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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „UBER App“

30. Mai 2017

Mietwagen-App „UBER Black“ auf dem Weg nach Luxemburg

© Rawpixel.com - Fotolia.com
Pressemitteilung Nr. 78/2017 des BGH zum Beschluss vom 18.05.2017, Az.: I ZR 3/16

Kaum hat nach Entscheidungen des Berliner Land- und Kammergerichts Runde drei bei der Frage der Zulässigkeit der Mietwagen-App „UBER Black“ begonnen, entschloss sich der BGH zur Klärung einzelner Rechtsfragen den EuGH in dieser Angelegenheit anzurufen. Die App verstößt zwar gegen das Personenbeförderungsgesetz, allerdings stellt sich die Frage, ob dieses Gesetz selbst mit unionsrechtlichen Bestimmungen - namentlich der Dienstleistungsfreiheit - im Einklang steht. Sollte letzteres verneint werden, so könnte das Verbot noch mit dem Argument aufrecht erhalten werden, dass die App die öffentliche Ordnung gefährde.

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11. Februar 2015

Smartphone-App UBER wettbewerbswidrig

© Scanrail
Pressemitteilung des LG Berlin zum Urteil vom 09.02.2015, Az.: 101 O 125/14

Das Geschäftsmodell des Betreibers der Smartphoneapplikation UBER zur Vermittlung von Fahraufträgen ist wettbewerbswidrig, sofern UBER Fahrten an kooperierenden Mietwagenunternehmen vermittelt und die Vermittlung danach erfolgt, dass das Mietwagenunternehmen mit der größten Nähe zum App-Nutzer ausgewählt wird. Zudem ist es unzulässig, dass UBER Fahrer veranlasst, sich während Veranstaltungen in der Nähe dieser Veranstaltungsorte bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen.

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