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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Arzneimittelrecht“

08. März 2018 Top-Urteil

Facebookwerbung für Tierarznei kann als Reaktion auf „Shitstorm“ zulässig sein

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Urteil des OLG Köln vom 12.01.2018, Az.: 6 U 92/17

Trotz des Werbeverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf ein Pharmakonzern auf Facebook werbende Posts einstellen. Dies gilt aber nur für Posts als konkrete Reaktion auf einen sog. „Shitstorm“. Da die Wirkungsweise des Floharzneimittels bezüglich Nebenwirkungen in den sozialen Medien massiv in Abrede gestellt wurde, wehrte sich die Herstellerfirma mit verschiedenen Facebookposts. Unzulässige Werbung sei, die Arznei als „sicheres und wirksames Mittel gegen Flöhe und Zecken“ zu bezeichnen. Zulässig sei dagegen ein Post mit der Frage „Ist dieses verschreibungspflichtige Medikament sicher für meinen Hund?“. Begründet wurde dies mit dem konkreten Kritikbezug: Auch der zweite Post sei Werbung gemäß § 10 I HWG, allerdings nur für denjenigen, dem die Diskussion um das Arzneimittel bekannt sei. Die Norm solle primär den Tierarzt vor Einflussnahme bei der Verschreibung von Medikamenten schützen. Dies sei aber dort nicht mehr anzunehmen, wo bereits kritisch über die Arznei diskutiert wurde. Im Ergebnis habe das Interesse des Herstellers, sich an der Diskussion über die Nebenwirkungen einzubringen, mehr Gewicht.

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05. Oktober 2021

Irreführende Bewerbung eines Produkts als Medizinprodukt? – Bindungswirkung von Bescheiden des BfAM

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.07.2021, Az.: 6 U 126/20

Ein Bescheid seitens Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in welchem festgestellt wird, dass ein Produkt kein zulassungspflichtiges Arzneimittel darstellt, hat bindende Wirkung auch für die Zivilgerichte. Grund hierfür sei nach Ansicht des Gerichts, dass der Bescheid des BfArM, der einen Verwaltungsakt darstelle, Tatbestandswirkung entfalte. Ein solches Produkt darf daher als Medizinprodukt beworben werden und zwar unabhängig von der Frage, ob der Verwaltungsakt inhaltlich rechtmäßig ergangen ist.

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31. August 2021

Bewerbung eines Arzneimittels als „Must-Have“ irreführend?

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Beschluss des OLG Hamburg vom 12.01.2021, Az.: 3 U 49/20

Wird ein Arzneimittel als "Must-Have" beworben, muss dies nicht zwingend als Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung qualifiziert werden. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht in einem Fall, in dem ein Allergie-Medikament als "Must-Have" beworben wurde. Zugleich war ein Model mit einem Kleid aus Baumrinde abgebildet. Nach Ansicht des Gerichts sei die Werbung nicht irreführend, da die Bezeichnung "Must-Have" in Verbindung mit der Darstellung als Hinweis auf die Modebranche verstanden werden könne.

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18. August 2021

Gutachtenwerbung: Angabe der Fachinformation als Fundzustelle unzureichend

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 13.07.2021, Az.: 6 W 43/21

Wird mit einer klinischen Studie für ein Heilmittel - wie im vorliegenden Fall für einen Impfstoff - geworben, so muss die unmittelbare Fundstelle der Studie angegeben werden. Nach Ansicht des OLG Frankfurt reiche die Angabe der Fachinformation als Fundstelle nicht aus. Vielmehr müsse die unmittelbare Überprüfung der Studienergebnisse durch die Fundstelle ermöglicht werden. Dies könne durch die Angabe der Fachinformation, die lediglich zu einer Zusammenfassung der Studie führt, nicht garantiert werden.

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01. Juni 2021

Inwiefern Aussagen bei Arzneimittelwerbung in Fachkreisen irreführend sind

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Urteil des OLG Hamburg vom 11.03.2021, Az.: 3 U 33/19

Bei der Bewerbung von verschreibungsfreien Arzneimitteln in einer Fachzeitschrift mit "klinisch belegte Wirksamkeit", versteht der angesprochene Verkehrskreis dies als Hinweis auf die Einstufung als konventionelles Arzneimittel. Eine Irreführung wird durch die Werbeaussage zudem dadurch nicht hervorgerufen, weil die Selbstverständlichkeit der Angabe eine inhaltsleere Anpreisung des Produkts darstellt. Denn die belegte Wirksamkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Zulassung. Auch die Angaben "ohne bekannte Resistenzen" bzw. "ohne bekannte Resistenzentwicklung" sind nicht irreführend, wenn zum Zeitpunkt der Werbung keine Resistenzen bekannt sind.

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24. August 2020

Keine kostenlosen Brillen für „Corona-Helden“

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Urteil des OLG Stuttgart vom 06.08.2020, Az.: 2 W 23/20

Die Werbung für eine kostenlose Brille ist unzulässig. Zu diesem Entschluss kam das OLG Stuttgart in einem Fall, in dem Augenoptikfachgeschäfte kostenlose Brillen für "Corona-Helden" anboten. In dieser Bewerbung liege eine unsachgemäße Beeinflussung der Verbraucher, da diese sich sofort für die geschenkte Brille entscheiden könnten, ohne davor einen Vergleich zu anderen Anbietern zu ziehen. Zusätzlich bestünde die Gefahr, dass sich die Verbraucher aufgrund des Geschenks erkenntlich zeigen könnten, indem sie weitere kostenpflichtige Produkte erwerben.

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24. August 2020

Begriff „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ setzt Ausgleich eines medizinisch bedingten Nährstoffdefizites voraus

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.07.2020, Az.: 6 U 38/20

Gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. g) der VO (EU) 609/2013 setzen "Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" voraus, dass dadurch ein medizinisch bedingtes Nährstoffdefizit ausgeglichen wird. Streitgegenständlich war im vorliegenden Fall das Produkt "Natural D-Mannose". Dieses soll zum Diätmanagement bei häufig auftretenden Blasenentzündungen eingesetzt werden. Das OLG Frankfurt am Main entschied nun, dass das infrage stehende Produkt nicht dem Ausgleich medizinisch bedingter Nährstoffdefizite dient und deshalb kein "Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" darstellt.

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21. Juli 2020

Preisbindung von Arzneimitteln: Keine Geschenke in Apotheken!

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Pressemitteilung Nr. 43/2020 zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.2020, Az.: 3 C 20.18

Erwirbt ein Kunde in einer inländischen Apotheke ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, haben die Apotheken Sorge zu tragen, dass keine Geschenkzugaben wie Geschenkpapier oder Kuschelsocken gewährt werden. Begründet hat das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung dahingehend, dass ansonsten ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vorliegen würde. Es ist zwingend erforderlich, dass der Abgabepreis - für verschreibungspflichtige Medikamente – einheitlich gestaltet ist.

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27. April 2020

Schluss mit „perfekten Zähnen“

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.02.2020, Az.: 6 U 219/19

Im Streit zwischen zwei Kieferorthopäden entschied das OLG Frankfurt a. M. im Eilverfahren, dass die Aussage des Beklagten, eine Zahnklammer für Menschen anzubieten, die „perfekte Zähne“ haben möchten, gegen § 3 S. 2 Nr. 2 a des Heilmittelwerbegesetz verstoße. Die Aussage würde in unzulässiger Weise den Eindruck hervorrufen, dass ein bestimmter Erfolg „sicher“ eintreten würde. Der Verbraucher sei im Hinblick auf das besondere Vertrauen, das in Ärzte gelegt wird, eher geneigt die übertriebenen, reklamehaften Aussagen ernst zu nehmen.

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25. November 2019

Umpacken importierter Arzneimittel widerrechtlich

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Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 11.10.2019, Az.: 6 U 142/19

Ein Medikamenten-Importeur packte, nachdem er pflichtmäßig einen deutschen Beipackzettel beigelegt hatte, die importierten Medikamente in neue Verpackungen mit neuen Sicherheitsmerkmalen um. Die Inhaberin der Markenrechte an dem Medikament untersagte dies, da sie auch die Rechte an der Originalverpackung hält. Das Gericht bestätigte, dass das Umpacken gegen die Markenrechte der Klägerin verstößt und stellte auch fest, dass ein derartiges Umpacken nicht von der EU-Fälschungsschutzrichtlinie gefordert wird.

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29. Juli 2019

Schadensersatzklage von Versandapotheke erfolglos

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Pressemitteilung zum Urteil des LG Düsseldorf vom 17.07.2019, Az.: 15 O 436/16

Zunächst wurde gegen die sodann auf Schadensersatz klagende Versandapotheke wegen eines Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisbindung durch verschiedene Werbemaßnahmen eine einstweilige Verfügung erlassen. Im Anschluss verlangte diese von der Apothekerkammer, welche den Erlass der Einstweiligen Verfügung beantragt hatte, Schadensersatz und stützte den Anspruch auf ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil des EuGH, nach welchem die Werbemaßnahmen zulässig seien. Das LG Düsseldorf entschied jedoch, dass durch die im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens gerügten Werbemaßnahmen zumindest das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Heilmittelwerbegesetz verletzt seien, worauf sich das Urteil des EuGH nicht beziehe.

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