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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Ersatzteil“

01. September 2015

Irreführende Bewerbung von ungebrauchter, fünf Jahre alter Lagerware als „neu“

© Steve Mann - Fotolia.com
Urteil des OLG Saarbrücken vom 02.04.2014, Az.: 1 U11/13

Ein Kraftfahrzeug-Händler, der Ersatzteile anbietet, darf Lagerware (hier: ein Kugellager), die älter als fünf Jahre ist, nicht als „neu“ bewerben, obwohl diese noch ungebraucht sind. Eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit kann aufgrund der langen Lagerzeit nicht ausgeschlossen werden, vor allem wenn es sich um ein technisch sensibles Ersatzteil handelt. Durch die Verwendung des Begriffes „neu“ liegt eine Irreführung vor.

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