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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Getränke“

31. August 2020

Keine Verletzung der Pflicht zur Gesamtpreisangabe bei gesonderter Ausweisung von Flaschenpfand

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Pressemitteilung zum Urteil des OLG Schleswig vom 30.07.2020, Az.: 6 U 49/19

Die Bewerbung von Getränken in Pfandflaschen mit gesonderter Ausweisung der Pfandkosten begründet keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Zwar bestehe nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV die Verpflichtung, den Gesamtpreis von Waren anzugeben. Jedoch muss laut der Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 4 PAngV das Pfand nicht gesondert ausgewiesen werden. Diese Regelung sei zwar europarechtswidrig, weil nationale Vorschriften zu Preisangaben mit den Vorgaben aus EU-Richtlinien in Einklang stehen müssen. § 1 Abs. 4 PAngV ist richtlinienwidrig und darf von Gerichten nicht mehr angewendet werden. Trotzdem handelt es sich bei der Vorschrift um geltendes Recht, weshalb sie für den Einzelnen bindend und zu beachten ist.

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04. März 2013

Unzulässigkeit von besonders bekömmlichen Weinen

Pressemitteilung Nr. 9/2013 des BVerwG zum Urteil vom 14.02.2013, Az.: 3 C 23.12 Weine dürfen nicht mit der Bezeichnung "bekömmlich" beworben werden. Auch wenn der Säuregehalt des Weines durch ein besonderes Gärverfahren reduziert wurde, ist eine solche Bezeichnung wegen Verstoßes gegen europäisches Recht unzulässig. Der durchschnittliche Verbraucher versteht die Bekömmlichkeit als ein Hinweis auf eine besondere Magenverträglichkeit. Ein solcher Hinweis ist hierbei allerdings als eine gesundheitsbezogene Angabe zu erkennen. Gesundheitsbezogene Angaben sind jedoch bei alkoholischen Getränken nach der sog. Health-Claims-Verordnung generell unzulässig.
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27. September 2012

Der besonders bekömmliche Wein

Urteil des EuGH vom 06.09.2012, Az.: C-544/10

Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Die Bewerbung eines Weins mit besonders guter Bekömmlichkeit aufgrund eines speziellen Gärverfahrens und einem dadurch besonders niedrigen Säuregehalt, ist jedoch als Gesundheitsbezug aufzufassen und somit unzulässig.
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06. Dezember 2010

Pfandpflicht bei Getränken ohne nachweisbare Molkeerzeugnisbestandteile

Urteil des LG Düsseldorf vom 29.10.2010, Az.: 38 O 26/10

Auf Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einem Mindestanteil von mehr als 50 % an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, besteht gemäß der deutschen Verpackungsverordnung keine Verpflichtung zur Pfanderhebung in Höhe von 0,25 Euro je Verpackung. Diese Ausnahme greift jedoch nicht bei den Getränken, bei denen im Laufe des Herstellungsprozesses ein Molkeerzeugnis möglicherweise nachweisbar gewesen sein mag, das fertige Getränk als Hauptbestandteil jedoch lediglich einen wasserartigen Zusatz beinhaltet.
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