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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

06. Dezember 2013

Zur Zulässigkeit von Werbung mit älteren Testergebnissen

Beschluss des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 197/12 Werbung mit älteren Testergebnissen ist grundsätzlich zulässig, wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Testergebnisse erkennbar gemacht wird und keine neueren Ergebnisse vorliegen. Zudem müssen die beworbenen Produkte dieselben wie die Geprüften sind, wobei sie auch nicht im Rahmen neuerer Entwicklung technisch überholt sein dürfen.
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03. Dezember 2013

Gesundheitsbezogene Wirksamkeitsaussagen über Lebensmittel

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 25.04.2013, Az.: 6 U 25/13 Gesundheitsbezogene Werbeaussagen, die auf die Wirksamkeit von Lebensmitteln einschränkungslos getätigt werden, müssen wissenschaftlich abgesichert sein. Nichtveröffentlichte Studien können nicht als Nachweis für eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung dienen, weil sie nicht in den Diskussionsprozess in der Fachwelt einbezogen werden können.
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29. November 2013

„Jetzt kostenlos testen“-Button unzulässig

Beschluss des LG München I vom 11.06.2013, Az.: 33 O 12678/13 Die Verwendung eines Bestellbuttons mit der Bezeichnung „jetzt kostenlos testen“ zum Abschluss eines Vertrages, gerichtet auf eine Amazon Prime Mitgliedschaft, ist unzulässig, sofern sich der Vertrag, der nach Betätigung dieses Buttons zustande kommt, nach Ablauf eines kostenfreien Probezeitraums ohne weiteres Zutun des Verbrauchers kostenpflichtig verlängert.
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29. November 2013

Produktbezeichnung „Marsecco“ für Wein ist nicht irreführend

Urteil des OLG Saarbrücken vom 13.11.2013, Az.: 1 U 407/12 Die Produktbezeichnung "Marsecco" für einen in Italien hergestellten und in Deutschland vertriebenen Wein ist nicht irreführend. Der deutsche Verbraucher schließt aufgrund des Wortteils "secco" weder auf den Zuckergehalt noch auf die Geschmacksrichtung des Weins.
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29. November 2013

Matratzen Factory Outlet

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: I ZR 89/12 a) Die tatrichterliche Feststellung, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnungen „Factory Outlet“ und „Outlet“ im Sinne eines Fabrikverkaufs verstehen und dort aus der Produktion des Anbieters stammende Waren erwarten, die unter Ausschaltung des Groß- und Zwischenhandels besonders preiswert angeboten werden, begegnet keinen Bedenken. b) Die Werbung mit der Bezeichnung „Markenqualität“ bringt - anders als die Bezeichnung „Markenware“ - nur zum Ausdruck, dass die angebotene Ware in qualitativer Hinsicht den Produkten konkurrierender Markenhersteller entspricht (Aufgabe von BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - I ZR 88/87, GRUR 1989, 754 = Markenqualität).
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28. November 2013

VBL-Gegenwert

Urteil des BGH vom 06.11.2013, Az.: KZR 58/11 a) Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist jedenfalls im Zusammenhang mit der Berechnung von Gegenwertansprüchen gegen frühere Beteiligte ihrer Zusatzversorgung Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, BGHZ 195, 93). b) Die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch marktbeherrschende Unternehmen kann einen Missbrauch im Sinne von § 19 GWB darstellen. c) Die entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 2 BGB nach § 33 Abs. 3 Satz 5 GWB ist bei einem Verstoß gegen § 19 Abs. 1 GWB auf Fälle beschränkt, in denen sich der Missbrauch auf eine Entgeltforderung des Missbrauchsopfers bezieht.
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28. November 2013

Zulässige Werbung mit „bis zu“-Preisangaben beim Goldankauf

Urteil des OLG Hamm vom 16.04.2013, Az.: 4 U 156/12 Eine Werbeaussage mit einer "bis zu"‘-Preisangabe beim Goldankauf wird nicht automatisch dahingehend verstanden, dass jeder Legierungsgrad des Goldes mit der Höchstgrenze angekauft wird. Eine Irreführung der Verbraucher käme daher nur dann in Betracht, wenn durch diese Werbung bei ihnen ein unrichtiger Eindruck der Preisbildung entstehen würde, der von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht.
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28. November 2013

Kleingedruckter Fußnotentext in Fernsehwerbung zulässig

Urteil des OLG Köln vom 05.07.2013, Az.: 6 U 5/13 Ein von einem Strom- und Gasanbieter ausgestrahlter Fernsehspot mit blickfangmäßiger Auslobung einer zwölfmonatigen Preisgarantie ist trotz der Unleserlichkeit und kurzen Einblendungszeit eines kleingedruckten fünfzeiligen Sternchentextes zulässig, wenn im Werbespot mehrfach auf die Internetseite des Anbieters verwiesen wird, die den Verbraucher hinreichend über die Konditionen informiert. Ein Durchschnittsverbraucher, der um die Diversität und Komplexität der Tarifstrukturen eines Strom- und Gasanbieters sowie um die Abhängigkeit möglicher Preisvorteile von dem persönlichen Nutzungsverhalten wisse, gehe davon aus, dass die ausgelobte Preisgarantie nicht zwingend vorteilhaft für ihn sein muss. Zudem seien flüchtige Werbemedien wie das Fernsehen für ausführliche Informationen aus medienimmanenten Gründen nicht geeignet.
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