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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „eBay-Recht“

21. März 2017

Zur Abgrenzung von gewerblichen und privaten Verkäufen auf eBay

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Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 11.01.2017, Az.: 3 O 36/16

Ein Verkäufer auf der Internetplattform eBay ist als gewerblicher Händler im Sinne von § 3 I UWG einzuordnen, wenn mittels professionell ausgestalteter Auktionen das großumfängliche Angebot neuwertiger Artikel eines bestimmten Produktsortiments erfolgt. Unerheblich ist dabei, ob die strittigen Verkaufsstücke ursprünglich von Familie oder Bekannten zur Verfügung gestellt wurden, sofern das Gesamterscheinungsbild der getätigten Verkäufe auf einen planmäßig und dauerhaften Erwerb und damit eine bestehende Unternehmereigenschaft schließen lassen.

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22. September 2016

Keine Abmahnkosten wegen Verstoß gegen Treu und Glauben

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.01.2016, Az.: I-20 U 52/15

Wer auf seiner Webseite darauf hinweist, dass er selbst nicht bereit sei, Anwaltskosten für Abmahnungen zu bezahlen, wenn er nicht vorher vom Mitbewerber kostenfrei auf den Rechtsverstoß hingewiesen wird, dem ist es – trotz Unwirksamkeit solcher Klauseln – nach Treu und Glauben verwehrt, selbst – ohne vorherigen Kontakt – anwaltliche Abmahnkosten geltend zu machen.

Der Unterlassungsgläubiger kann sich nicht auf eine von ihm zunächst im Rahmen einer Abmahnung vorgeschlagene, allgemein gehaltene Unterlassungserklärung berufen, wenn der Unterlassungsschuldner eine auf einzelne Punkte beschränkte Unterlassungserklärung abgibt.

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02. September 2016

eBay-Händler haftet für Weiterempfehlungsfunktion von eBay

© Anwaltskanzlei Hild & Kollegen | Fotograf Andreas Brücklmayr
Urteil des LG Hamburg vom 08.12.2015, Az.: 406 HKO 26/15

Die Weiterempfehlungsfunktion der Internetplattform eBay, die es Nutzern ermöglicht, ihren Bekannten ohne deren Einverständnis ein Angebot per E-Mail weiterzuleiten, ist wettbewerbswidrig. Ein Angebot eines eBay-Händlers mit dieser Weiterempfehlungsfunktion beinhaltet eine Erstbegehungsgefahr für unlautere Werbung per E-Mail gegenüber Verbrauchern, auch wenn die Weiterempfehlungsfunktion nicht vom Händler, sondern von eBay bereitgestellt wird und die E-Mails von Nutzern versandt werden. Entscheidend ist, dass der eBay-Händler etwaige Weiterempfehlungen durch Nutzung einer Verkaufsplattform mit Weiterempfehlungsfunktion veranlasst hat.

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17. Juni 2016

Kein Wettbewerbsverstoß durch vergleichende Werbung bei eBay

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Urteil des LG München I vom 06.05.2016, Az.: 17 HKO 21868/15

Wirbt ein Verkäufer in der Angebotszeile einer eBay-Auktion mit dem Umstand, dass es sich bei dem angebotenen Artikel (hier: Antifalten-Gesichtspads) ausdrücklich nicht um ein bestimmtes Konkurrenzprodukt handelt und benennt das Konkurrenzprodukt zu diesem Zwecke, so begründet diese Form vergleichender Werbung keinen Wettbewerbsverstoß gemäß § Abs. 2 Nr. 4 UWG. Eine insoweit erforderliche Rufbeeinträchtigung scheidet mangels Vorliegen einer Herabsetzung des Vergleichsproduktes aus. Da es dem Werbenden im Rahmen der vergleichenden Werbung gerade auf eine Abgrenzung zum Produkt des Mitbewerbers ankommt, liegt in einem solchen Fall auch keine Wettbewerbsverletzung durch unlautere Rufausbeutung vor.

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10. März 2016

Unberechtigte Meldung an eBay-VeRI-Programm als Wettbewerbsverstoß

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.12.2015, Az.: I-15 U 140/14

Meldet ein eBay-Verkäufer einen Mitbewerber unbegründet an das eBay-VeRI-Programm (Verifiziertes Rechteinhaber-Programm), das die Inhaber immaterieller Schutzrechte beim Melden und Entfernen von Angeboten, welche ihre Rechte verletzen, unterstützt, liegt hierin eine gezielte Absatzbehinderung und damit ein Wettbewerbsverstoß, da der Mitbewerber im Zweifel seine Waren über eBay nicht mehr verkaufen kann.

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29. Oktober 2015

Angabe der Versandkosten ins EU-Ausland nur auf Anfrage unzulässig

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Beschluss des KG Berlin vom 02.10.2015, Az.: 5 W 196/15

Bietet ein Onlinehändler Produkte über eBay mit einem Versand u. a. nach Europa an, ohne dabei die Höhe der Versandkosten für die Länder der Europäischen Union anzugeben, so ist dies wettbewerbswidrig, da die Angabe der Höhe der Versandkosten in Ländern der Europäischen Union ohne unzumutbaren Aufwand möglich ist. Ein allgemeiner Hinweis wie „Versand Europa/Welt auf Anfrage“ genügt den Anforderungen zur Mitteilung der anfallenden Lieferkosten nach § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG nicht. In Fällen, in denen diese Kosten vernünftiger Weise nicht berechnet werden können, reicht die Angabe der Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können.

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01. September 2015

Irreführende Bewerbung von ungebrauchter, fünf Jahre alter Lagerware als „neu“

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Urteil des OLG Saarbrücken vom 02.04.2014, Az.: 1 U11/13

Ein Kraftfahrzeug-Händler, der Ersatzteile anbietet, darf Lagerware (hier: ein Kugellager), die älter als fünf Jahre ist, nicht als „neu“ bewerben, obwohl diese noch ungebraucht sind. Eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit kann aufgrund der langen Lagerzeit nicht ausgeschlossen werden, vor allem wenn es sich um ein technisch sensibles Ersatzteil handelt. Durch die Verwendung des Begriffes „neu“ liegt eine Irreführung vor.

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21. Mai 2015

„Neu“-Bezeichnung für über 20 Jahre alte, unbenutzte Ware ist irreführend

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Urteil des LG Aachen vom 13.01.2015, Az.: 41 O 60/14

Die Bezeichnung einer zwar unbenutzten, jedoch über 20 Jahre alten Ware als „neu“ stellt eine zur Täuschung geeignete Angabe im Sinne von § 5 I 2 Nr.1 UWG dar. Der durchschnittlich informierte und verständige Kunde geht bei einer als „neu“ deklarierten Ware von einer Fabrikneuheit des Artikels aus. Eine solche Bezeichnung ist jedoch nur zutreffend, wenn die Ware noch nicht benutzt ist, noch immer in der entsprechenden Ausführung produziert wird und keine Gefahr für etwaige Lagerschäden besteht. Ein solcher Schaden ist jedoch nach einer derart langen Lagerung bei nahezu keinem Produkt auszuschließen.

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08. Mai 2015

Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung im Onlinehandel

© Axel Bueckert
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015, Az.: I-20 U 187/14

Die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung liegt grundsätzlich beim Antragsgegner. Eine missbräuchliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist jedenfalls dann gegeben, wenn diese in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Antragstellers steht und dieser keine schutzwürdigen wirtschaftlichen Interessen außer der Gebührenerzielung verfolgt. So sprechen mehrere Abmahnungen in einem kurzen Zeitraum (vorliegend 3 Abmahnungen pro Monat), eine sehr geringfügige, wirtschaftliche Tätigkeit, nur sehr geringe Umsätze und Gewinne (vorliegend ein Umsatz von höchstens 17.500 € pro Jahr), das Unterfallen der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG des Antragsstellers sowie eine fehlende Eintragung im Handelsregister indiziell für einen Rechtsmissbrauch. Es obliegt dabei dem Antragssteller, diesen Rechtsmissbrauch durch Glaubhaftmachung zu widerlegen.

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19. März 2015 Top-Urteil

Bei Werbung für fremde Angebote haftet eBay für deren Rechtsverletzungen

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Urteil des BGH vom 05.02.2015, Az.: I ZR 240/12

a) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er Anzeigen im Internet geschaltet hat, die über einen elektronischen Verweis zu Angebotslisten führen, in denen auch die Marken der Klägerin verletzende Angebote enthalten sind.

b) Beschränkt der Markeninhaber den gegen den Marktplatzbetreiber wegen markenrechtsverletzender Verkaufsangebote Dritter gerichteten Unterlassungsanspruch nicht auf die konkrete Verletzungsform, hat er auch vorzutragen, dass die von ihm im Klageantrag genannten abstrakten Kriterien es dem Marktplatzbetreiber ermöglichen, problemlos und zweifelsfrei festzustellen, ob ein Handeln des Anbieters im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

c) Stellt der Betreiber eines Internetmarktplatzes dem Nutzer eine Funktion zur automatischen Unterrichtung über neue Angebote durch E-Mails zur Verfügung, löst dies keine gesteigerten Überwachungspflichten aus.

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