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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Fahrdienstvermittler“

11. Februar 2015

Smartphone-App UBER wettbewerbswidrig

© Scanrail
Pressemitteilung des LG Berlin zum Urteil vom 09.02.2015, Az.: 101 O 125/14

Das Geschäftsmodell des Betreibers der Smartphoneapplikation UBER zur Vermittlung von Fahraufträgen ist wettbewerbswidrig, sofern UBER Fahrten an kooperierenden Mietwagenunternehmen vermittelt und die Vermittlung danach erfolgt, dass das Mietwagenunternehmen mit der größten Nähe zum App-Nutzer ausgewählt wird. Zudem ist es unzulässig, dass UBER Fahrer veranlasst, sich während Veranstaltungen in der Nähe dieser Veranstaltungsorte bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen.

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