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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

05. November 2014

Ein Verbot von Verletzungsformen darf nur auf die im Verfahren vorgebrachten Beanstandungen gestützt werden

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.10.2014, Az.: 6 U 92/14

Bei einem Antrag auf Unterlassung einer konkreten Verletzungsform darf das Gericht das Verbot der entsprechenden Verletzungsform nur auf solche Beanstandungen stützen, die der Antragssteller im Verfahren vorgebracht hat. Hinsichtlich weiterer Beanstandungen, die erst im Laufe des Verfahrens nachgeschoben werden, steht ein fehlender Verfügungsrund im Laufe eines Eilverfahrens dann nicht entgegen, wenn der Antragssteller von diesen Beanstandungen erst während des Verfahrens Kenntnis erlangt hat.

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04. November 2014

Werbung und Vertrieb von Gleitsichtbrillen über das Internet

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 29.09.2014; Az.: 6 U 2/14

Die Vermarktung von Gleitsichtbrillen als “individuell” und “hochwertig” ist bei einem Online-Anbieter zulässig, auch wenn dieser die Brille nur aufgrund von Angaben aus dem Brillenpass herstellt und nicht individuell bei einem Optiker angepasst wird.

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04. November 2014

Zum Erfordernis, Verbraucherinformationen „klar und verständlich und in hervorgehobener Weise“ darzustellen

Urteil des OLG Köln vom 14.02.2014, Az.: 6 U 120/13 Verbraucherinformationen werden „klar und verständlich und in hervorgehobener Weise“ dargestellt, wenn sie inhaltlich verständlich und optisch hervorgehoben dargestellt werden. Dies ist der Fall, wenn sie sich unübersehbar vom Rest des Seitentextes abgrenzen lassen und nicht im Gesamtlayout untergehen. Nicht ausreichend hierfür ist, dass der Text unmittelbar über der „Jetzt kaufen"-Schaltfläche steht. Anders ist dies bei einer besonderen Hervorhebung durch z.B. Fettdruck, farbliche Markierungen oder Einrahmungen.
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31. Oktober 2014

Zur Entbehrlichkeit der „textilen Zusammensetzung“

Urteil des LG Düsseldorf vom 02.04.2014, Az.: 12 O 33/13

Bei Textilwaren, die man nur direkt in einem Ladengeschäft erwerben kann, muss in einer Werbeanzeige nicht die textile Zusammensetzung des Produktes nach Art. 16 TextilKennzVO aufgezeigt werden, da der Verbraucher vor dem Kauf vor Ort die Möglichkeit hat sich darüber zu informieren.

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31. Oktober 2014

Zusenden von Werbemails ohne hinreichende Dokumentation der vorherigen Einwilligung ist unzulässig

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 24.01.2014, Az.: 15 S 7385/13

Die Zulässigkeit des Zusendens von Werbemails wird grundsätzlich durch das sog. Double-Opt-in-Verfahren gewährleistet, bei dem der Verbraucher per E-Mail um Bestätigung seiner Einwilligung gebeten wird und diese Bestätigung dann beim Werbenden eingeht. Für die Zulässigkeit ist es aber zusätzlich erforderlich, dass der Werbetreibende die Einverständniserklärung der Einwilligenden vollständig dokumentiert. Die konkrete Dokumentation kann auch nicht durch einen Zeugen ersetzt werden, der lediglich die ordnungsgemäße Durchführung des Double-Opt-in-Verfahrens bestätigt.

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31. Oktober 2014

Angabe von Endpreisen bei Flugreisen

Urteil des KG Berlin vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12

Preise für Flugreisen müssen neben dem Beförderungsentgelt selbst stets auch alle weiteren Steuern, Gebühren und Zuschläge beinhalten, die unvermeidbar anfallen und bereits bei der Buchung vorhersehbar sind. Alle einzelnen Preisbestandteile, die in der Summe den Endpreis ergeben, müssen dem Reisenden gesondert aufgeschlüsselt werden. Ein in den AGB geregeltes pauschales Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 € für stornierte Buchungen neben der (zumindest anteiligen) Einbehaltung des Flugpreises stellt eine unzulässige Benachteiligung des Kunden dar.

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31. Oktober 2014

Zur Nachahmung von Wohnmöbeln

Urteil des OLG Köln vom 18.07.2014, Az.: 6 U 4/14

Eine Nachahmung von Wohnmöbeln ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn sie geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen. Zu beachten ist jedoch, dass bei Wohnmöbeln nur ein enger Gestaltungsspielraum möglich ist, sodass zum einen keine hohen Anforderungen an die Individualität einer Gestaltung gestellt werden müssen, zum anderen der Schutzumfang einer derartigen Gestaltung dementsprechend eng zu bestimmen ist. Folglich liegt eine Nachahmung zumindest dann nicht vor, wenn bei einem Wohnmöbel mit schwacher wettbewerblicher Eigenart lediglich ein geringer Grad der Nachahmung zu verzeichnen ist.

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30. Oktober 2014

Irreführende Werbung eines Optikers für ein „Gratis-Glas“

Urteil des LG Dortmund vom 26.08.2014, Az.: 25 O 104/14 Die Werbung eines Augenoptikers mit der Aussage "Ein Glas geschenkt! Das ‚...-Gratis-Glas‘ zu jeder Brille!" ist irreführend und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn es sich bei dem Angebot tatsächlich um einen Rabatt i.H.v. 50% auf den Gesamtpreis der Brillengläser handelt. Der Verbraucher muss das vermeintliche Gratis-Glas somit (mit)bezahlen, was jedoch nicht aus dem Werbeprospekt des Optikers hervorgeht.
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30. Oktober 2014

Wettbewerbsverstoß aufgrund fehlender erforderlicher Informationen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.02.2014, Az.: I-20 U 188/13

Unterliegt ein Gerät wie eine Staubabsaugung der MaschVO, so sind dem Verbraucher die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, eine EG-Konformitätserklärung oder auch das Baujahr der Maschine, bekannt zu geben. Erfolgt der Vertrieb solcher Produkte ohne die erforderlichen Informationen, so ist darin ein Wettbewerbsverstoß zu sehen.

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30. Oktober 2014

Versandhandel von Waren mit jugendgefährdenden Inhalten

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.08.2014, Az.: 6 U 54/14

Bildträger wie etwa DVDs müssen auf der Vorderseite der Hülle links unten mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden. Bereits bei der Bestellung eines jugendgefährdenden Bildträgers im Versandhandel muss dem Händler die Überprüfung der Identität und Volljährigkeit des Empfängers ermöglicht werden. Dies ist nur unter Angabe des tatsächlichen Namens des Bestellers möglich; Pseudonyme oder Phantasienamen genügen den gesetzlichen Anforderungen an die Identitätsüberprüfung nicht. Bei Bildträgern ohne Jugendfreigabe muss zudem mittels geeigneter Versandart sichergestellt sein, dass die Ware nicht von Minderjährigen in Empfang genommen wird.

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