es sei dennoch erlaubt, gewisse Produktionsschritte von technischen Geräten durchführen zu lassen, solange der Großteil durch Handarbeit angefertigt werde.

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18. März 2022

Keine Haftung für wettbewerbswidriges Verhalten von Affiliates

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Urteil des OLG Köln vom 11.02.2022, Az.: 6 U 84/21

Auf der Internetseite „www.schlafbook.de“, welche den Eindruck eines redaktionellen Online Magazins vermittelt, wurde ein Ranking zu den „besten Matratzen 2019“ veröffentlicht. Zu jeder Matratze wurden sog. Affiliate-Links eingefügt, die alle zu Angeboten der jeweiligen Matratze auf der Internetseite der Beklagten, Amazon, führten. Dies war aus Sicht der Klägerin, einer Matratzenherstellerin und -vertreiberin, irreführend gem. § 5a Abs. 2 UWG, sowie ein Fall der verschleierten Werbung gem. § 5a Abs. 6 UWG. Die Klägerin ging deshalb gegen Amazon selbst vor. Das Gericht stellte jedoch klar, dass der Beklagten das Handeln der Betreiber von schlafbook.de nicht zugerechnet werden kann, da letzterer kein Mitarbeiter oder Beauftragter i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG ist. Dafür fehle es an der notwendigen Eingliederung in die Organisation der Beklagten, sowie an einem bestimmenden Einfluss auf die Werbung.

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14. März 2022

Sängerin klagt wegen Doppelgänger auf Werbeplakaten für Tribute-Show

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Pressemitteilung Nr. 24/2022 zum Urteil des BGH vom 24.02.2022, Az.: I ZR 2/21

Die bekannte Sängerin Tina Turner klagte gegen die Produzentin der Tribute-Show „Simply The Best- Die Tina Turner Story“. Auf den Werbeplakaten ist die Sängerin der Show abgebildet, welche eine sehr große Ähnlichkeit zu der Prominenten hat. Laut der Klägerin, bestehe dadurch die Gefahr, dass der Eindruck vermittelt wird, Tina Turner selbst sei an der Show beteiligt, was aber nicht der Fall ist. Der BGH entschied jedoch, dass kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) des Stars vorliegt, da diese Werbung für eine Tribute-Show von der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG gedeckt ist. Das Gericht sah auf den Plakaten keinerlei Hinweise, die darauf hindeuten, dass Tina Turner an der Show beteiligt wäre. Die sodann vom Gericht durchgeführte Interessenabwägung führte zu dem Ergebnis, dass der Eingriff nach §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 KUG gerechtfertigt ist.

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10. Februar 2022

Facebook darf „erinnern“

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Beschluss des LG Karlsruhe vom 19.01.2022, Az.: 13 O 3/22

Das Vorschalten/Einblenden eines Hinweises, mit dem ein Nutzer gebeten wird, vor dem Teilen eines zuvor nicht angeklicktem (und folglich nicht gelesenem) Facebook-Posts, diesen zunächst zu lesen, ist weder eine Herabsetzung der journalistischen Leistung der Autorin, noch eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs. Durch das Einblenden von Hinweisen, einen (ungelesenen) nicht angeklickten Text vor dem Teilen bitte zu lesen, wird der Verfasser des Beitrags nicht daran gehindert, den Beitrag zu publizieren und der Nutzer nicht daran gehindert, den Beitrag zu lesen und/oder ihn zu teilen. Zudem liege auch keine auf den Inhalt des Beitrags bezogene Stellungnahme von Facebook oder von ihr beauftragte Faktenprüfer vor, urteilte das Gericht. Folglich sah das Gericht in den Vorschaltungen keine paternalistischen Anmaßungen, die Vorbehalte eines Monopolisten gegenüber journalistischem Inhalt formulierten.

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04. Februar 2022

Markenstreit um Design von Saftflaschen

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Urteil des LG Hamburg vom 13.01.2022, Az.: 312 O 294/21

Der Streit zwischen Edeka und Granini hat zumindest vorläufig ein Ende. Im Rahmen einer Preisauseinandersetzung wurden die Granini-Säfte ausgelistet und stattdessen Säfte der Eigenmarke albi in das Sortiment aufgenommen. Diese darf Edeka nun nicht mehr verkaufen: Die Aufmachung der Flaschen ähnle sich zu sehr, es handle sich um eine unlautere Nachahmung, so das Gericht. Die zylindrische Form von Flaschenbauch und Flaschenhals sowie die Einkerbungen und das am Flaschenhals angebrachte Etikett seien prägende Gestaltungselemente der Granini-Flasche, durch die Nachahmung bestehe die Gefahr einer Herkunftstäuschung.

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26. Januar 2022

Auslegung des Regelungsgehalts eines Unterlassungsvertrags

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Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16.06.2021 Az.: 3 U 458/21

Das OLG Nürnberg hat in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass bei der Auslegung eines mit einer Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsvertrags neben dem Wortlaut auch die Art und Weise des Zustandekommens des Unterlassungsvertrags unter Berücksichtigung des Abmahnschreibens und der Korrespondenz der Parteien zu berücksichtigen sind. Zudem sind bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen.

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21. Januar 2022 Top-Urteil

Pauschale Mahnkosten unzulässig

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Beschluss des OLG Hamburg vom 22.12.2021, Az.: 15 U 14/21

Das OLG Hamburg hat es dem Versandunternehmen Otto untersagt, seinen Kunden kommentarlos eine pauschale monatliche Mahngebühr zu berechnen. Es bestätigte damit die vorhergehende Entscheidung des Landgerichts und stärkt gleichzeitig die Verbraucherrechte. Ein Anspruch des Unternehmens ergebe sich weder aus dem Gesetz noch aus dem Vertragsverhältnis. Es handle sich auch nicht um eine bloße Rechtsauffassung oder schlichte Meinungsäußerung, sondern um eine unwahre Angabe.

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29. Dezember 2021

Gitarrenhersteller im Streit um Gitarrenform

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Urteil des BGH vom 22.09.2021, Az.: I ZR 192/20

Der US-Gitarrenbauer Gibson aus den USA klagte gegen den sächsischen Hersteller Warwick, da dieser die bekannte V-Form kopiert habe. Der BGH stellte letztinstanzlich fest, dass die Plagiatsvorwürfe des US-Herstellers unbegründet sind. Zwar liege eine nachschaffende Übernahme von Gestaltungselementen vor. Jedoch können Kunden durch die Markenkennzeichnung und den eindeutig zu erkennenden Herstellerhinweis die Gitarren auseinanderhalten. Über die Herkunft der Gitarren wird somit nicht getäuscht. Auch eine Rufausbeutung liegt bei solchen hochwertigen und hochpreisigen Modellen nicht vor.

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20. Dezember 2021

Check24 muss deutlich auf eingeschränkte Marktauswahl bei Versicherungsvergleich hinweisen

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Urteil des LG Frankfurt am Main vom 06.05.2021, Az.: 2-03 O 347/19

Das Vergleichsportal Check24 muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Haftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Ein Versicherungsmakler muss grundsätzlich sämtliche Versicherer, bei denen das Risiko des Versicherungsnehmers untergebracht werden kann, in seine Analyse mit einbeziehen. Will der Makler bestimmte Versicherer, beispielsweise solche, von denen er keine Courtagezahlung erwarten kann, von einer Vergleichsübersicht ausschließen, muss er seine Beratungsgrundlage nach § 60 Abs. 1 S. 2 VVG entsprechend reduzieren und dies dem Versicherungsnehmer ausdrücklich mitteilen. Ein Versicherungsinteressent erwarte bei der Nutzung eines Vergleichsportals eine tendenziell vollständige Einbeziehung der am Markt befindlichen Produkte. Nur so sei eine individuelle und ausgewogene Marktuntersuchung und Abwägung der Angebote durch den Verbraucher möglich.

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