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Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
11. März 2009
Urteil des LG Düsseldorf vom 07.10.2008, Az.: 4a O 93/07
Testkäufe sind ein unentbehrliches Mittel zur Überprüfung des Wettbewerbsverhaltens von Mitbewerbern. Insbesondere kann ein solcher unbedenklich geheim gehalten werden, da andernfalls der Erfolg vereitelt werden würde. Daher ist es wettbewerbsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn zu diesem Zwecke eine Scheinfirma tätig wird.
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06. März 2009
Urteil des BGH vom 11.09.2008, Az.: I ZR 58/06
Eine Werbung ist dann für den Verbraucher irreführend, wenn es dem durchschnittlichen Verbraucher nicht möglich ist wesentliche Informationen aus der Werbung zu entnehmen. Zu berücksichtigen sind dabei ebenso die Besonderheiten des jeweiligen Kommunikationsmittels. Bei der Fernsehwerbung muss der Verbraucher daher sowohl Informationen aus Ton, als auch aus Bild berücksichtigen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 UWG; Art. 7 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken).
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27. Februar 2009
Urteil des LG Köln vom 25.09.2008, Az.: 84 O 15/08
Die Werbung eines Telekommunikationsanbieters, dass es den den schnellsten DSL-Anschluss im Bundesgebiet anbiete, ist gemäß §§ 3, 5, 8 UWG unlauter, da sie für den allgemeinen Verbraucher irreführend ist.
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26. Februar 2009
Urteil des LG Köln vom 29.01.2009, Az.: 31 O 537/08
Wird vertraglich die Nutzung einer Marke für die Herstellung von Modellen (hier Modelleisenbahn) dem Hersteller gestattet, so hat dieser gegen einen Mitbewerber, der ohne einen solchen Vertrag die Marke benutzt, einen Anspruch auf Unterlassung. Als Lizenznehmer ist ihm die Geltendmachung von Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Schadensersatzansprüchen hingegen verwehrt.
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26. Februar 2009
Pressemitteilung des BGH vom 20.02.2009, Az.: I ZR 135/06
Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut darüber entschieden, inwieweit Unternehmen dagegen vorgehen können, dass ihre Geschäftsbezeichnung von Dritten als Domainname registriert und benutzt wird.
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11. Februar 2009
Beschluss des OLG Celle vom 29.12.2008, Az.: 11 U 202/08
Die Aussage in einem Artikel einer Lokalpostille „Das Reisebüro hilft bei der Suche nach dem besten Preis.“ entfaltet zu Lasten eines Reisebüros keine rechtlichen Wirkungen. Ein Reisebüro ist dem Reisenden nicht zur Erstattung einer Preisdifferenz verpflichtet, wenn die vermittelte Reise in anderen Reisebüros günstiger angeboten wurde. Vielmehr ist es wie bei jeder anderen Dienstleistung auch allein Sache des Inanspruchnehmenden die Preise verschiedener Reisebüros zu vergleichen um andersweitig eventuell ein günstigeres Angebot zu finden.
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11. Februar 2009
Urteil des OLG Celle vom 29.01.2009, Az.: 13 U 205/08
Durch die bewusste Hinnahme eines Säumnisurteils kann die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt werden. Gerade wenn durch richtliche Hinweise in der Berufungsinstanz die Aktivlegitimation des Klägers angezweifelt wird und damit die Aufhebung der bereits erwirkten einstweiligen Verfügung droht, kann die "Flucht" in die Säumnis dringlichkeitsschädlich sein.
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11. Februar 2009
Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 28.01.2009, Az.: 2-03 O 171/08
In einem eigenen Fall stellten die Frankfurter Richter aktuell klar, dass im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragssteller die Kosten auch dann aufzuerlegen sind, wenn der wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommene Schuldner schon vor Einleitung des Verfahrens einem Dritten gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und somit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Anfang an unbegründet war.
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10. Februar 2009
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 04.12.2008, Az.: 6 U 186/07
Werden im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebotes und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sog. „Kostenfallen“), sind an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei muss beim Vorliegen einer Täuschungsabsicht ein vorsätzlich wettbewerbswidriges Handeln zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern angenommen werden.
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10. Februar 2009
Pressemitteilung des AG Berlin - Charlottenburg vom 27.01.2009, Az.: 226 C 238/08
Wird in einem Schreiben der Ablauf einer Vermeintlichen Gewinnverlosung absichtlich im Dunkeln gelassen und kann das Schreiben auch als Zusage eines Bargeldgewinns gedeutet werden, hat der Empfänger einen Anspruch auf Gewinnauszahlung.
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