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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Apotheken“

07. Juli 2023

Unzulässige Vergabe von Werbegeschenken durch Apotheken

Urteil des BGH vom 06.06.2019, Az.: l ZR 60/18

Auch geringwertige Werbeabgaben durch Apotheken beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten sind künftig unzulässig. Grund dafür ist, dass vor allem ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken vermieden werden soll. Auch geringwertige Werbeabgaben sind grundsätzlich dazu geeignet, den Verbraucher anzuregen, bevorzugt in einer bestimmten Apotheke erneut einzukaufen. Beispielsweise durch die Gewährung eines 1-Euro-Gutscheins. Durch die Vorschriften über das Heilmittelwerbegesetz soll außerdem sichergestellt werden, dass die Verbraucher nicht unsachlich in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden.

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21. Juli 2020

Preisbindung von Arzneimitteln: Keine Geschenke in Apotheken!

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Pressemitteilung Nr. 43/2020 zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.2020, Az.: 3 C 20.18

Erwirbt ein Kunde in einer inländischen Apotheke ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, haben die Apotheken Sorge zu tragen, dass keine Geschenkzugaben wie Geschenkpapier oder Kuschelsocken gewährt werden. Begründet hat das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung dahingehend, dass ansonsten ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vorliegen würde. Es ist zwingend erforderlich, dass der Abgabepreis - für verschreibungspflichtige Medikamente – einheitlich gestaltet ist.

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14. Juni 2019

Wettbewerbswidriges Verhalten durch Vertrieb von rezeptfreien Arzneimitteln über Amazon?

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Urteil des LG Magdeburg vom 18.01.2019, Az.: 36 O 48/18

Apotheker verhalten sich nicht wettbewerbswidrig, indem sie über Amazon rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente vertreiben. Grund dafür ist vor allem, dass der Apotheker die Bestellung zunächst noch kontrolliert, bevor sie anschließend an den Kunden zum Versand freigegeben wird. Durch diese Vorgehensweise wird verhindert, dass Medikamente unkontrolliert auf den Markt kommen, was weiterhin einen Verstoß gegen das Selbstbedienungsrecht zur Folge hätte.

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22. November 2016

Zu den Maßstäben einer unlauteren Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers

© Thomas Reimer - Fotolia.com
Urteil des BGH vom 04.05.2016, Az.: I ZR 58/14

a) Um eine revisionsrechtliche Nachprüfung der Annahme der wettbewerblichen Eigenart eines Produktes zu ermöglichen, muss das Berufungsgericht in seinem Urteil den für die Feststellung der Schutzfähigkeit entscheidenden Gesamteindruck einer Gestaltung, die ihn tragenden einzelnen Elemente sowie die die Besonderheit des nachgeahmten Produkts ausmachenden Elemente nachvollziehbar darlegen.

b) Die Maßstäbe einer unlauteren Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers unter dem Gesichtspunkt der Behinderung ergeben sich nicht aus § 4 Nr. 3 UWG und § 4 Nr. 9 UWG aF, sondern aus § 4 Nr. 4 UWG und § 4 Nr. 10 UWG aF.

c) Solange die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Erzeugnisses fortbesteht und die besonderen unlauterkeitsbegründenden Umstände nicht weggefallen sind, kommt eine zeitliche Begrenzung des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes nicht in Betracht.

d) Für den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen Nachahmungen eines wettbewerblich eigenartigen Produkts ist stets ein unlauteres Verhalten des Mitbewerbers gemäß § 4 Nr. 3 UWG und § 4 Nr. 9 UWG aF oder § 4 Nr. 4 UWG und § 4 Nr. 10 UWG aF erforderlich (Aufgabe der Rechtsprechung zum Schutz der Leistung als solcher nach den Fallgruppen des "Einschiebens in eine fremde Serie" und des Saisonschutzes für Modeneuheiten).

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07. Oktober 2010

Einkaufsgutschein über 5 € im Medikamentenhandel wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 09.09.2010, Az.: I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 125/08 und I ZR 26/09 Der Bundesgerichtshof hatte in mehreren verschiedenen Verfahren über die Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu entscheiden. Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt auch dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.
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20. Mai 2009

DocMorris – Nur ein Apotheker darf Apotheken betreiben

Urteil des EuGH vom 19.05.2009, Az.: C-171/07 und C-172/07 Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass das deutsche Apothekengesetz mit EU-Recht vereinbar ist. Folglich darf nur ein ausgebildeter Apotheker in Deutschland eine Apotheke betreiben. Die EU-Richter legten fest, dass zum Schutze einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arztmittelversorgung eine derartige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit bei Apotheken gerechtfertigt sei.
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